Braunkohletagebau: RWE will Immissionsschutzwall durch Lärmschutzwand ersetzen – Gedenkt die Stadt wegen Mülldeponie den Plan zu unterstützen? [auch als PDF]

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

muelldeponie-wanloRecht spät – möglicherweise nur rein zufällig – ist „aufgefallen“, dass es dort wo RWE-Power zwischen dem geplanten Grubenrand und Wanlo Sümpfungsbrunnen setzen will, eine Mülldeponie gab.

Ob dies aus Unterlagen der Verwaltung hervorging oder erst bei der durch RWE vorgenommen Probebohrung neben der Müllkippe auffiel, ist nicht bekannt.

Möglich ist aber auch, dass die Probebohrung durchgeführt wurde, um zu testen wie „nah“ heran an diese (bekannte) ehemalige sogenannte „Bürgermeisterdeponie“ überhaupt Sümpfungsbrunnen gesetzt werden könnten.

Dass dieses Gebiet für das Abpumpen von Grundwasser ungeeignet ist, leuchtet selbst Laien ein.

Stellt sich für RWE Power also die Frage: Wohin mit den erforderlichen Brunnen, die nicht entbehrlich sind? Weiteres Problem: Zusätzlicher Platz steht nicht zur Verfügung.

In welchem Zusammenhang steht das mit einer Lärmschutzwand entlang einer neu zu bauenden Landesstraße?

Zum Hintergrund

1447.VIII_Seite_1Die Beratungsvorlage für den Umweltausschuss am 18.05.2011 trug den Titel „Anpassung der Immissionsschutzplanung am künftigen Tagebaurand Wanlo“. Diese gewichtige Aussage lässt erwarten, dass Ausschussmitglieder und Öffentlichkeit umfassend über den Immissionsschutz für Wanlo informiert werden würden. Doch weit gefehlt:

Das Studium des knappen, einseitigen Vorlagentextes zeigt, dass es hierbei ausschließlich um eine Lärmschutzwand geht, die entlang der neuen Landesstraße L 354 n errichtet werden soll und nicht Bestandteil der RWE Power-Immissionsschutzmaßnahmen für den Tagebau ist.

Der uninformierte Leser gewinnt definitiv den Eindruck, dass sowohl Verwaltung als auch RWE Power nur eines im Sinn haben: Die Wanloer Bürger vor Lärmimmissionen einer neu zu bauenden Landstraße zu schützen.

Grund genug, beim städtischen Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung die Hintergründe zu erfragen. Dazu haben wir auf dessen Einladung mit Barbara Weinthal und Olaf Holtrup gesprochen.

Sowohl der Bericht im Umweltausschuss als auch die Ergebnisse des Gespräches mit Weinthal und Holtrup sind nur zu verstehen, wenn zunächst einige grundlegende Aussagen und Informationen aber auch Fakten vorweg geschickt werden.

Die rechtliche Position der Stadt Mönchengladbach

Formalrechtlich ist die Stadt Mönchengladbach nur „Beteiligte“ bei allem was die RWE Power AG (vormals Rheinbraun) in Bezug auf den Braunkohletagebau unternimmt. In dieser Position kann sie dieser gegenüber Wünsche äußern und Vorschläge unterbreiten. Einen rechtlichen Anspruch auf Durchsetzung hat sie jedoch nicht.

Maßgeblich sind die Anträge, die RWE an die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergbaubehörde stellt. Diese kann Genehmigungen erteilen, Modifizierung von Plänen verlangen oder solche auch ablehnen.

Die Landesstraße L 354 n

a-11-05-18-umweltausschuss-rwe-karte-0Die L 354 n soll die bisherige L 354 (Otzenrath – Erkelenz) ersetzen, weil diese dem Tagebau weichen muss. Nach Aussage von Barbara Weinthal steht definitiv fest, dass die L 354 n gebaut wird.

Dies geschieht unter der Regie von „Strassen.NRW“. Die L 354 n beginnt im Bereich Wanlo nach vorliegenden Plänen an der Heckstraße in Wanlo und wird vollständig von RWE Power finanziert; auch die Betriebskosten (incl. Instandhaltung) sollen zu Lasten von RWE gehen.

Entlang von Landesstraßen dieser Kategorie werden „normalerweise“ keine Lärmschutzwände errichtet.

Die Sicherheitszone

Zwischen dem geplanten Grubenrand und den Ortschaften entlang des Braunkohletagebaues muss RWE eine so genannte Sicherheitszone von 100 Metern einrichten.

