Abfallgebühren 2019 • Teil I: Kalkulieren Sie Veränderungen der Abfallgebühren in Ihrem Haus selbst und ermitteln Sie das „verordnete gebührenpflichtige Luft-Volumen“ und den Platzbedarf für die Rolltonnen

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[24.04.2018] CDU, SPD und mags versuchen seit Anfang des Jahres die zum 01.01.2019 von ihnen beschlossene Umstellung vom Ringtonnen-System auf die großen Rolltonnen mit der Erklärung zu verteidigen, dass dadurch die Müllgebühren sinken würden.

Das mag in bestimmten „Konstellationen“ vereinzelt zutreffen, nicht jedoch mit der Absolutheit und in dem Umfang, wie sie CDU, SPD und mags zu suggerieren versuchen.

Das auch vor dem Hintergrund, dass die mags AöR behauptet, die tatsächlichen Kosten noch nicht zu kennen.

Die Behauptungen, es käme zu Gebührensenkungen basieren auf Gebühren-Prognosen der mags AöR, die sich wiederum auf das „INFA-Konzept“ stützt, zu dem die mags die Ausgangsdaten geliefert hat.

Diese „Gebühren-Prognosen“ bilden auch im „BZMG-Müll-Kalkulator“ die Grundlage, für die  Feststellung der Auswirkungen der Umstellung für das jeweilige Haus.

Neben den Auswirkungen auf die Gebühren werden über den Müll-Kalkulator auch die „Luft-Mengen“ ermittelt, für die  Hauseigentümer und Mieter Gebühren zahlen müssen, obwohl sie sie nicht benötigen; auch der Platzbedarf für die Rolltonnen wird überschlägig erreichnet.

Zur Berechnung werden an 4 Stellen des Kalkulators lediglich diese Daten benötigt:

  • Anzahl der Bewohner des Hauses,
  • Anzahl der aktuell genutzten Ringtonnen
  • Ist mindestens eine Bio-Tonne vorhanden?
  • Restmüllvolumen, das vermutlich ab 2019 bei 14-tätiger Leerung im Haus anfallen wird
  • Anzahl der vermutlich notwendigen Papier-Tonnen

Gemäß BZMG-Umfrage vom Januar diesen Jahres nutzen ca. 91% der teilnehmenden Haushalte Ringtonnen mit einem Volumen von 25 oder 35 Liter Fassungsvermögen.

Ergebnisse der BZMG-Umfrage vom Januar 2018

Über 51% der an der Umfrage teilnehmenden Haushalte leben in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.

Auch darauf basierend hier zwei Beispiele einer solchen Kalkulation jeweils in der Variante ohne und mit Bio-Tonne und mit zusätzlichen Erläuterungen:

Beispiel 1: Ehepaar mit einem 6 Monate alten Kleinkind

Beispiel 1 als PDF zum Download

Dieses Ergebnis verdeutlich, dass für diese Familie bei beiden Varianten die Abfallentsorgungsgebühren um fast 60% steigen werden und sie zudem für eine „Luft-Volumen“ zahlt, das das Gebot und die Praxis von Mülltrennung schon prinzipiell in Frage stellt.

Beispiel 2: Fünf Personen in einem 2-Familienhaus

Beispiel 2 als PDF zum Download

Dieses Ergebnis zeigt, dass diese Familien bei keiner der beiden Varianten die Abfallentsorgungsgebühren mit einer nennenswerten Gebührensenkungen rechnen können.

Auch sie zahlen für ein erhebliches „Luft-Volumen“, das das Gebot und die Praxis von Mülltrennung ebenfalls schon prinzipiell in Frage stellt.

4 Kommentare zu “
Abfallgebühren 2019 • Teil I: Kalkulieren Sie Veränderungen der Abfallgebühren in Ihrem Haus selbst und ermitteln Sie das „verordnete gebührenpflichtige Luft-Volumen“ und den Platzbedarf für die Rolltonnen”
  1. Platzbedarf kalkulieren? Wozu!

    Sehe auf einen Blick, dass ich für diese Riesentonnen keinen Platz habe.

    Vielleicht in den Vorgarten statt Gartenzwergen? Hässlich wie die sind die Dinger.

    Dafür „darf“ ich mehr zahlen. Für Luftmüll den ich nie haben werde.

    Hauptsache die CDU hat sich endlich beim Müll durchgesetzt. Nicht demokratisch. Nur weil die das wollen.

  2. In Viersen ist die Müllabfuhr billiger es wird nach Müll Mengen berechnet .

    Also am besten nach Viersen ziehen !

    Die Nebenkosten werden immer höher Demnächst wird die Grundsteuer auch erhöht weil die neue Berechnung nach dem Verkehrswert Marktwert berechnet wird.

    Das wird die Stadt MG auch wieder gut zuschlagen das wir hohe Schulden haben.

    Dies Kosten müssen auch für Hartz IV Empfänger bezahlt werden von der Stadt !

    Die neuen Tonnen sind leer schwerer als die alten voll !

    Wir müssen einen Hausmeister Beauftragen die Mülleimer raus zu stellen, weil im Haus nur alte Leute Wohnen.

  3. @ Torben Schultz

    Danke für die Aufklärung. 🙂

    Das mit der Vergnügungssteuer (in der Tonne und tanzen) hat was. Wie ist es allerdings, wenn jemand in der Tonne steht und dann einschläft? Ist dann Bettensteuer fällig?

    In der Tat in der Nacht von Samstag auf Sonntag gesehen. Der nicht mehr ganz nüchterne junge Mann stand in einer blauen Tonne, die von seinen Kumpels gekippt wurde, so dass beide auf der Straße lagen.

    Herbei telefonierte Kumpels bekamen ihn nicht aus der Tonne. Blieb nur, dieselbe wieder samt Inhalt aufzurichten. Jetzt kommt das nächste Steuerproblem:

    Sie benutzten die Tonne als Transportmittel und schoben/zogen beide von dannen.

    Werden für diese Zweckentfremdung (wie Taxi oder Fuhrunternehmer?) Steuern fällig???

    Dachte mir: Wofür große Tonnen benutzt werden können, ist schon erstaunlich! Sind die Dinger vielleicht besser als (auch von mir) gedacht und auch als umweltfreundliches Beförderungs- und Transportmittel zu nutzen?

  4. Nach noch unbestätigten Informationen aus der Kämmerei wird das „verordnete gebührenpflichtige Luft-Volumen“ auch noch Steuerpflichtig:

    Bleibt es ungenutzt, fällt Luxussteuer an.

    Nutzen Sie es als Hütte für ihren Hund zieht die Zweitwohnsitz-Steuer.

    Stellen sie sich in die Tonne und tanzen drin rum kostet das Vergnügungssteuer.

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