Welche Gehälter erhalten die „Spitzen“ der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung? • Über 4,5 Mio. EURO dokumentiert

Bernhard Wilms [ - Uhr]

Nur mit Zähneknirschen haben manche Geschäftsführer von städtischen Gesellschaften hingenommen, dass mit dem „Transparenzgesetz“ die Gemeindeordnung des Lands NRW angepasst wurde und seitdem ihre Gehälter offengelegt werden müssen.

Manchen von ihnen scheint dabei nicht (mehr) bewusst gewesen zu sein, dass sie für Unternehmen tätig sind, deren Aufgaben im Ursprung und im Kern kommunale Aufgaben sind.

Seit Dezember 2009 gilt in NRW das „Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz)“.

Mit diesem Gesetz wurde u.a. auch die Gemeindeordnung NRW geändert und gleichzeitig die Kommunen verpflichtet, darauf „hinzuwirken“, dass die Gesellschaftsverträge/Satzungen dahingehend angepasst werden, dass eine Veröffentlichung der Bezüge der Geschäftsführungen möglich würde.

Bei Neugründungen ab 2010 war dies offensichtlich kein Problem, weil die Gesellschaftsverträge/Satzungen mit entsprechenden Passagen versehen wurden, wodurch die Veröffentlichung der Bezüge der Geschäftsführungen „erlaubt“ wurde.

Eine solche Erlaubnis wollten die Geschäftsführer/Vorstände bestehender Gesellschaften mit Hinweis auf das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz sowie auf entsprechende Geheimhaltungsklauseln in ihren Anstellungsverträgen zunächst nicht erteilen.

So fasste der Rat der Stadt Mönchengladbach erst 18 Monate nach Inkrafttreten des „Transparenzgesetzes“ – und auf „sanften“ Druck der Bezirksregierung – einen „Generalbeschluss“, mit welchem diese Gesellschafterverträge/Satzungen im Sinne des § 108 der Gemeindeordnung (GO) angepasst wurden:

  • Gesellschaftsvertrag EWMG
  • Gesellschaftsvertrag GEM
  • Gesellschaftsvertrag GWSG
  • Gesellschaftsvertrag MGMG
  • Gesellschaftsvertrag Sozial-Holding
  • Gesellschaftsvertrag Städtische Kliniken
  • Satzung NVV AG
  • Satzung Kreisbau AG

Inwieweit die Regelungen der GO auch bei den diversen Tochterunternehmen dieser Gesellschaften Anwendung gefunden haben, gilt es noch festzustellen.

Die „fixen“ Bereiche der Geschäftsführer- und Vorstandsgehälter der „primären“ Gesellschaften umfassten im Jahr 2013 insgesamt ein Volumen von über 3,9 Mio. EURO, woraus sich ein Durchschnittseinkommen von 218.000 EURO ergab.

Spitzengehälter erhielten

  1. Friedhelm Kirchhartz (NEW AG) mit 424.646 EURO pro Jahr
  2. Dr. Rainer Hellekens (NEW AG) mit 404.804 EURO pro Jahr
  3. Hartmut Wnuck (Stadtsparkasse) mit 390.791 EURO pro Jahr

Oberbürgermeister Norbert Bude rangierte bei dieser Betrachtung mit 144.922 EURO „nur“ auf Platz 12 der Rankingliste.

 

Das Ranking verändert sich, bezieht man die erfolgsbezogenen Gehaltsanteile mit ein.

Dann belegen alle drei Vorstände der NEW AG mit diesen Gehältern die ersten drei Plätze:

  1. Friedhelm Krichhartz (NEW AG) mit 562.812 EURO pro Jahr
  2. Dr. Rainer Hellekens (NEW AG) mit 542.970 EURO pro Jahr
  3. Frank Kindervatter (NEW AG) mit 502.902 EURO pro Jahr

Durch die Nebenbezüge, die er nicht an die Stadt abzuführen hatte, kam OB Norbert Bude auf 164.511 EURO pro Jahr, belegte damit nunmehr Rang 10 und lag um ca. 90.000 EURO unterhalb des Durchschnittseinkommens aller Spitzenverdiener unter dem Dach des „Konzerns Stadt Mönchengladbach“.