Bisherigen RWE-Planungen zufolge besteht dieser aus einem bepflanzten Damm, einer Trasse für Leitungen, einem Betriebsweg, einem Streifen für eine „Sümpfungsbrunnengalerie“, einer Ausgleichsfläche und der Trassenandeutung L 354 n.

Inwieweit die neue Landesstraße Bestandteil der Sicherheitszone sein darf, scheint noch zu klären zu sein.

Die „Räumliche Begrenzung der Grundwasserbenutzung“ (Wasserrechtslinie)

a-wasserrechtslinieDie „Wasserrechtslinie“ grenzt den Bereich ab, in dem Sümpfungsbrunnen gesetzt werden dürfen.

Das Gelände mit der ehemaligen Mülldeponie

a-11-05-18-umweltausschuss-rwe-karteInnerhalb dieser „Räumlichen Begrenzung der Grundwasserbenutzung“ (Wasserrechtslinie) befindet sich eine ehemalige Müllkippe.

BZMG-Recherchen zufolge bestand diese Kippe bis ins Jahr 1975 hinein. In den Nachkriegsjahren war dort eine Sand-/Kiesgrube ausgekiest worden.

Anschließend begannen die örtliche Bevölkerung sowie die der umliegenden Orte, die Grube zunächst zur „wilden“ Müllentsorgung zu nutzen. Später kam es dann zur Einführung einer kommunalen, also behördlich genehmigten Müllentsorgung an diesem Ort.

Bevor die Anlage mittels eines Zaunes umschlossen wurde, stand sie jedem „Nutzer“ Tag und Nacht offen. Zeitzeugen wissen davon zu berichten, dass nicht nur Müll und Sperrmüll sondern auch Chemikalien, Altöl und vieles andere und sogar die ehemalige Weberei Barten aus Wickrathberg hier komplett entsorgt wurden.

Fast wöchentlich musste die Feuerwehr anrücken, um Brände zu löschen, die zudem beißenden Qualm und starke Geruchsbelästigungen verursachten.

Barbara Weinthal dazu: „Wir haben hier üblerweise auch noch eine Altdeponie liegen, das sind die ‚Bürgermeisterdeponien’ von früher, wo einfach alles hinein gekippt wurde, was wir natürlich auch nicht gerade gerne sehen in den Sümpfungsbrunnen.

So sagt das Unternehmen (Anm. d. Red: RWE), wir könnten eine Alternative anbieten und jetzt diese Planung verändern, dass wir ein bisschen mehr Platz rausholen.“

Weinthal weiter: „Primär muss das Unternehmen seine ganzen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen innerhalb des Sicherheitsstreifens abwickeln. Wenn das nicht mehr passt, dann dürfte eine erweiterte Zone genutzt werden…“.

Auf Nachfrage ergänzte Weinthal: „…Das muss immer abschnittsweise beantragt werden. Es handelt sich immer um ein behördliches Verfahren. Der Antrag geht an die Bezirksregierung Arnsberg als Landesbergbaubehörde. Wir sind ja nur Beteiligte.“

Die (Sümpfungs-)Brunnengalerie

a-suempfungsbrunnengaleriea-suempfungsbrunnengalerie-hochneukirch-1Innerhalb der Sicherheitszone (Breite 100 m) soll analog zum ebenfalls betroffenen Bereich in Hochneukirch eine „Brunnengalerie“ angelegt werden.

Nach Aussage von Weinthal und Holtrup soll es für den Bereich Wanlo noch keine entsprechenden Planungen geben.

Die neueren Planungen mit Lärmschutzwand

a-ohne-laermschutzwand-quelleIn dem Sicherheitsstreifen, ca. einhundert Meter vom Tagebaurand entfernt, war geplant, wie Weinthal es ausdrückte: „Einen dicken Wall, so sieben Meter hoch, da hinzuschütten und auch noch zusätzlich zu begrünen, wobei sich dann hier für Wanlo so eine richtige Endsituation ergeben würde, die man auch dort nicht wahrnehmen würde.“

In der Beratungsvorlage wird erwähnt, dass RWE diesen Damm als Immissionsschutzmaßnahme plante.

So wie es auch im Braunkohlebericht (2005 – 2010) unter 5.6 Immissionsschutzmaßnahmen, S. 14 erläutert wird:

„Zusätzlich werden auf den Geräten und Anlagen Staubschutzhauben installiert und Schutzdämme am Rand der Tagebaue angelegt (Bergamt Düren 2004).

