RATGEBER | Steuerrecht
Uta-Martina Jüssen [03.03.2014 - 10:31 Uhr]
Blaumann, Kittel oder Anzug: In einigen Berufen gibt es feste Kleidervorschriften. Beschaffen Steuerzahler Berufskleidung mit eigenen Mitteln, können sie den Fiskus unter Umständen an den Kosten beteiligen.
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