Stellenplan 2017: Über Streichung der HSP-Maßnahme 2012-006, unbesetzte Stellen und Organisationsverschulden

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[16.12.2016] Bevor der Rat am Mittwoch (14.12.2016) über den Haushalt 2017 entschied, wurde der Stellenplan 2017 verabschiedet. Dabei schwangen drei Aspekte mit und werden wohl noch länger mitschwingen.

Das sind das Streichen der HSP-Maßnahme 006 (Jährliche Streichung von 40 Planstellen), 242 unbesetzte Stellen und das Thema „Organisationsverschulden“.

Wenn es auch – wie nicht anders zu erwarten war – hierzu im Rat keine Diskussionen mehr gab, scheinen diese Aspekte es wert zu sein, kurz beleuchtet zu werden.

1.        Streichung der HSP-Maßnahme 006 „Jährliche Streichung von 40 Planstellen“

Unbestritten zählen Personalaufwendungen zu den größten Kostenblöcken eines Haushalts. Das gilt für Öffentliche Verwaltungen in ähnlichem Maße wie für Wirtschaftsunternehmen.

Müssen – aus welchen Gründen auch immer – Sparmaßnahmen durchgeführt werden, liegt die Frage auf der Hand, in welchem Umfang Stellen eingespart, Personal entlassen oder auf andere Weise „freigestellt“ werden können.

Während bei Wirtschaftsunternehmen die Gewinnerzielung im Vordergrund steht, haben für die „Öffentlichen Verwaltungen“ die Daseinsvorsorge für die Bürger und die damit verbundenen Leistungen im Mittelpunkt zu stehen.

Nach dem Stärkungspaktgesetz musste die Stadt bis zum 30. September 2012 einen Haushaltssanierungsplan (HSP) aufstellen, der den dauerhaften Haushaltsausgleich mit Hilfe einer Projektionsrechnung spätestens ab 2018 mit dann abschmelzenden Landeshilfen und ab 2021 gänzlich ohne Landeshilfen darstellen mußte.

Vor diesem Hintergrund betonte Kämmerer Bernd Kuckels (FDP) fast jährlich, dass alle HSP-Maßnahmen in dem Umfang umgesetzt werden müssten, wie sie seit 2012 in den HSP geschrieben und von der Bezirksregierung genehmigt wurden.

Sollte eine HSP-Maßnahme beispielsweise durch die Politik nicht mehr weiter verfolgt werden, müssten in gleicher EURO-Höhe andere Maßnahmen zur Kompensierung dieser „Ausfälle“ beschlossen werden.

Sollte die HSP-Maßnahme 2012-006 durch Politik und/oder Verwaltungsspitze aus dem HSP gestrichen werden, wie der Personalrat in seiner Stellungnahme am 07.12.2016 andeutete, wird es interessant werden, durch welche Maßnahmen die Politik bis zum Jahr 2021 die Einsparungen in Höhe von jährlich fast 1,8 Mio. EURO zu kompensieren gedenkt.

 

2.        Unbesetzte Stellen

Das Personaldezernat und der Personalrat haben Zugriff auf dieselbe Planstellendatei.

Am Stichtag 01.07.2016 wies diese nach Feststellung des Betriebsrates 242 unbesetzte Stellen aus. Demgegenüber sieht die Verwaltungsspitze aktuell keine unbesetzten Stellen.

Wer nun die „Deutungshoheit“ hat, lässt sich ohne Kenntnis der Mönchengladbacher Personalarithmetik kaum ermitteln.

Festzustellen bleibt jedoch, dass zwischen dem Personalrat und der Verwaltungsspitze erhebliche Interpretationsdiskussion zu bestehen scheint, die in nicht unerheblichem Maße davon bestimmt sein wird, wie letztlich der Personaltransfer von den Fachverwaltungen in die „mags“ und die ITK (IT-Bereich) abgeschlossen wird.

Dabei geht der Rat bei seiner Beschlussfassung über den Stellenplan von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Verwaltung im Interesse der Dienstkräfte aus und hofft auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit.

So jedenfalls steht es in der Beratungsvorlage, die am 14.12.2016 von der GroKo-Ratsmehrheit beschlossen wurde.

 

3.        Organisationsverschulden

In seiner Stellungnahme vom 18.11.2016 – gerichtet an OB Hans Wilhelm Reiners (CDU) und alle Ratsfraktionen – verwies der Personalrat auf ein Beispiel aus einer laufenden Organisationsuntersuchung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die von einem externen Gutachter durchgeführt worden war:

„Im Gutachten wird dem Oberbürgermeister Organisationsverschulden im Bereich der Betreuung von Erwachsenen vorgeworfen und aufgezeigt, dass dies zu strafrechtlichen Folgen führen kann.“ (Zitat Ende).