Die Schutzdämme wirken gleichermaßen auch gegen die schwerpunktmäßig in Tagebaurandlage wahrzunehmenden Lärmimmissionen. Hier wird in erster Linie durch rechtzeitig vor dem Abbau begrünte Wälle in der Sicherheitszone vor Lärmemissionen des Tagebaus geschützt. So wurden bereits im Jahr 2005 Aufforstungsmaßnahmen im Bereich des zukünftigen Immissionsschutzwalls vorgenommen, obwohl der aktive Tagebaubetrieb erst ab dem Jahr 2020 im unmittelbaren Umfeld Wanlos steht.

Diese Immissionsschutzmaßnahmen gelten auch den Lichtimmissionen, die in Mönchengladbach vor allem dann verstärkt wahrnehmbar sein werden, wenn sich Großgeräte auf den oberen tagebaurandnahen Abbauebenen (Sohlen) befinden.“ (Zitat Ende)

Es wird auch ausgeführt: „Um die negativen Auswirkungen auf Bewohner und Umwelt (z.B. Staubbelastung, Lärm) zu mindern, sind z.B. großflächige Gehölzpflanzungen ein geeignetes Mittel.“

Im Übrigen wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Begrünung, demzufolge auch begrünte Schutzdämme, einen messbaren Beitrag zur Senkung der Feinstaubbelastung leisten können.

Der Neubau der L 354 n befindet sich noch in der Planung. In der Beratungsvorlage heißt es dazu, dass diese „nach bisherigem Planungsstand keinen Immissionsschutz gegenüber der Ortslage Wanlo aufweisen wird.“

Und weiter: „Sowohl von der Stadt Mönchengladbach, als auch dem Bergbautreibenden wird diese Situation als unbefriedigend beurteilt.“

a-ohne-wall-mit-laermschutzwandDamit wird also die Idee begründet, den bisher geplanten begrünten Schutzwall nicht zu bauen und statt dessen eine begrünte Lärmschutzwand zu errichten.

Verstärkt wird diese, nach „großer Sorge um das Wohl der Wanloer“ klingende Aussage, noch durch die Ausführungen, dass „durch den Wegfall des ungleich mehr Fläche beanspruchenden Walls im Sicherheitsstreifen am Tagebaurand mehr Sümpfungsbrunnen platziert werden, die dann im Nahbereich des Ortes nicht errichtet werden müssen.“

Weiter heißt es in der Beratungsvorlage: „RWE Power AG wird die Planungsänderungen als bergrechtlichen Sonderbetriebsplan der Bezirksregierung Arnsberg vorlegen, die dann wiederum das Einvernehmen mit der Stadt Mönchengladbach herstellen wird“.

Dieses „Einvernehmen“ könnte dann mit Durchlaufen der Gremien, basierend auf der bereits erfolgten „positiven Kenntnisnahme“ durch den Umweltausschuss am 18.05.2011, hergestellt werden.

Im Gespräch mit BZMG erklärt Barbara Weinthal dazu: „Zunächst mal muss ich sagen, dass wir diese Beratungsvorlage erst mal in den Fachausschuss eingebracht haben, damit der Fachausschuss sich orientieren kann.

Der Fachausschuss wird auch noch am kommenden Freitag (Anm. d. Red.: am 27.05.2011) eine Befahrung in die Gegend haben, deswegen war es also besonders wichtig, dass die Teilnehmer vorher informiert sind.

Wir werden aber mit der Vorlage auch noch in die BV West gehen, in den Planungsausschuss und noch mal in den Umweltausschuss. Und zwar mit erweiterten Informationen.“

Wie diese „erweiterten Informationen“ aussehen werden, bleibt abzuwarten.

BZMG-Recherchen ergaben, dass auch während der „Befahrung in die Gegend“ (nach Grevenbroich und neben der Besichtigung des Braunkohletagebaus anschließend auch Wanlo) den teilnehmenden Mitgliedern des Umweltausschusses (Fachausschuss) erneut nicht erläutert wurde, warum RWE Power (und die Stadt Mönchengladbach?) wirklich auf die Idee kam(en), den geplanten Wall durch eine Lärmschutzwand zu ersetzen.

Der eigentliche Grund ist definitiv nicht der „verbesserte Immissionsschutz“, sondern schlicht das Problem, dass die Sümpfungsbrunnen in einem Bogen um die Mülldeponie herum angeordnet werden müssen.