Insgesamt beliefen sich im Jahr 2013 die Einkommen der Unternehmensführungen und des Hauptverwaltungsbeamten auf fast 4,57 Mio. EURO.

5 Kommentare zu “
Welche Gehälter erhalten die „Spitzen“ der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung? • Über 4,5 Mio. EURO dokumentiert”
  1. Zitat Kommentar 3 “ Diese hochdotierten Manager beziehen diese Summen auch dafür, dass sie unsere Stadt mit 200m hohen Windindustrieanlagen zeersiedeln wollen. Damit die letzten Naherholungsgebiete mit Lärm versehen, damit die Natur und Landschaft sowie Böden dauerhaft versiegeln “

    Bei den Gehältern ist doch sicher eine ordentliche und dauerhafte Entschädigung für die Bürger drin, die von Lärm, Schlagschatten und vor allem Infraschall dieser Windkraftanlagen mit viel zu wenig Abstand krank werden.

  2. Unglaublich. Jetzt kommt bestimmt: Gute Leute kosten.

    Ich kann diesen dummen Satz nicht mehr hören. SElbstverstädnlich sollen die ordentlich bezahlt werden. Aber so ordentlich?

    Sind nicht besser als die sogenannten „Manager“ in Konzernen und Banken. Letztendlich halten diese Leute alle zusammen, damit es nur so bleibt.

    Was ist mit dem Personal?

    Am liebsten billig und viel arbeiten, unbezahlte Überstunden, befristete Verträge, unbezahlte Praktika und immer die Aussage, dass mehr nicht drin ist, weil sonst die Rendite kaputt ist.

    Finde das nur ätzend. Das ist kein Neid aber ich verstehe diese Summen wirklich nicht. 10.000 pro Monat ist doch auch mehr als genug und üppig.

  3. Sich über diese nach meiner Meinung zu unrecht hohen Gehälter aufregen aber dann nichts tun!!!

    Es gab vor einiger Zeit mal den Vorschlag max. Gehalt des gewerblichen mal 30.

    Siehe ÖTV oder Tarifverträge

    Ich komme dann auf Max 150.000,00 Euro für Vorstände und Aufsichtsräte.

    Egal ob in der freien Wirtschaft oder im der kommunalen Ebene.

    Ihr müsst nur mal gegen solche Auswüchse vorgehen = der Wähler hat das Wort.

    Aber meist sind diese Bürger zu träge und feige.

  4. Zitat:

    „Dann belegen alle drei Vorstände der NEW AG mit diesen Gehältern die ersten drei Plätze:

    1. Friedhelm Krichhartz (NEW AG) mit 562.812 EURO pro Jahr
    2. Dr. Rainer Hellekens (NEW AG) mit 542.970 EURO pro Jahr
    3. Frank Kindervatter (NEW AG) mit 502.902 EURO pro Jahr“

    Na, bei diesen Gehältern weiß man wenigstens warum der NEW Strom so teuer ist. – Oder man hat schon gewechselt.

    Interessant wäre noch zu erfahren, was die ganzen politischen Erfüllungsgehilfen (Aufsichtsräte, Ausschussmitglieder) die der NEW zugetan sind noch so an Aufwandsentschädigung zusammen erhalten.

    Diese hochdotierten Manager beziehen diese Summen auch dafür, dass sie unsere Stadt mit 200 m hohen Windindustrieanlagen zersiedeln wollen.

    Damit die letzten Naherholungsgebiete mit Lärm versehen, damit die Natur- und Landschaft sowie Böden auf Dauer versiegeln.

    Es gibt Subventionen für windschwache Gebiete, EEG Umlage und Anschlußgebühren.

    Rechtfertigt das diese Gehälter?

  5. Ich kann wohl davon ausgehen, dass oben genannte Herren den Vorwurf der spätrömischen Dekadenz, mit Verweis auf Verdienstmöglichkeiten im Gelobten Land, mit Vehemenz zurückweisen würden.

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