GroKo will neue Windkraft-Potenzialstudie • Bereitet die GroKo mit einer „Lex NEW-Windkraft“ ihren zweiten Flop vor? • Lanciert Dr. Schlegelmilch die CDU in einen „Wortbruch-Strudel“? [mit Print-Version zum Download]

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Allem Anschein nach geht es nicht mehr nur um Sinn und Unsinn von weiteren Wind­kraft­anlagen in Mönchengladbach, sondern auch um die Glaubwürdigkeit von Politikern (der CDU) vor und nach der Kommunalwahl 2014, aber auch um das Verhältnis zwischen Partei, Fraktion und Oberbürgermeister.

In den meisten demokratischen Parteien geben die Führungsgremien die Richtung des politischen Handelns der Fraktionen vor.

Diese wird meist auch bestimmt von den Aussagen und Zusagen, die im Wahlkampf den Bürgern (= Wählern) nahegebracht werden. Geschieht dies auf glaubwürdige Art und Weise, vertrauen die Wähler (= Bürger) darauf, wählen dementsprechend und verschaffen dadurch Parteien Mandate für den Rat und die Bezirksvertretungen und verhelfen dem Kandidaten für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten (Oberbürgermeister) zu einer entsprechenden Mehrheit.

Sobald die Wähler ihre Stimme abgegeben haben, können sie diese nicht mehr zurückholen, und haben auf Grund des Kommunalwahlsystems in NRW auch keinen Einfluss darauf, wie die Parteien mit ihren Stimmen umgehen und vor allem, welche Kooperationen sie eingehen.

Gerade darauf setzen die Kommunalpolitiker und ignorieren von Bürgern und Bürgergruppen erklärte Gründe, warum sie so gewählt haben, wie sie gewählt haben.

Viele von ihnen handeln nach der Maxime „Ihr habt uns Eure Stimmen gegeben und nun können wir damit tun, was WIR wollen“.

Nach diesem Prinzip handelnd hatte die CDU Giesenkirchen vor der Kommunalwahl 2009 versucht, ihr fragwürdiges Vorhaben „Giesenkirchen 2015“ durchzusetzen, bei dem die Sportanlage Puffkohlen einer umfangreichen Wohnbebauung weichen sollte.

Das Handeln nach diesem Prinzip war ein wesentlicher Grund für die Wahlniederlage der CDU bei der Kommunalwahl 2009.

Die CDU-Maxime von damals scheint der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans Peter Schlegelmilch gerne „geerbt“ und zu seinem Leitsatz erkoren zu haben, und will auf dieser Basis – sekundiert vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Felix Heinrichs – durchsetzen, dass in Mönchengladbach weitere Windkraftanlagen errichtet und diese nur durch die NEW AG gebaut werden sollen.

Dass beide Aufsichtsratsmitglieder der NEW AG sind (Schlegelmilch als Aufsichtsratsvorsitzender), ist dabei keineswegs nur eine Randnotiz; fünfstellige Vergütungen und „Druck“ des NEW-Vorstandes tun sicherlich ihr Übriges.

Nicht unerwartet lassen beide dann auch für die Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 02.06.2015 zwei Anträge einreichen, dessen Beschlusstexte gut und gerne auch aus der „NEW-Feder“ hätten stammen können.

Mit dem ersten Antrag soll eine so genannte Potenzialstudie in Auftrag gegeben werden, um „Rechtsrisiken zu minimieren und Planungssicherheit zu gewinnen“.

Die derzeit vorliegende Analyse (aus den 1990er-Jahre) berge die „Gefahr, dass fremde Investoren Windräder auf bisher nicht berücksichtigten Stadtflächen vor Gericht einklagen könnten.“

Sachlich falsch- und daher in die Irre führend – ist im CDU-Antrag die Angabe zum Zeitpunkt der Analyse. Das unserer Redaktion vorliegende „Plankonzept“ der Firma Gertec datiert vom September 2002.

