Der Hauptverwaltungsbeamte, das weitgehend unbekannte Wesen – Teil I: Aufgaben und Bezahlung

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

[18.11.2013] Seit 1994 gibt es in nordrhein-westfäli­schen kreisfreien Städten, wie Mönchengladbach, keinen Oberstadt­direktor mehr, sondern nur noch einen Oberbürger­meister (OB), der Verwaltungschef ist.

Wurden die Oberbürgermeister 1994 noch vom Rat gewählt, änderte sich das 1999. Seitdem wird er direkt vom „Volke“, also unmittelbar von den Bürgern einer Stadt gewählt.

Den wenigsten dieser Wähler ist bewusst, dass sie mit ihrer Stimme in Wirklichkeit nicht einen (repräsentierenden) Politiker, sondern die Besetzung des Arbeitsplatzes „Hauptverwaltungsbeamter“ bestimmen.

Repräsentierender Politiker (= ehrenamtlicher Oberbürgemeister) war einmal, nämlich bis 1994, als es noch die so genannte Doppelspitze aus Oberstadtdirektor und Oberbürgermeister gab.

Hauptverwaltungsbeamter

Jeder Arbeitsplatz ist mit Aufgaben belegt, die mehr oder weniger präzise beschrieben und damit bekannt sind.

Aus den wenigsten Veröffentlichungen wird deutlich, dass ein OB sein Gehalt nur als Hauptverwaltungsbeamter und nicht als Politiker oder gar als Repräsentant erhält.

Das ist keine Mönchengladbacher Besonderheit, sondern in allen Kommunen so, gleich welcher Größe.

In Mönchengladbach hat er gemäß Stellenplan 80% seiner Arbeitskraft als Verwaltungschef zu erbringen. Die restlichen 20% seiner Verwaltungsaufgaben entfallen auf Tätigkeiten, die in Bezug zum Rat und zu den weiteren Gremien stehen.

Ein Hauptverwaltungsbeamter verantwortet alles, was die Verwaltung erarbeitet und entscheidet. Damit er seiner Verantwortung gegenüber dem Rat und den Bürgern gerecht werden kann, muss er das Handeln der Verwaltung maßgeblich gestalten:

  • Er muss den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten unterrichten
  • Er bereitet die Beschlüsse des Rates vor und führt diese aus.
  • Er entscheidet, ohne dass der Rat ihm darin Vorgaben machen kann, über die Geschäftsverteilung und die innere Organisation der Gemeindeverwaltung; lediglich den Geschäftskreis der Beigeordneten kann der Rat festlegen.
  • Er hat die Berechtigung, den Beschäftigten der Verwaltung fachliche Weisungen zu erteilen; er ist also deren Vorgesetzter.
  • Als Dienstvorgesetzter ist er für die dienstrechtlichen Entscheidungen aller Beschäftigten, auch der Beigeordneten und Dezernenten der Gemeinde zuständig.
  • Er vertritt die Gemeinde im Rechtsverkehr, stellt den Haushalt fest und erteilt dem Rechnungsprüfungsamt Aufträge.
  • Er kann einem Ratsbeschluss widersprechen, wenn dieser nach seiner Auffassung das Wohl der Gemeinde gefährdet.
  • Im Rahmen der den Gemeinden übertragenen Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung ist es seine Aufgabe, eine vom Land erteilte Weisung auszuführen. Der Rat kann die Ausführung dieser Weisung überwachen, sie aber nicht verhindern.

Darüber hinaus führt er den Vorsitz im Rat und im Hauptausschuss, ohne jedoch als deren Mitglied in allen Angelegenheiten abstimmungsberechtigt zu sein. Als Vorsitzender des Rates setzt er die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen.

Oberbürgermeister, Stadtdirektor, Stadtkämmerer und Beigeordnete bilden den Verwaltungsvorstand, der beispielsweise die Grundsätze der Verwaltungsführung, der Verwaltungsorganisation sowie Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung festlegt und bei der Aufstellung des Haushaltes mitwirkt.

In Mönchengladbach ist der Kämmerer gleichzeitig Stadtdirektor und vertritt den OB in der Funktion als Verwaltungschef.

Bezahlung

Der Hauptverwaltungsbeamte einer Stadt in der Größenordnung von Mönchengladbach wird gemäß der Besoldungsordnung des Landes NRW nach B10 mit zurzeit 11.093,46 EURO pro Monat (jährlich = 133.121,52 EURO) bezahlt.