Eine Tatsache, die auch der Bezirksregierung Arnsberg bereits bestens bekannt ist. Auf Nachfrage erläuterte man dort direkt und ohne Umschweife diese Problematik.

Erstaunlich daran: Es soll noch keine Pläne geben (dafür vielleicht Entwürfe?). Die Bezirksregierung erhält ja erst Anträge nachdem RWE diese mit der Verwaltung abgesprochen hat.

Trotzdem ist man dort bestens über den Stand der Dinge informiert, und konnte sich sofort umfassend zu dem Sachverhalt äußern. Bestätigte aber auch, dass noch keine „konkreten Pläne oder Anträge“ vorlägen.

Durch den Wegfall des Schutzwalles wird der durch die Mülldeponie „verlorene Platz“ wieder gewonnen.

Dies wird nun versucht, mit dem Bekunden der „Sorge um Wohl und Schutz der Wanloer“ vor weiteren Lärmimmissionen durch die L 354 n, zu kaschieren. Holtrup zitierend wäre dies ein „Benefit“ für Wanlo; „Benefit“ wird  im heutigen Sprachgebrauch gerne statt „Gewinn“ verwendet.

Dazu Weinthal: “Wenn jetzt feststeht, dass der Immissionsschutz umgebaut wird, können mehr von diesen Sümpfungsbrunnen hier in den Bereich reingelegt werden.“

Wie die Bemerkung „reingelegt werden“ interpretiert wird, bleibt dem Leser überlassen.

Interessant auch wie RWE es auf einem der Pläne zum Ersatz des Walles ausdrückt: „Der Flächenbedarf für Brunnen außerhalb des Sicherheitsstreifens wird minimiert.“

Auch dies ist keine wirklich Vertrauen bildende Äußerung. Besagt sie letztendlich nur, dass „minimiert“ wird.

Wie viele Brunnen wirklich erforderlich sein werden, ist nicht verbindlich dokumentiert. Minimieren könnte schlechtestenfalls auch die Einsparung von zwei bis drei Brunnen bedeuten, entspräche somit also auch einer versprochenen Minimierung.

Dabei muss man berücksichtigen, dass in Wanlo, auf Grund der besonders schwierigen hydrogeologischen Verhältnisse, eine große Zahl von Sümpfungbrunnen erforderlich sein wird.

Aktuell wird immer wieder die Zahl von 190 Stück genannt, die auf relativ kleiner Fläche untergebracht werden muss. Es könnten also trotzdem noch zusätzliche Brunnen gesetzt werden müssen.

Zur Erinnerung: Reicht der Sicherheitsstreifen nicht aus, können diese auch ausserhalb dessen im Bereich der Wasserrechtslinie gesetzt werden. Es besteht lediglich die Vorgabe, dass die Ortslage/Wohnbebauung ausgespart werden muss.

Weitere Aussage Weinthals (im Plan auf den Bereich zwischen Wanlo und der Schutzzone zeigend): „Aber wenn gesagt wird, es bleibt bei der alten Lösung, bei der Walllösung, dann kommen mehr Brunnen hier oben hin.“ Das hieße vermutlich irgendwo „neben“ der durch die alte Mülldeponie „blockierten“ Fläche.

Außerdem bleibt die Frage, ob nicht trotzdem Brunnen „neben“ der zu umgehenden Deponie (deren Fläche leer bleibt) oder auch an anderen, bisher nicht bekannten oder erwähnten Stellen, VOR der nun so sehr präferierten „Lärmschutzwand“ stehen werden.

Ob eine „Einsparung“ von weiteren Brunnen nur an dieser Stelle den erwähnten positiven Effekt hat, oder in welchem Umfang es überhaupt dazu kommen wird, kann ohne Pläne, (mindestens aber Entwürfe) oder verbindliche schriftliche Zusage von RWE Power aktuell niemand sagen.

Hinzu kommt die Frage: Wer gibt die Garantie, dass es bei der angeblichen und nicht benannten „Ersparnis“ von Brunnen bleibt?

Was in der Beratungsvorlage nicht gesagt wird: In Wahrheit wird gar nichts gespart, sondern nur anders platziert wenn die Lärmschutzwand einen begrünten Wall ersetzen soll, damit die alte Mülldeponie „umgangen“ werden kann.

Cui bono? – Wer wären die Nutznießer?

