Rheydter Pahlkebad ist ein Denkmal

Hauptredaktion [ - Uhr]

Untere Denkmalbehörde schließt sich der Auffassung des Rheinischen Amtes für Denkmalschutz an: Das Rheydter Pahlkebad ist ein Denkmal.

Die Untere staatliche Denkmalbehörde, die im städtischen Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz angesiedelt ist, schließt sich somit der Fachmeinung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege (RAfD) an.

In einem Ende vergangenen Jahres vorgelegten Gutachten ist die Landesbehörde zu der Bewertung gekommen, dass es sich bei dem 1969 eröffneten Hallenbad laut Denkmalschutzgesetz um ein Denkmal handelt.

In Abwägung dieses Gutachtens hat jetzt die Untere Denkmalbehörde in einer eigenen Stellungnahme die Entscheidung getroffen, das Gebäude unter Schutz zu stellen und in die Denkmalliste einzutragen.

Laut der Unteren Denkmalbehörde erfüllt das Pahlkebad die Voraussetzungen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW.

„An der Erhaltung und Nutzung dieses Denkmals besteht ein öffentliches Interesse wegen seiner Bedeutung für die Geschichte des Menschen, seiner Bedeutung für Städte und Siedlungen und damit für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Mönchengladbach und seiner Bezirke. Für die Erhaltung und Nutzung des Objektes liegen künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe vor“, so die Untere Denkmalbehörde in der Begründung.

Die Stadt wird heute die Fraktionen über die Entscheidung der Unteren Denkmalbehörde informieren und morgen in der Sitzung des Hauptausschusses dazu berichten.

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