Solche Konzepte haben kein „Verfallsdatum“, insbesondere deshalb, weil sich die örtlichen Randbedingungen in den letzten 12 Jahren kaum verändert haben.

Neue Windkraftanlagen in Mönchengladbach: Hat die NEW die „Büchse der Pandora“ geöffnet?

Standortsuche für Windkraftanlagen intransparent – Stadt hat keine Vorgaben gemacht!

Dass die NEW schon längst eine eigene Potenzialstudie hat erstellen lassen und derzeit unter Verschluss hält, wird bei diesem Antrag nicht erwähnt.

Der zweite Antrag, ebenfalls ganz offensichtlich mit dem Ziel der NEW AG Wettbewerbsvorteile gegenüber potenziellen Mitbewerbern zu verschaffen, enthält 10 Fragen, die von der Verwaltung beantwortet werden sollen:

  1. Statusbeschreibung der derzeitigen Situation.
  2. Inwiefern besteht die Gefahr, dass Projektentwickler/Unternehmen sich gegen den politischen Willen bzw. die städtebaulichen Vorstellungen Standorte für Windkraftanlagen und deren Errichtung auf dem Rechtswege erstreiten („Verspargelung“)?
  3. Kann die Stadt aufgrund ihrer Planungshoheit sicherstellen, dass der Bau von Windkraftanlagen ausschließlich innerhalb der von ihr im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesenen Konzentrationszonen genehmigt wird? Und wenn ja: Reichen die bisherigen Vorgaben im FNP aus?
  4. Welche Rechtsinstrumente stehen der Stadt zur Verfügung, um Windkraftanlagen an nicht erwünschten Standorten zu verhindern?
  5. Würde die Ausweisung einer weiteren Konzentrationszone bewirken, dass auch andere Standorte, die von Investoren für Windkraftanlagen als geeignet angesehen werden, nicht mehr als sogenannte „Tabuzone“ ausgeschlossen werden können?
  6. In den bisherigen Windkonzentrationszonen gilt eine Höhenbeschränkung für Windkraftanlagen. Haben die dortigen Betreiber ein Anrecht darauf, die Anlagen zu erhöhen (Repowering), wenn bei der Ausweisung einer weiteren Konzentrationszone Anlagen mit einer höheren Nabenhöhe erlaubt werden?
  7. Inwieweit sind die derzeit existierenden Vorrangzonen ausgelastet?
  8. Inwiefern ist die Stadt aufgrund bundes- bzw. landesrechtlicher Vorgaben sowie der einschlägigen Rechtsprechung gezwungen, weitere Windkraftanlagen bzw. Konzentrationszonen auf ihrem Hoheitsgebiet zu ermöglichen? Falls eine solche Rechtspflicht besteht, kann sie flächen- bzw. zahlenmäßig quantifiziert werden?
  9. Welchen Einfluss hat die Stadt auf die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen?
  10. Muss der Bau von Windkraftanlagen innerhalb von Konzentrationszonen zwangsläufig auch genehmigt werden?

In der Begründung für diesen personalintensiven Auftrag heißt es u.a.: „Sowohl in Bürgerschaft als auch Politik wird regelmäßig die Befürchtung geäußert, dass sich Investoren über geltendes städtisches Planungsrecht hinwegsetzen und von der Stadt sowie Politik unerwünschte Windkraftstandorte vor Gericht erklagen könnten.“

Die hier verwendete Formulierung „in der Bürgerschaft … wird regelmäßig die Befürchtung geäußert …“ ist eine Suggestion, die durch nichts belegbar ist und hier – wie auch zu anderen Themen – den Eindruck erwecken soll, dass die Bürger sich Sorgen machen, dass andere Investoren als die NEW dann Windkraftanlagen bauen und diese mit größeren Nachteilen für diese verbunden seien, als solche von der NEW AG errichtete.

Dies erinnert fatal an den nicht zustande gekommenenen Bau der Methangasanlage in Wanlo.