RWE Power

Sie könnte weitere Brunnenreihen setzen, was gleichbedeutend ist mit einem Mehr an „Auskohlen“, als Ertrag.

Sümpfungsbrunnen (zur Trockenlegung) statt Damm bedeutet nämlich, dass RWE mit der Grube näher an den Schutzstreifen heran gehen und somit die Ausbeute erheblich vergrößern könnte.

Die Stadt Mönchengladbach

Könnte RWE auf den bisherigen Planungen bestehen? Müsste die Stadt die Mülldeponie in einem solchen Fall entsorgen? Das dürfte Millionen kosten.

Also ist das Befürworten der in der Beratungsvorlage vorgeschlagenen Lösung, die es dem Bergbautreibenden ermöglicht, seine bisherigen Planungen wunschgemäß zu verändern, auch für die Stadt Mönchengladbach die beste aller Lösungen.

Das ist, angesichts der Tatsache leerer Kassen, sogar durchaus nachvollziehbar. Allerdings dürfen solche Einsparungen nicht zu Lasten der direkt und ohnehin bereits massiv betroffenen Bürger Wanlos gehen.

Dies nicht nur in Bezug auf das eventuelle Einsparen von Sümpfungsbrunnen sondern vor allem der durch einen begrünten Wall abzuhaltenden Emissionen: Lärm, Licht und Staub.

Und die Information der Bürger?

Dass RWE mit seiner Informationspolitik äußerst zurückhaltend und wenig konkret ist, war nicht anders zu erwarten.

RWE sagt zwar, es gebe noch keine Planungen zu den Sümpfungsbrunnen, führt jedoch schon Verhandlungen mit Grundstückseigentümern.

Wer die RWE-Taktiken aufmerksam beobachtet, weiß, dass bei RWE nichts „ohne Plan“ (also „planlos“) läuft. Weder bei den Sümpfungsbrunnen, noch bei den jetzt schon bekannten Bergschäden durch den Braunkohletagebau; aber das ist ein weiteres, noch aufzuarbeitendes Thema.

Unabhängig von Informationspolitik und Taktiken von RWE Power dürfen die Bürger jedoch erwarten, dass die Fachverwaltung offensiv, kontinuierlich und vollumfänglich die Öffentlichkeit informiert und nicht erst dann zu Hintergründen Auskunft gibt , wenn ausdrücklich und dezidiert danach gefragt wird.

Das gilt auch für so genannte „Zwischenstände“ und vor „offiziellen Verfahren“.

Information der Öffentlichkeit und Transparenz scheint für Weinthal und Holtrup durch die Beratungsvorlage hergestellt zu sein.

Weinthal erklärte dazu, dass man noch „überhaupt nicht im Verfahren“ sei: „Wir sind ja bei einer Vor-Vorüberlegung. Es ist noch nichts im Verfahren, das ist nur eine grundsätzliche These. Es ist noch nichts letztendlich ausgearbeitet.“

Holtrup ergänzte: „Das ist genau der Punkt, da beißt sich die Katze in den Schwanz. Es wird natürlich immer gefordert, dass so transparent, so früh wie möglich alles stattfinden soll. Das ist in der Tat diesmal geschehen. Noch bevor das Verfahren überhaupt beginnt. Hier ist RWE auf uns zugetreten und sagte, wir haben folgende Idee. Wie steht denn die Stadt dazu. Besteht denn überhaupt die Möglichkeit, dass sie dem zustimmen könnten. Also möglichst früh informieren und möglichst früh transparent machen.“

Und weiter: „Machen wir das, obwohl es noch möglicherweise unkonkret ist, dann ist das auch falsch.“

Über Informationspolitik und Transparenz könnte man in diesem Falle sicher trefflich streiten.

Der Umweltausschuss wurde durch eine kurz gehaltene Beratungsvorlage informiert. Unklar war, welche Auswirkungen oder Tragweite eine solche Vorlage hat. Ist das die vorstehend beschworene Transparenz?

Reicht diese „Kenntnisnahme“ aus? Kann man unterstellen, dass der Umweltausschuss die konkreten Sorgen und Nöte – in diesem Falle die der Wanloer Bürger – genau kennt?

Schwierig zu verstehen ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Mitglieder des Umweltausschusses weder in der Sitzung am 18.05.2011 noch bei der „Befahrung“ des Braunkohletagebaus Garzweiler II (incl. des Abstechers nach Wanlo am 27.05.2011) über die Tatsache der alten Mülldeponie und die sich daraus ergebenden Folgen für das Setzen von Sümpfungsbrunnen informiert wurden.

