Wie funktioniert Kommunalpolitik? – Eine Antwort in acht Teilen – Teil IV: Die Instanzen & ein Intermezzo

Erich Oberem (†) [ - Uhr]

12-07-11-fragezeichenDer Rat ist als oberstes Organ der Gemeinde für alle Angelegenheiten zuständig. Von dieser Zuständigkeit kann er Teile auf den Oberbürgermeister oder auf Ausschüsse übertragen.

Die Gemeindeordnung gibt dem Oberbürgermeister Rechte, indem sie bestimmt, dass die Zuständigkeit für die „laufenden Geschäfte der Verwaltung“ als im Namen des Rates auf den Oberbürgermeister übertragen gilt.

Einzelne Zuständigkeiten oder die Zuständigkeit für einen bestimmten Kreis von Geschäften kann der Rat wieder entziehen, um sie selbst auszuüben oder einem Ausschuss zu übertragen.

„Entmachten“ durch vollständigen oder weitgehenden Entzug von Zuständigkeiten kann der Rat den Oberbürgermeister aber nicht.

Andererseits gibt es Zuständigkeiten, die der Rat nicht übertragen kann. Diese sind in der Gemeindeordnung benannt.

Die Bezirksvertretungen sind eine weitere kommunalpolitische Instanz. Sie sind zuständig für Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht über die Grenzen eines Stadtbezirks hinausgeht.

Wie der Rat und der Oberbürgermeister werden auch die Bezirksvertretungen von der Bürgerschaft gewählt. Es wählen die im Bezirk ansässigen Bürger.

Wie die Ausschüsse kann der Rat auch Bezirksvertretungen mit Zuständigkeiten aus seinem oder des Oberbürgermeisters Zuständigkeitsbereich betrauen.

Im Rat, den Bezirksvertretungen und Ausschüssen werden Entscheidungen durch Abstimmung getroffen.

Meist reicht eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In Einzelfällen ist eine „qualifizierte“ Mehrheit (z. B. Zweidrittel der Mitglieder des Rates) zur Entscheidung nötig. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

Das System der Entscheidungsbefugnisse ist Auswirkung der gesetzlichen Funktion von Rat und Oberbürgermeister als Vertretung der Bürgerschaft.

Damit wird die gesetzliche Festlegung erfüllt, wonach die Verwaltung der Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt wird.

So also funktioniert Kommunalpolitik als freie Selbstverwaltung unter bürgerschaftlicher Mitwirkung auf der untersten Ebene des demokratischen Staatsaufbaues der Bundesrepublik.

Zwischenspiel

Die Frage geht aber weiter als nur bis zu dieser Erkenntnis. In diesem Teil von Kommunalpolitik finden wir die bereits erwähnten Damen und Herren, die bei Kirmessen, Schützenfesten, Sportveranstaltungen und ähnlichen Gelegenheit gerne auftreten und da mehr oder weniger kluge Reden halten.

Zuspruch für sich zu gewinnen, ist der Zweck dieser Auftritte. Damit suchen sie sich beliebt zu machen für die nächste Wahl.

Ein Sitz im Rat oder einer Bezirksvertretung ist das Ziel. Wer ankommt bei seinen Zuhörern, hat zusätzlich gute Chancen, von seiner Partei oder sonstigen im Kommunalwahlkampf beteiligten Gruppierung für einen Sitz in einem Ausschuss des Rates bestimmt zu werden.

Manchmal gelingt es den Bürgern aber, diesen „Politikern“ ein Anliegen mit auf den Weg zu geben, dass im Rat oder einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss Beratungsgegenstand werden soll.

Hier stößt man auf das Phänomen der unmittelbaren Bürgerbeteiligung.

Die beschriebene Möglichkeit für diese Form von Kommunalpolitik ist nur eine unter mehreren. Wir werden uns damit noch an anderer Stelle zu befassen haben.

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