Auch damals erklärte die NEW stets gebetsmühlenartig: wenn nicht wir, wird ein anderer Investor eine solche Anlage bauen! Das klang, als würde ein anderer Anbieter sich wie Rambo verhalten dürfen und alle Vorschriften und Gesetze ignorieren können.

Ganz so, als sei nur die NEW AG „die Gute“, die besser und sorgsamer, ja rücksichtsvoller sei als es ein Konkurrent wäre, der nicht in Mönchengladbach ansässig ist.

Damals wie heute wird geflissentlich verschwiegen, dass die Kriterien und Vorschriften für den Bau ob Methangasanlage oder Windkraftanlage, für alle Bewerber dieselben sind.

Wird einem anderen Investor als der NEW AG der Bau nicht genehmigt, würde auch die NEW AG keine Genehmigung erhalten und umgekehrt.

Hier wird mit diffusen, ja unredlichen Äußerungen ganz klar versucht gar nicht vorhandene Bedenken oder gar Ängste der Bürger zu kreieren und zu schüren.

Tenor:

‚Nur die NEW AG weiß, was für Mönchengladbach gut ist und nimmt viel mehr Rücksicht auf „ihre“ Bürger als ein nicht aus dieser Stadt stammender Investor.‘

Die einzigen, sie sich in der Tat „Sorgen machen“, sind der NEW-Vorstand und der NEW-Aufsichtsrat und – in deren „Fahrwasser“ – einzelne „interessen-ge-/verleitete“ Politiker aus CDU und SPD.

Alle anderen interessieren sich wohl eher dafür, ob in China ein Sack Reis umfällt oder nicht.

Print-medial massiv begleitete Augenwischerei par excellence.

Davon lassen sich die Mitglieder der BI „Windkraft mit Abstand“, namentlich deren Sprecher Günter Heymanns nicht blenden und beirren.

Für Heymanns ist das Verhalten von Dr. Schlegelmilch eindeutig NEW-gesteuert, wie er auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte.

Die beiden Anträge der GroKo für die kommende Sitzung des Planungs- und Bauausschusses bestätigen ihn (Heymanns) in seiner Vermutung, dass Schlegelmilch zu keinem Zeitpunkt auch nur im Ansatz bereit war, mit den Mitgliedern der BI zu sprechen und dabei die Frage zu beantworten:

„Wie stehen Sie und ihre Fraktion zu den Plänen der NEW am Buchholzer und Hardter Wald insgesamt 4 Windindustrieanlagen zu errichten und wie grundsätzlich dazu, die vorhandenen Konzentrationszonen für Windkraft in Mönchengladbach eventuell sogar noch auszuweiten?“

„Kneift“ Dr. Schlegelmilch vor Gespräch mit Mitgliedern der BI „Windkraft mit Abstand“? • CDU-Fraktionschef will nur Gespräch „im kleinen Kreis“

Die Antwort hat die CDU-Fraktion durch eben diese beide Anträge gegeben.

Sie waren offensichtlich von langer Hand geplant und stehen damit nach Heymanns Auffassung in klarem Gegensatz zu den Aussagen des CDU-Kreisvorsitzenden Dr. Günter Krings und dem CDU-Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners (übrigens auch Mitglied im Aufsichtsrat der NEW AG) vor der Kommunalwahl.

Krings und Reiners hatten sich klar und unmissverständlich gegen weitere Windkraftanlagen auf Mönchengladbacher Gebiet ausgesprochen.

Mönchengladbach, so die vollkommen eindeutige Aussage beider, habe mit den beiden Gebieten in Wanlo und Hardt einen hinreichenden Beitrag geleistet.

Günter Heymanns – selbst seit fast 41 Jahren Mitglied in der CDU – empfindet Schlegelmilchs „Kneifen“ als unwürdig für einen Kommunalpolitiker in dieser Position.