Eine Lärmschutzwand als „Benefit“ (= Gewinn) für die Wanloer zu bezeichnen ist angesichts deren Gesamtbelastung kaum nachzuvollziehen.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine Prognose zum Verkehr auf der L 354 n nicht existiert (zumindest nicht veröffentlich ist), aus der die Lärmbelastung für Wanlo abgeleitet und die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand eben aus diesem Grund begründet werden könnte.

Richtig ist auf jeden Fall immer, dass eine Lärmschutzwand Geräusche einer dahinter liegenden Straße dämmt, egal, ob es sich um sehr viele oder sehr geringe Verkehrsbewegungen handelt. Ob diese überhaupt erforderlich ist, das ist allerdings die Frage.

Bedenklich erscheint darüber hinaus aber auch die Rolle der Mönchengladbacher Mitglieder des Umweltausschusses: Kritisches Nachfragen und das Einfordern von detaillierteren Informationen sind nicht erkennbar

Auch wenn dadurch das „Verhältnis“ zwischen RWE und der Stadt getrübt werden sollte, haben Politiker und Verwaltung die Pflicht, die Interessen der Bürger klar und deutlich zu vertreten. Der Eindruck von „Kuschelkurs“ darf gar nicht erst entstehen.

Betroffene Nachbarkommunen sind in jeglicher Hinsicht kritischer.

Resümee und Konsequenzen

Es ist stark zweifelhaft und nicht nachgewiesen, dass mit einer lediglich (mit Efeu) begrünten Lärmschutzwand derselbe Effekt zum Schutz vor Lärm-, Licht- und Staubimmissionen erreicht wird, wie mit einem direkt am Grubenrand platzierten begrünten Schutzwall. Wobei begrünt in einem solchen Fall bedeutet: Sträucher und Bäume.

Hier wird im wahrsten Sinn des Wortes „planlos“ gehandelt, da Pläne nach Aussage aller Beteiligten nicht vorliegen sollen.

Bei der bekannt „generalstabsmäßigen“ Planung von RWE Power AG ist das nicht wirklich zu glauben. Vielleicht gibt es keinen endgültigen Plan, mindestens die Darstellung von Vorstellungen und Ideen, Entwürfe müssen existieren, die selbst intern zur Verdeutlichung dokumentiert worden sein dürften.

Es bleiben mindestens diese Fragen:

  • Warum informierte die Verwaltung nicht über den wahren Grund der neuen Planungen/Ideen, also die eigentliche Problematik, nämlich die Mülldeponie?
  • Warum wurde der Umweltausschuss mit einer, letztendlich für die Betroffenen gravierenden Änderung, in diesem unzureichenden Umfang informiert?
  • Wozu sollte Beratungsvorlage und Befahrung dienen? Als Vorab-Legitimation des Vorhabens?
  • Und vor allem: Warum wurden die betroffenen Bürger nicht einbezogen, insbesondere, da die Verwaltung von Transparenz bei diesem Vorgang überzeugt zu sein scheint?

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5 Kommentare zu “Braunkohletagebau: RWE will Immissionsschutzwall durch Lärmschutzwand ersetzen – Gedenkt die Stadt wegen Mülldeponie den Plan zu unterstützen? [auch als PDF]”
  1. Hallo zusammen!

    Das is ja nett! Besorgte Verwaltung und dann auch noch RWE. Echt nett!

    So ne Wand kostet richtig Knete und richtig Unterhaltskosten. Macht man nur, wenns überhaupt nicht anders geht. Beim Straßenbau ist das so.

    RWE muß ganz versessen auf den zusätzlichen Platz sein. Die müssen den unbedingt haben wollen, echt: koste es was es wolle!

    Muss so sein. Das machen die niemals wegen der Wanloer! RWE und ne soziale Ader? Wäre neu.

    Das ist so sicher wie die AKWs und der CO2-Austoß der uralten Kohlekraftwerke von denen. Wegen denen reißen wir doch auch immer die CO2-Ziele und sind da die rote Laterne in Deutschland.

    Kann nur sein, dass das Abbaggern dann viel mehr Kohle bringt. Wie beschrieben. Damit die richtig nah ran können. Dann rechnet sich die teure Wand.

