Hundesteuer am 15. Februar fällig

Hauptredaktion [ - Uhr]

wappen-moenchengladbach-thb.jpg(pmg) Das Steueramt der Stadt Mönchengladbach macht alle Hundehalter darauf aufmerksam, dass nach der Hundesteuersatzung die Hundesteuer für 2008 am 15. Februar fällig ist.

Aus Kostengründen erhalten Hundehalter nur bei Änderungen in der Steuersatzung einen Jahresbescheid. Eine neue Hundesteuermarke wird nur auf Anfrage bei Verlust oder Beschädigung der alten Marke zugesandt.

Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bittet das Steueramt die Hundehalter, die Steuer pünktlich zum 15. Februar 2008 unter Angabe des Kassenzeichens an die Stadtkasse zu zahlen.

Zu versteuern sind alle privat gehaltenen Hunde. Verstöße gegen die Anmeldepflicht können nach dem Kommunalabgabengesetz mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Steueranmeldungen sind unter Angabe von Name und Anschrift des Halters sowie Beginn der Tierhaltung und Herkunft des Tieres schriftlich an die Stadt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach, zu richten.

Anmeldeformulare können unter den Telefonnummern 0 21 61/25 3203, 25 3204 und 25 3205 angefordert oder auf der Internetseite der Stadt (www.moenchengladbach.de) heruntergeladen werden.

In einzelnen Fällen kann eine Steuerermäßigung oder –befreiung gewährt werden. Nähere Informationen hierzu erteilt das Steueramt unter den oben aufgeführten Telefonnummern.

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