Masterplan-Beirat – Teil III: »Wir wollen MG 3.0 nicht aus der Verantwortung lassen …« – Thomas Fegers antwortet und „generiert“ weitere Fragen

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Anders als der Sprecher der CDU im Planungs- und Bau­aus­schuss sandte Thomas Fegers (SPD) zur thematisierten „Verantwortung von MG 3.0“ eine Stellungnahme, die jedoch noch keine wirklichen Schlüsse auf die Zielsetzungen der Forderungen zuließen, so dass sich ergänzende Fragen ergaben.

Diese Fragen beantwortete Fegers leider nicht mehr, weil seiner Einschätzung nach die bisherigen Antworten ausreichend seien und keiner weiteren Konkretisierung bedürfen würden.

Hier die Antworten von Thomas Fegers:

Zu 1. Wie soll die Verantwortung von MG 3.0 ausgestaltet und abgegrenzt werden?

Die Verantwortung ist in der Vorbereitung der Beratungsvorlage zur Ausgestaltung des Masterplanbeirats zu erarbeiten.

Es handelt sich nicht um eine formaljuristische Verantwortung, die hat nur der Rat und seine Ausschüsse.

Es handelt sich um eine inhaltliche und mitwirkende Verantwortung durch die Masterplaninitiative für die Dauer des gesamten Umsetzungsprozesses.

Jeder ist in diesem Prozess auch ein Stück weit auf den anderen angewiesen.

… und hier die ergänzenden Fragen dazu:

  • Der Prozess der Masterplanentwicklung ist abgeschlossen. Der Verein MG 3.0 hat den Masterplan in die Obhut der Stadt gegeben. Die Politik hat eine Abgrenzung vorgenommen und der Verwaltung einen Auftrag erteilt.
  • An welcher Stelle ist die Stadt in welchem Umfang auf den Verein MG 3.0 angewiesen?
  • An welcher Stelle ist der Verein MG 3.0 in welchem Umfang auf die Stadt angewiesen?
  • Welcher zeitliche Rahmen ist hinsichtlich der Aussage: „ … inhaltliche und mitwirkende Verantwortung durch die Masterplaninitiative für die Dauer des gesamten Umsetzungsprozesses,“ vorgesehen?

 

Zu 2. Wie wollen Sie „messen“, einschätzen und bewerten, ob MG 3.0 im Einzelfall oder in Gänze seiner „Verantwortung“ nicht gerecht wird?

Eine inhaltliche und mitwirkende Verantwortung durch die Masterplaninitiative für die Dauer des gesamten Umsetzungsprozesses kann nicht anhand formaler Bewertungskriterien gemessen werden.

Mit einer solchen Vorgehensweise würden wir dem Thema nicht angemessen genug gerecht werden.

… und hier die ergänzenden Fragen dazu:

  • Woraus ergibt sich die „inhaltliche und mitwirkendes Verantwortung für die Dauer des gesamten Umsetzungsprozesses“?
  • Gibt es diesbezüglich noch nicht öffentlich bekannte Vereinbarungen?
  • Nach welchen Kriterien kann der „Erfolg“ des Umsetzungsprozesses (und die Verantwortung von MG 3.0) gemessen werden?
  • Was wäre dem Thema angemessen?

 

Zu 3. Wer soll eine solche „Bewertung“ vornehmen?

Die weiteren Verfahren der Umsetzung und die damit verbundenen Prozesse der Kooperation zwischen allen Beteiligten werden zeigen, ob die eingerichteten Prozessinstrumente, wie ein Masterplanbeirat, funktionieren und sich bewähren.

Die Funktion ist von allen Beteiligten zu bewerten.

… und hier die ergänzenden Fragen dazu:

  • Wie sind Ihre Vorstellungen hinsichtlich des „Prozessinstrumentes Masterplan-Beirat“?
  • Wie wollen Sie das „Funktionieren“ und „sich bewähren“ bewerten, wenn nicht durch Kriterien?
  • Wer sind die Prozessbeteiligten und worauf basiert die „Kooperation“? 

 

Zu 4. Mit welchen Konsequenzen soll ein Nicht-Gerechtwerden einer Verantwortung sanktioniert werden?

Diese Frage stelle ich mir jetzt noch nicht und würde auch dem besonderen Engagement der Masterplaninitiative nicht gerecht werden.

Alle Beteiligten in Rat, Verwaltung und Masterplaninitiative haben die gemeinsame Verantwortung, dass die Masterplanideen ernsthaft in den zukünftigen planerischen Entwicklungen einbezogen werden.

Die Politik hat nicht das Recht, einen Verein zu sanktionieren sondern kann im Ergebnis nur die Prozesse bzw. den politischen Umgang mit dem Masterplan umstellen.

 

… und hier die ergänzenden Fragen dazu:

  • Wenn sich Ihnen die Fragen nach Konsequenzen „noch nicht stellt“, wann ist dann der richtige Zeitpunkt?
  • Das „besondere Engagement“ ist abgeschlossen, die weitere Abwicklung ist im Rahmen der politischen Beschlüsse Angelegenheit von Politik und Verwaltung. Wieso also wird die Frage nach Konsequenzen dem „Engagement“ nicht gerecht?
  • Woraus schließen Sie, dass neben Rat und Verwaltung auch die Masterplaninitiative die gemeinsame Verantwortung hat, die Masterplanideen in künftige Entwicklungen einzubeziehen?
  • Welche Prozesse sollen „umgestellt“ werden?

 

Damit bleibt leider weiterhin im Unklaren, aus welcher „Verantwortung“ der Verein MG 3.0 nach Auffassung der SPD „nicht entlassen“ werden soll.

Ein Kommentar zu “Masterplan-Beirat – Teil III: »Wir wollen MG 3.0 nicht aus der Verantwortung lassen …« – Thomas Fegers antwortet und „generiert“ weitere Fragen”
  1. Hallo?

    Schon diese Idee mit der „Verantwortung“ kann doch nur ein Scherz sein und dann diese Antworten!

    Herr Fegers: „Die Verantwortung ist in der Vorbereitung der Beratungsvorlage zur Ausgestaltung des Masterplanbeirats zu erarbeiten.“

    Beratungsvorlage? Das ist doch das, was Verwaltung und/oder Politik erarbeiten und dann zur Entscheidung in den Rat geht? Verstehe ich das richtig?

    Wird das als Hilfe, sorry, Verantwortung, verpackter Lobbyismus?

    Das wird ja immer besser! Reicht nicht schon der übliche Klüngel?

    Liest man diese Antworten (auch die der anderen Herren) kann man sich nur noch an den Kopf fassen. Kriegt der Verein auch direkt ein Büro in der Stadtverwaltung?

    Wofür haben wir Stadtplaner? Können die den Masterplan nicht „lesen“ und bei Planungen berücksichtigen?

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