Hauptredaktion [08.11.2017 - 14:55 Uhr]
Hauptredaktion [08.11.2017 - 14:55 Uhr]
Hauptredaktion [08.11.2017 - 11:55 Uhr]
[08.11.2017] Nach der eindeutigen Positionierung des städtischen Rechtsamts, die im Ergebnis aussagte, dass die Anordnung der Berufsgenossenschaft (BG) erhebliche rechtliche Mängel aufweist und Widerspruch eingelegt werden sollte, haben der GEM-Aufsichtsrat und die GEM-Geschäftsleitung entsprechend reagiert.