ECE: Europaweite Ausschreibung notwendig

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Favorisierte Perspektive Hindenburgstrasse - Quelle: Büro Schulz, Köln - Bearbeitung BZMGDer Verkauf von städtischen Grundstücken für das geplante Handels- und Dienstleistungszentrum im Bereich des ehemaligen Schauspielhauses soll europaweit ausgeschrieben werden.

Hintergrund sind aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Oberlandesgerichts Düsseldorf, nach denen sich die vergaberechtliche Rechtsprechung und damit die Grundlage für den Verkauf von Grundstücken der öffentlichen Hand grundlegend geändert haben.

Vor diesem Hintergrund bereitet derzeit die Verwaltung einen entsprechenden Beschlussentwurf für die nächste Ratssitzung am 16. April vor.

Mit der Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens für den Verkauf der Grundstücke auf dem Gelände des ehemaligen Schauspielhauses soll die Stadttochter EWMG in enger Abstimmung mit der Verwaltung beauftragt werden. Abschließende Entscheidungen sollen durch den Rat der Stadt getroffen werden. Das teilte der Technische Beigeordnete der Stadt, Helmut Hormes, gestern den Mitgliedern des Planungs- und Bauausschusses mit.

Ebenfalls Gegenstand der Beratungsvorlage ist die weitere Behandlung aller bereits gefassten Ratsbeschlüsse im Zusammenhang mit dem geplanten Handels- und Dienstleistungszentrum, bezogen auf

  • die Entwicklungsvereinbarung (1. Februar 2006),
  • die Machbarkeit und Realisierung (25. Oktober 2006),
  • den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ( 25. Oktober 2006) und
  • die Satzung über ein besonderes Vorverkaufsrecht für den Bereich rund um das ehemalige Schauspielhaus von Lichthof bis C & A und der angrenzenden Grundstücke südlich der Yorckstraße.

Zum Hintergrund:

Die Entwicklungsgesellschaft der Stadt (EWMG) hat im Rahmen des ihr übertragenen Vermarktungsauftrages zur Klärung der vergaberechtlichen Fragestellungen zwei Rechtsanwaltskanzleien aus Bonn und Mönchengladbach eingeschaltet.

Beide kommen zu dem Ergebnis, dass das Vergaberecht anzuwenden ist und eine europaweite Vergabe der Grundstücke zu erfolgen hat.

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