Ehemaliges Real-Gelände: Alte Eiche bleibt stehen

Hauptredaktion [ - Uhr]

bzmg-eiche-DSC_3689Das war ein Ergebnis der Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 01.09.2010, als es darum ging den Bebauungsplan für das Gelände des ehemaligen Real-Einkaufsmarktes abschließend „auf den Weg zu geben“.

Im März 2009 wurden im Auftrag eines Investors, der ein Teilgebiet des Geländes mit Wohnhäusern bebauen wollte, „irrtümlich“ zehn große, gesunde Bäume gefällt. Obwohl wenige Tage danach neue Bäume gepflanzt wurden, hatten die Anwohner der Bylandtstraße dafür kein Verständnis.

Auch der Bezirksvorsteher der damaligen BV Rheydt-Mitte und heutige Vorsteher des Stadtbezirks Süd, Karl Sasserath (B90/Die Grünen), war seinerzeit entsetzt und wütend.

Sensibilisiert befürchtete ein Ehepaar von der Bylandtstraße, dass nun auch noch eine Eiche gefällt würde, die auf dem Bauareal steht.

Im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplans gaben sie eine Stellungnahme mit dem Ziel ab, dass die Eiche erhalten bliebe. Im April 2010 hatte das Ehepaar anlässlich eines Anhörungstermins vor der Anhörungskommission Gelegenheit, ihre Forderung auch noch einmal persönlich zu erläutern.

Die Verwaltung sah jedoch keine baurechtlichen Möglichkeiten, das Fällen des Baumes zu untersagen, weil dies zu einer, dem Investor wirtschaftlich nicht zumutbaren Einschränkung der Bautätigkeit (Baustraße usw.) führen würde. So wurde der Eingabe des Ehepaares nicht stattgegeben.

U.a. mit diesem Ergebnis gab die Bauverwaltung den Bebauungsplan heute „in den Geschäftsgang“.

Auf Nachfrage von Ulla Brombeis (B90/Die Grünen) erklärte der Mitarbeiter der Bauverwaltung, dass die Eiche nun dennoch erhalten bliebe. Dazu habe sich der Privatinvestor in einer privatrechtlichen Dienstbarkeit verpflichtet.

Dass diese Tatsache nicht dem Bebauungsplan zu entnehmen war, beschrieb der Mitarbeiter damit, dass es sich hierbei nicht um eine baurechtliche Anordnung, sondern um eine private Verpflichtung des Investors handelt.

Auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer – das Ehepaar wird freuen, dass ihre Initiative letztendlich erfolgreich war.

Unabhängig von diesem konkreten „Fall“ zeigt die Beratungsvorlage, wie die nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Stellungnahmen und Eingaben behandelt und wie die Ergebnisse der Anhörungskommission dokumentiert werden:

Die Lektüre der Details dieses Bebauungsplanes ist zwar einigermaßen aufwendig, schafft jedoch einen lohnenden Einblick in die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des BauGB und der Arbeit der Mönchengladbacher Anhörungskommission.

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