Kleine Tonnen passé? • Teil XXI: Das Mindest-Behältervolumen • Mönchengladbach ist „einsame Spitze“ • Das „System“

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[25.01.2018] Dreh- und Angelpunkt der INFA-Philosophie scheint die „Optimierung der Entsorgungs­logistik“ und in diesem Kontext das Mindest-Behältervolumen zu sein.
Diese Mindest-Volumen so hoch wie möglich anzusetzen, bietet bei einer Vielzahl von Kommunen (Kreisfreie Städte, Kreise und kreisangehörige Städte und Gemeinden) eine wesentliche Kalkulationsgrundlage.

So auch in Mönchengladbach.

Die Festlegung von Mindest-Behältervolumen in Liter pro Person und Woche ist prinzipiell im Sinne der Landesabfallgesetze und auch juristisch nicht angreifbar, wohl jedoch die für eine Kommune spezifische Höhe.

Mit 20 Liter pro Person und Woche liegt Mönchengladbach neben Köln an der Spitze von 65 Kommunen, wie eine Internetrecherche ergab.

Diese Recherche zeigte auch, dass andere kreisfreie Städte in NRW, wie Düsseldorf und Bielefeld 15 Liter pro Person und Woche festgelegt haben .

In Bonn, Oberhausen und Gelsenkirchen gelten 10 Liter pro Person und Woche, in Aachen und Stolberg nur 7,5 Liter.

Freiburg legt 5 Liter pro Person und Woche zugrunde, Detmold, Horn Bad Meinberg und der Kreis Lippe lediglich 3,75 Liter.

Der Bund der Steuerzahler NRW hält 20 Liter pro Person für weit überzogen, führt jedoch dazu noch keine umfassende Statistik.

Bei den meisten Kommunen reduziert sich das vorgegebene Mindest-Behältervolumen im Falle, dass der Nachweis erbracht wird, dass Bio-Abfälle auf „anderem Weg“ als über die Restmülltonne entsorgt werden.

Als „anderer Weg“ wird (kommunenspezifisch) in den Satzungen die Eigenkompostierung oder die Bio-Tonne akzeptiert. Die Mindest-Volumenreduzierung liegt in diesen Fällen zwischen 25 und 35%

Auch wenn die Nicht-GroKo-Angehörigen von Grünen, FDP und DIE LINKE durch nachdrückliches Insistieren durchsetzten, dass das so genannte Konzept des von mags/GEM und INFA-Institut schlussendlich weitgehend aus dem „geschützten Raum“ des mags-Verwaltungsrates an die Öffentlichkeit kam, ist es der breiten Bevölkerung nicht hinreichend mit allen Auswirkungen zur Kenntnis gegeben worden.

Und damit auch nicht die Tatsache, dass das (verpflichtende) Mindestbehälter-Volumen von 20 Liter pro Person und Woche, was durchaus auch als „Zwangs-Volumen“ bezeichnet werden kann, für mags/GEM und GroKo von zentraler Bedeutung ist.

Es stellt die kalkulatorische Basis für die ebenfalls „zwangsweise“ Festlegung von nur drei Tonnengrößen dar und „kassiert“ damit die bisherige Wahlfreiheit der Haushalte hinsichtlich der Behältergröße und der Abfallgebühren.

Die Folgen für die Abfallentsorgung in den Haushalten und in der gesamten Stadt Mönchengladbach sind nicht zuletzt auf Grund der Daten und Informationen aus der BZMG-Umfrage schon jetzt identifizierbar.

Aber auch der Druck und die Verunsicherung, die von mags/GEM und der GroKo auf die Haushalte durch unzureichende und unvollständige Informationspolitik erzeugt wurden und werden.

Bislang konnten die Mönchengladbacher Gebührenzahler (ggf. über ihre Vermieter) ihrem tatsächlichen Restmüllaufkommen, also ihrem Bedarf entsprechend zwischen 25-, 35- und 50-Liter-Restmüllgefäßen frei wählen.

Diese Wahlfreiheit durch die „Abfallerzeuger“ war durchaus auch gekoppelt mit dem Bestreben, die eigenen Entsorgungsgebühren möglichst geringt zu halten.

Dies stärkte aber auch ganz offensichtlich beim weitaus überwiegenden Teil der Haushalte das Bewusstsein für Müllvermeidung und Mülltrennung.

Dies kommt auch in der BZMG-Umfrage „Umstellung der Restmüll-Gefäße in Mönchengladbach am 1. Januar 2019“ deutlich zum Ausdruck.

Zum einen erklärten in dieser anonymen Umfrage ca. 91% der 1.071 teilnehmenden Haushalte, dass für ihren Restmüll aktuell (bei wöchentlicher Leerung) Gefäße von 25- oder 35-Liter-Volumen vollkommen ausreichen.

Zum anderen würde auch bei 14-tägiger Leerung für ca. 64% ein Volumen vom 35 Litern genügen.

Ca. 29% erklären, zukünftig mit einem Restmüllgefäß von 60 Litern auszukommen, darunter 6,9%, die bislang ein 50-Liter-Gefäß gewählt hatten.

Aus den Hinweisen, Anmerkungen und teilweise sehr deutlichen Meinungsäußerungen von 585 Haushalten (ca. 55%) und den unzähligen Beiträgen und Dialogen auf facebook ist eine große Unzufriedenheit insbesondere mit der Art und Weise zu schließen, wie die Entscheidungen der GroKo im Stadtrat am 20.12.2017 und im mags-Verwaltungsrat am 21.12.2017 zustande kamen und dass die unmittelbar Betroffenen sich nicht informiert und vor allem nicht offensiv eingebunden sehen.

So entsteht bei den meisten Haushalten schon rein rechnerisch ein „Zwangsvolumen“, das bei realistischer Einschätzung, die durch o.g. Meinungsäußerungen zur Folge haben wird, dass viele Haushalte dieses „Zwangsvolumen“ zum Anlass nehmen, das bisherige konsequente Trennen zu reduzieren, wenn nicht sogar einzustellen.

Erkennbar ist auch, dass in der Realität nur einzelne Haushaltsgruppen von einer Gebührenreduzierung profitieren könnten, so denn die im „Konzept“ dargestellten „neuen“ Müllgebühren ( in EURO) ab 01.01.2019 überhaupt realistisch sind und entsprechenden sachlich-inhaltlichen, mathematischen und ggf. auch gerichtlichen Überprüfungen standhalten werden.

Insbesondere Haushalte mit 3 und mehr Personen, die bislang 25-/35-Liter-Gefäße nutzen, müssen ab dem 01.01.2019 gegenüber heute auf Grund des eingeschränkten Tonnen-„Angebotes“ mit Gebührensteigerungen zwischen 90 und 360 EURO rechnen.

Und das, obwohl eine am Markt befindliche 35-Liter-Tonne dies vermeiden könnte.

Mehr zu den Folgen des Restmüll-Volumens“ in weiteren Beiträgen in dieser Themenreihe.

 

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