Mönchengladbacher Ratsherr Schoutz bittet OB Reiners um Aufklärung zum Fall des ehemaligen Geschäftsführers der GWSG

Hauptredaktion [ - Uhr]

[22.12.2018] Als im Frühjahr 2015 die Räume der städtischen Wohnungsbau­gesell­schaft GWSG von Staatsanwalt­schaft und Polizei durchsucht und viele Akten beschlagnahmt wurden, war die Aufregung und Unsicherheit in Verwaltung und Politik groß.

Alle waren von dieser Aktion, die nach einer anonymen Anzeige wegen Korruption in Gang gesetzt worden war, überrascht.

Der damals beschuldigte Geschäftsführer blieb noch monatelang im Amt, weil OB Hans Wilhelm Reiners (CDU) wegen der „Unschuldsvermutung“ die Geschäfte der GWSG unverändert weiterlaufen ließ.

Im Herbst 2015 beschloss der GWSG-Aufsichtsrat dann die fristlose Kündigung, der ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht folgte.

Der damalige stellvertretende und heutige Aufsichtsratsvorsitzende Reinhold Schiffers (SPD) hatte die persönliche Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern und die Beurlaubung des Geschäftsführers in die Diskussion eingebracht, weil es auch um Untreue ging.

Im Jahr 2017 verklagte die GWSG ihn (den Geschäftsführer) vor dem Landgericht Mönchengladbach auf Schadenersatz von über 1 Mio. EURO.

Und das, obwohl die staatsanwaltlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren.

Seit dem ist es still geworden um diesen Fall.

Das nahm der fraktionslose Mönchengladbacher Ratsherr Hans Werner Schoutz (LKR – Liberal Konservative Reformer) am Ende der gestrigen Ratssitzung zum Anlass, diese Anfrage zu stellen:

  • „Wurde mit dem ehem. Geschäftsführer bezüglich des Arbeitsverhältnisses eine außergerichtliche Vereinbarung getroffen?
  • Wurde dazu ein Beschluss im Aufsichtsrat protokolliert? Wenn ja, bitte in nicht öffentlicher Sitzung vortragen bzw. schriftlich beantworten.
  • Beinhaltet die Vereinbarung einen Verzicht auf strafrechtliche Verfolgung wegen festgestellter Verletzungen der Pflichten eines Geschäftsführers und möglicher Schäden für das Unternehmen und die Stadt?
  • Sind dem ehemaligen Geschäftsführer Pensionszusagen oder Abfindungen zugstanden worden, wenn ja in welcher Höhe?
  • Wurden seitens des Aufsichtsrates in der fraglichen Zeit Aufträge zur Korruptionsprävention an die Steuerberatungs-/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt oder liegen dazu aussagefähige Berichte über Prüfungen vor? Wenn ja, welchen Inhalts?
  • Wurden über die lange Zeit der Pflichtverletzungen des GF (die öffentlich wurden) mögliche Verfehlungen/Versäumnisse der Steuerberatungs-/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersucht und festgestellt?
  • Wurden gegen die Steuerberatungs-/Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft Schadensersatzansprüche geltend gemacht? Wenn nein, warum nicht und wie verträgt sich dies mit dem allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 75 Abs. 1 GO?“ (Zitat Ende)

Die Antwort dürften Ratsherr Schoutz und die Ratsfraktionen in einer der nächsten Ratssitzung erhalten.

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