Verkehrsclub Deutschland, Pro Bahn und Sozialverband VdK fordern Barrierefreiheit für S-Bahn-Haltepunkt Mönchengladbach-Lürrip

Hauptredaktion [ - Uhr]

Am 29. Mai 1988 nahm die „Ost-West-S-Bahn“ S8 zwischen Hagen Hbf und Mönchengladbach Hbf ihren Betrieb auf. Seit diesem Zeitpunkt gehört der Haltepunkt Lürrip zu den Haltestellen im S-Bahnnetz des VRR, der für mobilitätsein­geschränkte Menschen nicht nutzbar ist.

Das muss sich ändern, fordern der Verkehrsclub Deutschland, der Fahrgastverband Pro Bahn und der Mönchengladbacher Kreisverband im Sozialverband VdK und liefern gleich auch das technische Konzept: Zwei behindertengerechte Aufzüge an der Volksbadstraße.

Dieses Konzept legten die drei Verbände jetzt der Mönchengladbacher Stadtverwaltung und Politik vor.

Warum diese Überlegungen von den Stadtplanern nicht schon längst angestellt wurden, ist für die Verbände nicht nachvollziehbar.

Dazu meint Roland Stahl, Vorsitzender des hiesigen VCD-Kreisverbandes: „Da wurde seinerzeit ein riesiger Park-&-Ride-Parkplatz angelegt, dass aber S-Bahn-Nutzer, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, die vielen Treppenstufen erklimmen müssen, daran hat beim Bau dieses Haltepunktes an der S8 und auch danach niemand gedacht.“

Dem pflichtet Werner Knor, stellvertretender Vorsitzender des 4.100 Mitglieder starken VdK-Kreisverbandes bei und ergänzt: „… von Rollstuhlfahrern ganz zu schweigen. Die gab es auch damals schon, wurden aber vielleicht nur als eine „Randerscheinung“ betrachtet. Denen mutete man zu, zum Gladbacher Hauptbahnhof zu fahren oder sich fahren zu lassen, um dann dort in die S-Bahn einzusteigen. Und dann später die gleiche umständliche Tortour wieder zurück.“

Daher seien die behindertengerechten Aufzüge am Haltepunkt Lürrip längst überfällig.

Detlef Neuß, Mitglied im Landesvorstand des Fahrgastverbandes „Pro Bahn“ und Leiter der hiesigen Bezirksgruppe, sieht noch drei weitere Vorteile: „Erstens könnten weitere Gäste zum Volksbad kommen, die bislang nicht kamen, weil sie entweder keinen Pkw zur Verfügung haben, oder es leid sind, sich auf lästige Parkplatzsuche zu begeben. Zweitens würden beispielsweise Besucher mit Kinderwagen und Kleinkindern darauf verzichten können, mit dem Pkw zu kommen und diesen dann widerrechtlich im Naturschutzgebiet des Volksgartens abzustellen. Darüber hinaus wäre es für die Reisenden, die üblicherweise mit dem Fahrrad unterwegs sind, attraktiver ihr Rad mitzunehmen.“

Bernhard Wilms, VdK-Kreisvorsitzender meint mit Blick auf die aktuellen Überlegungen der Stadt, auf dem ehemaligen Reme-Gelände Wohnbebauungen zu platzieren: „Die dann dort lebenden Menschen, zu denen sicherlich auch eine große Zahl gehören wird, deren Mobilität auf irgendeine Weise eingeschränkt ist, könnten so die Möglichkeit erhalten, unmittelbar mit der S-Bahn Neuss und Düsseldorf zu erreichen, als zunächst umständlich zum Mönchengladbacher Hauptbahnhof fahren zu müssen, um dort den Aufzug zu benutzen.“

Die drei Verbände hoffen und erwarten nun, dass Verwaltung und Politik ihren Vorschlag aufgreifen und sich beim VRR und der Bahn dafür einsetzt, dass die beiden Aufzüge schnellstmöglich gebaut werden.

Dass dies nicht von heute auf morgen geschehen kann, ist den Verbandsvertretern klar.

Im Schreiben an OB Hans Wilhelm Reiners wiesen auch sie darauf hin, dass in den Beratungen in der BV Ost und im Planungs- und Bauausschuss  für alle vier angedachten Rahmenplan-Varianten Überlegungen vorgetragen wurden, mit der DB AG Gespräche u.a. über einen zusätzlichen Auf- und Abgang zum S-Bahn-Haltepunkt Lürrip zu führen.

Ein solcher Auf- und Abgang wäre zwar unmittelbarer an ein mögliches Wohngebiet angebunden, könnte jedoch ausschließlich am Gleis 2 (Richtung Mönchengladbach Hbf) enden und käme auf Grund der topografischen Gegebenheiten nicht ohne Aufzug oder anderen aufwändigen Maßnahmen zur Herstellung eines barrierefreien Zuganges aus.

Der Weg entlang des Renaturierungsgebietes zum geplanten Wohngebiet wäre zwar etwas länger, erscheint jedoch angesichts der Vorteile für alle S-Bahn-Nutzer durchaus zumutbar.

Selbst beim zweiten (kürzeren) Abgang blieben die S-Bahn-Nutzer in Richtung Neuss, Düsseldorf usw. weiterhin auf den Auf- und Abgang über die Volksbadstraße angewiesen.

Dort wäre die barrierefreie Erreichbarkeit der S-Bahn jedoch immer noch nicht möglich.

Besonderes Augenmerk sei auch darauf zu legen, dass die Besucher des nahegelegenen Volksbades, insbesondere Familien mit Kinderwagen und Kleinkindern,  von diesen Aufzügen „profitieren“ würden, so die Verbandsvertreter.

Stelle man doch fest, dass gerade diese Badbesucher mangels alternativer Anfahrtmöglichkeiten (z.B. mit der Bahn) zu hunderten ihre Fahrzeuge widerrechtlich im Naturschutzgebiet des Volksgartens abstellen.

Abschließend wiesen VCD, Pro Bahn und der VdK darauf hin, dass der Öffentliche Personennahverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz in NRW bis 2022 barrierefrei sein muss und sie erwarten, dass der S-Bahn-Haltepunkt Lürrip im Rahmen des bis 2017 aufzustellenden Nahverkehrsplanes als wichtiger Umsteigeknoten Schiene-Straße/Straße-Schiene die erforderliche Beachtung findet.

 

Foto: „Mönchengladbach-Lürrip“: Roland Stahl (1983)

Fotomontagen: VdK Mönchengladbach

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