Verbraucherzentrale zu Störerhaftung: „Offenes WLAN bleibt ein Risiko“

Red. Natur, Umwelt & Energie [ - Uhr]

Ein neues Gesetz soll Betreiber von offenen Netzwerken schützen. „Wir sehen jedoch weiterhin ein Rechtsrisiko und raten zur Vorsicht,“ meint die Verbraucherzentrale

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betreiber von offenen WLAN-Hotspots sollen nicht für Urheberrechtsverstöße Dritter haften.
  • Unklar bleibt, ob das auch für Unterlassungsansprüche gilt.
  • Für Privatpersonen bleibt damit zunächst ein Abmahn-Risiko.

Die Rechtslage ist auch nach der aktuellen Gesetzesänderung vom Juni nicht eindeutig: Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie als Privatperson ihr WLAN für alle öffnen. Obwohl der Bundestag die so genannte Störerhaftung ausgeschlossen haben möchte, ist umstritten, ob das mit dem neuen Gesetz funktioniert.

Hintergrund ist die Möglichkeit, dass Dritte über ein offenes WLAN illegal urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen und weiterverbreiten, etwa Filme oder Musik. Bislang musste der Betreiber des Netzwerks dafür geradestehen.

Nun kann er zumindest nicht mehr mit Schadensersatzzahlungen konfrontiert werden.

Im eigentlichen Gesetz steht nicht alles

Auch für WLAN-Anbieter gilt in Zukunft das Haftungsprivileg für Access-Provider, meint Julian Graf von der Verbraucherzentrale. Schadensersatzansprüche für Verhalten Dritter sind damit zwar aus der Welt, waren jedoch auch in der Vergangenheit nicht das größte Problem.

Anders sieht es allerdings bei Unterlassungsansprüchen aus. Diese werden lediglich in der Gesetzesbegründung thematisiert, nicht in dessen eigentlichem Text. „Wir wissen nicht, welches Gewicht dem bei der Auslegung des Gesetzes zukommen wird“, sagt Graf. Die Gerichte werden hier erst einmal für Klarheit sorgen müssen.

Das heißt, dass nach Verstößen über Ihr WLAN durchaus Abmahnungen ins Haus flattern können. Sie sollen dann, fordern die Rechteinhaber regelmäßig, eine Unterlassungserklärung unterschreiben, zum Beispiel den betreffenden Film nicht mehr auf Tauschbörsen zu verbreiten, und die Kosten des abmahnenden Anwalts tragen.

Wir meinen: Als Betroffener sollten Sie umgehend Rechtsrat in einer Beratungsstelle oder bei einem Fachanwalt einholen und mit diesem das weitere Vorgehen abstimmen. Die Forderungen sind häufig überhöht. Die Unterlassungserklärungen sind darüber hinaus oft zu weitgehend gefasst.

Selbst wenn sich Abmahnungen am Ende abwehren lassen, bleibt es Stress.

Gesetz soll im Herbst in Kraft treten.

Der Bundestag hat Anfang Juni ein Gesetz beschlossen, das für mehr öffentliche WLAN-Hotspots sorgen soll.

So wie die großen Internetanbieter wären dann auch Privatpersonen mit ihrem einzelnen WLAN für Urheberrechtsverstöße anderer nicht verantwortlich.

In Kraft treten soll das Gesetz im Herbst 2016. Mindestens bis dahin, besser noch bis zu einer Klärung der Haftungsfrage durch die Gerichte, sollten Sie ihr WLAN im Zweifel mit einem Passwort schützen („WPA2-Verschlüsselung“) und nicht allen zur Verfügung stellen.

 

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