Hans-Willi Körfges: Verfassungsgerichtshof bestätigt Kommunalfeindlichkeit von „Schwarz-Gelb“

Hauptredaktion [ - Uhr]

P1050576-koerfgesNeben Mönchengladbach hatten weitere 90 Städte und Gemeinden gegen das Einheitslastenabrechnungs­gesetz (ELAG) Verfassungsbeschwerde eingereicht und bekamen heute durch die höchsten Richter des Landes Recht.

Das Gesetz war noch unter der Regierung von Jürgen Rüttgers (CDU) gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Wolf (FDP) im Jahr 2010 auf den Weg gebracht worden. Es regelte die Aufteilung der Kosten der Einheitslasten zwischen Land und Kommunen.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams aus: „Die neue Einheitslastendefinition des Einheitslastenabrechnungsgesetzes verletzt die kommunale Finanzausstattungsgarantie, weil den Kommunen dadurch Mittel entzogen werden, die ihnen kraft Bundesrechts zustehen“.

„Die Landesregierung unter Jürgen Rüttgers wollte die Deutsche Einheit 20 Jahre nach ihrer Vollendung wegrechnen, um so etwaigen Zahlungsverpflichtungen des Landes an die Kommunen zu entgehen. Obwohl damals bereits alle Experten vor diesem Rechentrick gewarnt hatten“, erinnert Hans-Willi Körfges, stellvertretender  Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.

„Lediglich fünf Regierungsjahre haben CDU und FDP gebraucht, um ihr Ansehen bei den Kommunen irreparabel zu beschädigen. Schonungslos wurde in die kommunalen Kassen gegriffen, um den Landeshaushalt zu sanieren. Für diese kommunalfeindliche Politik haben Rüttgers & Co heute erneut, zwei Jahre nach ihrer Abwahl, vom Verfassungsgerichtshof die rote Karte bekommen. Das Gericht stellt in seinem Urteil zu Recht fest, dass die Kommunen in NRW bei der Verteilung der Lasten der Deutschen Einheit von CDU und FDP systematisch über den Tisch gezogen wurden“, sagt der SPD-Kandidat im Wahlkreis 49 (Mönchengladbach Süd).

Körfges teilt ausdrücklich die Einschätzung des Fraktionsvorsitzenden Norbert Römer: „Es war richtig, in Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden das Urteil  zunächst abzuwarten und nicht schon vorab das Gesetz zu überarbeiten. Unmittelbar nach der Landtagswahl werden wir die Auswirkungen des Richterspruchs mit den Städten und Gemeinden diskutieren.“

Körfges begrüßt in diesem Zusammenhang das Vorgehen von Innenminister Ralf Jäger und der Rot-Grünen Landesregierung, die mit Blick auf die erwartete Entscheidung des Gerichts, die ursprüngliche Rückforderung gegenüber den Kommunen in Höhe von 167 Millionen Euro bereits ausgesetzt hatte.

[PM]

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