    RWE und Gutachten? Klar wie das ausfällt! Wäre neu, wenns zum Nachteil von denen wäre.

    Leute lasst euch nicht verkohlen!

  2. Da fragt man sich doch, welche Rolle die Verwaltung eigentlich spielt.

    Warum sagen die Herrschaften denn nicht die volle Wahrheit, nämlich, dass es doch gar nicht darum geht, dass RWE (und Stadt?) den Wanloern mit der Lärmschutzwand etwas Gutes tun will, sondern dass RWE wegen der alten Kippe schlichtweg Platz für ihre Sümpfungspumpen braucht.

    Warum macht die Stadt die Augenwischerei mit, oder hat sie RWE schon zugesagt: „Das kriegen wir schon hin. Uns vertrauen die Bürger und die Politiker haben wir sowieso schon „im Griff“?

    Das stinkt ganz erbärmlich! Wie eine Müllkippe!

  3. @ Sabine Cremer

    Danke für die wirklich erhellenden Worte. Da geht einem doch ein „Braunkohle-Licht“ auf und man fühlt sich, um im Thema zu bleiben, verheizt.

    Was ist das denn, was eure Verwaltung da von sich gibt??

    Stadtverwaltung MG = Aussenstelle PR-Abteilung RWE?

    Erst sollen die Gremien mit nichts, rein gar nichts an konkreten Informationen, etwas beschließen, wovon die gar nicht wissen, was sie da genau beschließen? Klar. Die wissen, dass RWE eine Lärmschutzwand will und das wird von RWE und der Stadtverwaltung Mönchengladbach als Vorteil oder wie es so nett heißt, als Benefit, verkauft.

    Hauptsache RWE bekommt was es will?

    Wenn alles beschlossen ist (was genau?) werden die Bürger „informiert“!

    Das ist mega-zynisch! Eine absolute Frechheit!

    Alle machen mit, keiner weiß Bescheid und genau das wird in euren Gremien dann beschlossen!

    Klar, alles nur zum Wohle der Wanloer!

    Man hatte schon häufiger das unangenehme Empfinden, dass die Mönchengladbacher Gremien nicht immer wissen, was sie da so alles beschließen. Diesmal ist es sehr offensichtlich. Schlimm vor allem, dass kaum keiner Fragen stellt.

    Vor allem: Das ist erst der Anfang. Da kommt in den nächsten Jahren noch viel, viel mehr. Und ich weiss, wovon ich leidvoll spreche.
    Ist dann bei euch immer „Augen zu und durch“ angesagt? Das kann ja noch heiter werden.

    Was soll die Aussage, dass, in Klartext übersetzt, RWE sowieso machen kann was es will!

    Denen wird es offensichtlich von Verwaltung und Politik auch sehr leicht gemacht. Die scheinen alles abzunicken was dieser mächtige Konzern will. RWE räuspert sich mal kurz und schon stehen alle brav stramm!

    ALLE RWE-Leute haben einen Januskopf und sind äusserst höflich und freundlich – aber bestimmt, ganz im Sinne des Konzerns. Die Betroffenen können sagen was sie wollen. Es geschieht nur das was RWE will. Das haben wir häufig genug erleben müssen.

    Nach „draußen“ dringt nur wenig. Nahezu alle Verträge sind eischließlich einer Klausel zur Verschwiegenheitspflicht. So bleibt die RWE-Weste schön weiß und nichts dringt in die Öffentlichkeit.

    Die armen Schw …. bzw. Betroffenen müssen meistens auch noch froh sein, dass sie von RWE abgespeist werden, weil sie sonst gar nichts bekommen würden.

    Unser Bundesland hat die falsche Abkürzung. Statt NRW sollten wir uns in RWE-Land umbennen.

  4. Naja, kritische Fragen aus der Reihe der Umweltausschussmitglieder sowohl an RWE-Mitarbeiter als auch an die Stadtverwaltung während der Exkursion des Ausschusses am 27.05.2011 gab es schon, zumindest von mir.

    Allerdings waren die gegebenen Antworten keinesfalls zufriedenstellend und die Befragten reagierten sichtlich unangenehm berührt auf meine Fragen.

    Auf die Frage nach Plänen, wo denn Sümpfungsbrunnen nach alter und neuer Planung gesetzt werden sollen, antwortete ein RWE-Mitarbeiter, die würde es erst später geben, wenn wir uns für eine Variante entschieden hätten, aus planungsrechtlicher Sicht, würde dies nicht anders gehen.

