Zu hoch gepokert – Zoll beschlagnahmt 71 Kilogramm Wasserpfeifentabak

Hauptredaktion [ - Uhr]

PM_3_12Am 20.03.2012 überprüften Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Krefeld Shisha-Cafés und Kioske rund um Neuss. In einem Kiosk wurden die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege aus Kaldenkirchen fündig und stellten 71 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher.

In den Fokus geriet der Laden bei den Beamten bereits vor Monaten. Damals konnte eine kleine Menge unversteuerter Tabak aufgefunden werden, den der 29-jährige Kioskbetreiber kurzerhand zuvor in einem Papierkorb versteckt hatte.

Diesmal hatte ihn jedoch sein Glück verlassen. Die Zöllner kamen gut vorbereitet.

Ausgestattet mit einem Lageplan der angemieteten Räume erbaten sich die Kontrollkräfte Zugang zur kompletten Mietsache. Allerdings pokerte der Betreiber beim zweiten Besuch der Beamten zu hoch.

Bis zuletzt leugnete er einen Schlüssel für die durch einen Flur abgetrennte Toilette zu besitzen. Erst der Einsatz eines Schlüsseldienstes brachte das ganze Ausmaß an unversteuertem Wasserpfeifentabak zu Tage.

Der Toilettenraum gab nach Öffnung 331 Päckchen Rauchtabak frei. Darunter Sorten der Marke Nakhla, ETM AL MASAH sowie eine neuartige Marke BAHRINI. Die Herkunftsländer dürften vorwiegend Ägypten und die Vereinigten Arabischen Emirate sein. Der Steuerschaden beläuft sich auf rund 2.630,– Euro.

„Die Beamten leiteten gegen den Betreiber ein erneutes Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei ein. Steuerhehlerei wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet,“ so der stellvertretende Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld, Rainer Wanzke.

Das Rauchen von Shishas wird seit Jahren bei den Jugendlichen immer beliebter.

Der dazu verwendete Wasserpfeifentabak wird oftmals als unversteuerte Ware in türkischen oder arabischen Lebensmittelläden, Kioske oder in den Shisha-Cafés erworben.

Die Jugendlichen gehen dabei ein hohes gesundheitliches Risiko ein. Der schwarz importierte Rauchtabak enthält einen hohen Prozentanteil Melasse.

Der Tabak wird hierbei mit Glycerin und Aromen vermengt.

Mit der Zugabe an Feuchtigkeitsmittel wird vermehrt Dampf erzeugt, der den krebsauslösenden Stoff Acrylaldehyd erzeugt. Das Glycerin reagiert beim Verbrennungsvorgang zu Acrolein und ist als Aldehyd der organischen Chemie zuzuordnen.

Aus diesem Grund darf der offiziell versteuerte Wasserpfeifentabak in Deutschland lediglich 5 Prozent Melasse enthalten.

[PM]

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