Nach Abzug der an die Stadt abzuführenden Nebeneinkünfte bleiben ihm aus dieser „Quelle“ 23.589 EURO, so dass er (ohne Berücksichtigung eines ggf. zu zahlenden 13. Monatsgehaltes) jährlich ein Brutto-Einkommen von 156.710,52 EURO erhält.

Darin enthalten ist nicht die Nutzung des städtischen Dienstwagens (mit und ohne Fahrer), die neben der Nutzung für OB-Aufgaben als Politiker scheinbar auch für private Einkäufe eingesetzt werden sollen.

In der „freien Wirtschaft“ wird die Nutzung von Dienstfahrzeugen als „geldwerter Vorteil“ dem Gehalt zugeschlagen und dementsprechend „on top“ mit Einkommensteuer belegt.

Entweder wird ein Fahrtenbuch geführt, in dem die jeweilige private Nutzung km-genau aufzuführen und pro km 0,30 EURO an das Unternehmen zu zahlen ist.

Oder es sind pro Monat 1% des Brutto-Inlands-Listenpreis des Fahrzeuges (zum Zeitpunkt der Erstzulassung, zzgl. der Kosten für Sonderausstattungen und einschließlich Umsatzsteuer) zu versteuern.

OB als Politiker

Wenn ein OB zu 100% seiner bezahlten Arbeitszeit Hauptverwaltungsbeamter ist, dürften seine Aktivitäten als repräsentierender (= ehrenamtlicher) Politiker nicht vergütet werden. Es sei denn, wie die ihn in dieser Funktion vertretenden (ehrenamtlichen) Bürgermeister.

Das ist jedoch in Mönchengladbach nicht erkennbar.

Während es in Mönchengladbach momentan zwei ehrenamtliche Bürgermeister gibt, teilt sich der Krefelder OB seine Repräsentationsaufgaben mit vier ehrenamtlich tätigen Bürgermeistern.

Damit scheint der Krefelder OB mehr Zeit für seine bezahlte Aufgabe als „Hauptverwaltungsbeamter“ verwenden zu können, als sein Mönchengladbacher Kollege.

Hört und liest man Aussagen von OB vor Kindern und Jugendlichen, also kommenden Wählern, dann erkennt man (nicht nur in Mönchengladbach), dass Amtsinhaber vornehmlich als „repräsentierende“ Politiker gesehen werden möchten.

Bezeichnend ist die Tatsache, dass beispielsweise sowohl in Niedersachsen als auch in NRW quasi identische Beschreibungen verwandt werden (wer von wem abgeschrieben hat, ist nicht mehr festzustellen), und dass schon Kindern und Jugendlichen suggeriert wird, ein OB sei hauptsächlich „Repräsentant“ (wie zu Zeiten der so genannten Doppelspitzen aus Oberstadtdirektor und ehrenamtlicher Oberbürgermeister).

Das liest sich dann so:

Original-Beschreibung aus Niedersachsen

„1. Aufgabe:

Er ist der Vorsitzende des Rates. Und leitet diesen. Dazu bereitet er die Sitzungen vor. Er macht Beschlussempfehlungen, sowie die Beantwortung der Fragen der Parteien.

2. Aufgabe:

Er repräsentiert die Stadt und begrüßt berühmte Persönlichkeiten bei Besuchen.

Repräsentant? Das hört sich ganz schön kompliziert an, oder?!

Eigentlich ist es aber ungefähr das, was ein Klassensprecher für seine Klasse macht: Er trifft sich mit wichtigen Leuten, ist der Ansprechpartner und macht Werbung für die Stadt Klasse.

Der Oberbürgermeister wird auch zu ganz vielen Festen und Eröffnungen eingeladen. Bei solchen Terminen, und davon hat er wirklich eine Menge, gratuliert er verschiedenen Leuten, redet mit wichtigen Personen und freut sich, dass in […] etwas los ist.

Ein Oberbürgermeister schreibt aber auch Briefe an Leute oder Firmen, denn viele Leute und Firmen freuen sich, wenn sie Post vom Oberbürgermeister bekommen.

Deswegen schreibt der Oberbürgermeister Postkarten oder Briefe, an Personen, die ganz ganz alt werden, zum Beispiel 100 Jahre alt. Kannst du dir das vorstellen?! 100 Jahre. Wenn du auch mal so alt wirst, bekommst du vielleicht auch Post vom Oberbürgermeister.