    Nachdem ich irritiert nochmal nachfragte, wie wir uns denn vernünftig entscheiden sollten, ohne die genauen Fakten zu kennen, gab mir der RWE-Mitarbeiter klar und deutlich zu verstehen, dass wir sowieso nichts zu sagen hätten, der RWE-Konzern machen könne, was er wolle und wir dankbar sein sollten, dass wir überhaupt Informationen bekämen.

    Da hatte der gute Mann, der seinen Präsentations-Job sonst sehr gut machte, mal kurz seine Maske fallen lassen und sein wahres Gesicht gezeigt.

    War ja sicher auch sehr undankbar von mir, kein blindes Vertrauen in diesen Konzern zu haben

    Kurz drauf sprach ich mit den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung und forderte eine Informationsveranstaltung für die Wanloer Bürgerinnen und Bürger und zwar bevor die städtischen Gremien sich endgültig für eine der beiden Planungsvarianten entscheiden sollen.

    Dies wurde mit sichtbarer Aufgeregtheit zurückgewiesen. Zum einen könne man momentan wegen Urlaubszeit nichts derartiges organisieren und zum anderen ginge dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

    Man wäre ja mit den Bürgerinnen und Bürgern, auf deren Grundstücken die Sümpfungsbrunnen gesetzt werden sollen, noch gar nicht in Verhandlung getreten und könne darum auch noch nicht informieren.

    Zuerst sollen die Gremien entscheiden und eine Informationsveranstaltung käme dann irgendwann später.

    Ich wurde dann auch noch darauf hingewiesen, dass ich die Funktion eine Multiplikators hätte und die Bürgerinnen und Bürger ja informieren könne. Dies habe ich selbstverständlich noch am selben Tag getan.

    Fakt ist jedenfalls, sowohl RWE als auch die Stadtverwaltung wollen unbedingt die neue Variante durchsetzen. Dies wurde am Tag der Exkursion deutlich hervorgehoben.

    Die hier erwähnte Mülldeponie wurde uns bei all den vielen Worten verschwiegen. Allerdings macht die ganze Show jetzt endlich mal Sinn, darum danke für die Info BZMG und wer sonst noch mit daran gearbeitet hat!

    Nun sollen wir uns in Kürze entscheiden, am 21.06. in der BV West, am 28.06. im Planungs- und Bauausschuss und am 29.06. im Umweltausschuss.

    Nur entscheiden über bzw. zwischen was – zwischen Not und Elend – Pest und Cholera? Nichts Genaues weiß man schließlich nicht.

    Ich fühle mich jedenfalls ver… na lassen wir das…

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Cremer
    Mitglied im Umweltausschuss für DIE LINKE. Mönchengladbach

  5. Und sie lernen es nie! Die Aufarbeitung des Chaoses durch die fehlerhafte Planung der Politik und der NVV bzgl. der Biogasanlage ist noch nicht erfolgt und schon plant man den nächsten Bockmist.

    RWE-Power verspricht gutnachbarschaftliche Verhältnisse und absolute Offenheit gegebüber der betroffenen Bevölkerung. Die Verwaltung verspricht, die Bürger laufend und aktuell zu informieren. Die Politik verspricht, die Belastungen des Tagebaus genau zu beobachten und die vereinbarten Richtlinien strengestens einzuhalten.

    Was geschieht tatsächlich?

    RWE führt eine wenig konkrete Informationsveranstaltung im September 2010 durch, die Informationen aus dieser Veranstaltung sind überholt! Neue Termine unbekannt.

    Die Verwaltung verspricht seit Juli 2010 eine Informationsveranstaltung in Wanlo durchzuführen. Was passiert? Sie ahnen es schon: Nichts!

    Die Poliik will sich engagieren. Tatsächlich informiert sich der Umweltausschuss und besucht den Braunkohletagebau. Informationen, wie die Situation vor Ort gesehen wird, sind nicht hinterfragt worden.

    Jetzt fehlt nur noch, dass die Stadt ankündigt, das RWE Power gewonnen werden konnte, um Haus Westland zu modernisieren oder das aus dem TIN eine RWE-POWER Multifunktionsarena gemacht wird.

    Ich freue mich jetzt schon auf die bissigen Kommentare eines stadtbekannten Journalisten, der sich dann wieder über die aufmüpfigen Wanloer Bürger mockiert, die das Gemeinwohl Mönchengladbachs mit Füßen treten.

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