Organisationsverschulden beschreibt Wikipedia so:

„Kann ein Verschulden des zuständigen Amtsträgers (Anm. der Red.: Verwaltungsmitarbeiter) nicht nachgewiesen werden, da er beispielsweise zu dem Zeitpunkt, zu dem er eine bestimmte Handlung hätte vornehmen müssen, krank war, so schließt dies über die Figur des Organisationsverschuldens eine schuldhafte Pflichtverletzung der Behörde nicht aus.

Wenn in einer Behörde Amtspflichten verletzt werden, ohne dass ein Verantwortlicher feststellbar ist, liegt mindestens ein Organisationsverschulden vor.

Ist eine Behörde in sachlicher und personeller Hinsicht nicht so ausgestattet, dass sie ihren Pflichten Dritten gegenüber nachkommen kann, so liegt z.B. bei Überlastung oder Überforderung der konkret handelnden Amtsträger, Ausfälle wegen Krankheit oder Urlaub, Nichteinstellung oder Nichtzurverfügungstellung des zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Personals, eine Haftung auslösender Organisationsmangel der Behörde auch ohne persönliches Verschulden des Mitarbeiters vor.“ (Zitat Ende)

Im konkret vom Gutachter geprüften „Fall“ war eine komplette Abteilung wegen Ausfällen mit unterschiedlichsten Ursachen unbesetzt, weil für die vorgesehenen sechs Stellen keine Personalplanung vorgelegen habe, so der Personalrat.

Dies sei in vielen anderen Bereichen auch erkennbar und führe dort zur Handlungsunfähigkeit der Verwaltung und zu zusätzlichen Belastungen verbliebener Mitarbeiter, zu deren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und fortschreitender Demotivierung.

Die Aussagen der Gutachter zum Thema „Organisationsverschulden“ veranlasste Personaldezernent Matthias Engel (SPD) in der Sitzung des Hauptausschusses am 29.11.2016 dem o.g. Schreiben des Personalrates zu widersprechen.

Dies habe ihn sehr überrascht, weil es zum einen das Gutachten „nicht gibt“, es handele sich bislang nur um einen Entwurf, und weil man zum anderen schon entsprechend reagiert habe.

Diese Reaktion sah so aus, dass Mitarbeiter aus anderen Bereichen kurzerhand in diesen „verwaisten“ Bereich umgesetzt wurden, was unter dem Strich an der Gesamtproblematik unbesetzter Stellen nichts ändert.

Dazu meinte Personalratsvorsitzender Peter Heller gegenüber unserer Zeitung: „Nicht wir als Personalrat haben den Begriff ‚Organisationsverschulden‘ ins Gespräch gebracht, sondern das von der Gemeindeprüfungsanstalt beauftragte Unternehmen IMAKA. Insofern müssen wir uns diesen Schuh nicht anziehen.“

Gleichwohl sei es bezeichnend, dass ein Beratungsunternehmen diesen ggf. strafrechtsrelevanten Aspekt überhaupt thematisiert habe. Dies zeige, dass die Einschätzungen des Personalrates zur desolaten Personalsituation durchaus richtig seien.

Verwaltungsleitung und Politik versuchten seit Jahren, die Haushaltssanierung über den Personaletat zu realisieren, was zu einer Überlastung der Belegschaft führe.

Heller erklärt weiter, dass der Personalrat nicht erst seit heute den Eindruck habe, dass die Politik bezüglich der Personalsituation hinters Licht geführt wird. So könnten die hochgesteckten Ziele von „mg+ – wachsende Stadt“ nicht erreicht werden.

 

(Zwischen-)Fazit

Insgesamt lassen schon allein diese drei Aspekte erahnen, wie prekär die Personalsituation in der Mönchengladbacher Verwaltung ist, und dass ein Nichterreichen der Stärkungspaktziele für 2018 bis 2021 durchaus im Bereich des Möglichen bleibt.

Nimmt man die Tatsache hinzu, dass in den nächsten Jahren noch weitere Kindertagesstätten gebaut und mit Personal ausgestattet werden müssen, stärkt das diese Einschätzung.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Kommune handelt und so genannte „Freie Träger“ kaum noch bereit sind, der Stadt diese Risiken abzunehmen und selbst in „Steine“ und Personal zu investieren.

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