Oder du arbeitest in einer besonderen Firma, und der Oberbürgermeister freut sich, dass die Firma so gut läuft. Dann schreibt er nämlich auch Postkarten oder Briefe

Wenn neue Sachen in der Stadt beschlossen wurden und der Oberbürgermeister mit diesen Entscheidungen nicht zufrieden ist, dann kann er „STOPP“ sagen. Wenn er das getan hat, dann wird noch mal in einer großen Runde überlegt ob diese Entscheidung wirklich richtig ist oder ob sie doch geändert werden sollte.“ (Zitat Ende)

Original-Beschreibung aus NRW

„Herr […] ist Repräsentant der Stadt […]

Repräsentant? Das hört sich ganz schön kompliziert an, oder?!

Eigentlich ist es aber ungefähr das, was ein Klassensprecher für seine Klasse macht: Er trifft sich mit wichtigen Leuten, ist der Ansprechpartner und macht Werbung für die Stadt […].

Der Oberbürgermeister wird auch zu ganz vielen Festen und Eröffnungen eingeladen. Bei solchen Terminen, und davon hat er wirklich eine Menge, gratuliert er verschiedenen Leuten, redet mit wichtigen Personen und freut sich, dass in […] etwas los ist.

Herr […] schreibt aber auch Briefe an Leute oder Firmen, denn viele Leute und Firmen freuen sich, wenn sie Post vom Oberbürgermeister bekommen.

Deswegen schreibt Herr […] Postkarten oder Briefe, an Personen, die ganz ganz alt werden, zum Beispiel 100 Jahre alt. Kannst du dir das vorstellen?! 100 Jahre. Wenn du auch mal so alt wirst, bekommst du vielleicht auch Post vom Oberbürgermeister.

Oder du arbeitest in einer besonderen Firma, und der Oberbürgermeister freut sich, dass die Firma so gut läuft. Dann schreibt er nämlich auch Postkarten oder Briefe.

Herr […] ist der Chef im Rat der Stadt […]

Als Oberbürgermeister passt er auf, dass in den Diskussionsrunden alle mal reden dürfen, damit jeder sagen kann, was er denkt. Er ist sozusagen der Moderator der Diskussion und kann hinterher auch mit abstimmen.

Außerdem zählt er immer, ob auch alle da sind. Wenn dann zu viele Leute fehlen, kann nämlich nichts beschlossen werden.

Herr […] kann Beschlüsse stoppen.

Wenn etwas beschlossen wurde, womit der Oberbürgermeister so nicht zufrieden ist, dann kann er „Stopp!“ sagen. Dann wird erst noch mal mit allen geredet und geschaut, ob der Beschluss wirklich okay ist oder nicht.“ (Zitat Ende)

 

Selbst bei Parteitagen nutzt der eine oder andere Oberbürgermeister „Repräsenta­tions­fotos“ als „Werbemittel“ für eine erneute Kandidatennominierung.

Seine primäre Aufgabe als Hauptverwaltungsbeamter, für die er sein Gehalt erhält, wird allenfalls am Rande erwähnt.

3 Kommentare zu “Der Hauptverwaltungsbeamte, das weitgehend unbekannte Wesen – Teil I: Aufgaben und Bezahlung”
  1. Vielleicht sollte man im nächsten Jahr die Stelle als OB in Mönchengladbach europaweit ausschreiben.

    Ich kann mir vorstellen, dass z.B. Bulgaren und Rumänen für gut 1.500 €/Monat diesen Job machen würden. Und zum Schützenfest auf einem Pferd reiten können die ohnehin.

  2. @ Rademacher

    … denen man was vom Pferd erzählen kann.

    Was meine Sie, warum der OB schon mal gern beim Schützenfest auf einem reitet? Der braucht dann noch nicht mal was von einem Pferd zu erzählen. Der zeigt sich direkt auf einem.

    Fotos davon brauchen keine Erklärung. Das nennt man dann: Ohne Worte.

  3. Danke für die Info.

    So hab ich das bis jetzt nicht gesehen. Dann ist das noch ärgerlicher wie das in Gladbach läuft.

    Dass die vor Kindern und Jugendlichen nicht halt machen und sich aufspielen und schon bei denen anfangen, die für blöd zu verkaufen, ist echt mies.

    So zieht man sich dann brave Bürger ran, denen man was vom Pferd erzählen kann.

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