Dass es vor diesem Hintergrund jemals zu einem „Auftritt“ des CDU-Fraktionsvorsitzenden bei einem Treffen der BI-Mitglieder kommen wird ist eher unwahrscheinlich.

Auch andere CDU-Fraktionsmitglieder – einige wenige ausgenommen – würden einen schweren Stand haben, dürften doch die beiden Anträge in der CDU-Fraktion erörtert und abgestimmt worden sein.

Heymanns betont: „Ich bin davon überzeugt, dass es nicht wenige in Ratsfraktion und Partei gibt, die Schlegelmilchs Verhalten in keinster Weise mittragen und nicht wortbrüchig werden wollen.“

Fazit:

Wenn die Glaubwürdigkeit des Fraktionsvorsitzenden einer Partei ins Wanken gerät, leidet auch die Glaubwürdigkeit seiner Fraktionskollegen und letztlich auch die der Partei und deren Führung.

Denn sie alle machen die Partei aus, die vor der Wahl Aussagen machen, die nach der Wahl – wie in diesem Fall – nicht eingehalten werden sollen, geht es nach dem NEW-Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Hans Peter Schlegelmilch.

Exkurs in die Sphäre „Verschwörungstheorien“

Theorie 1:

Man stelle sich vor, der NEW-Vorstand und/oder die RWE-Anteilseigner an der NEW AG hätten CDU und SPD deutlich gemacht, dass sie (die NEW) ohne die Möglichkeit in Mönchengladbach Windräder zu errichten, auf Grund des „Querverbundes“ – über den der ÖPNV und die Bäder subventioniert werden – die ÖPNV-Leistungen eingeschränkt und/oder Bäder geschlossen werden müssten.

Theorie 2:

Man stelle sich vor, der NEW-Vorstand und/oder die RWE-Anteilseigner an der NEW AG hätten die Bedingung gestellt: „Entweder die GEM wird in den NEW-Konzern überführt oder wir erhalten exklusiv die Möglichkeit auf dem Mönchengladbacher Stadtgebiet weitere Windräder zu errichten“.

Wer Eins und Eins zusammenzählen kann und nach Erfahrungen mit dem RWE-Konzern recherchiert, weiß, dass dieser Konzern alle kommunalen Leistungen für sich als die „Lizenz zum Gelddrucken“ betrachtet und in diesem Kontext auch in anderen Kommunen die Entsorgungssparten übernommen hat, wird dieser Theorie zustimmen.

Wie gesagt: Alles Theorie!

Noch!

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3 Kommentare zu “GroKo will neue Windkraft-Potenzialstudie • Bereitet die GroKo mit einer „Lex NEW-Windkraft“ ihren zweiten Flop vor? • Lanciert Dr. Schlegelmilch die CDU in einen „Wortbruch-Strudel“? [mit Print-Version zum Download]”
  1. Der zweite Antrag kommt kommt von der CDU unter ihrem Wendehals-Vorsitzenden Dr. Schlegelmilch.

    In seiner Begründung stützt sich der Antrag auf Bedenken in der Bürgerschaft und in der Politik hinsichtlich einer befürchteten Einklagbarkeit von Windradstandorten.

    Der Bebauungsplan 638/II für die Windkraftkonzentrationszone Piperlohhof ist seit März 2005 in Kraft (Amtsblatt 2005 S. 43 ff), der Bebauungsplan 639/VIII für die Windkraftkonzentrationszone Wanlo ist seit Januar 2006 in Kraft (Amtsblatt 2006 S. 15 ff). Alle Einspruchsmöglichkeiten, z.B. gem. § 215 BauGB, sind verstrichen.

    Seit Jahren werden auf beiden Flächen insgesamt 13 Windräder mit 26,2 MW installierter Leistung betrieben.

    Mönchengladbach liegt damit an erster Stelle unter 49 Gemeinden in der Planungsregion Düsseldorf (Quelle: „Rheinblick“ Regionalmonitoring Energie, Stand August 2011).

    Für die Windenergienutzung hat die Stadt also schon 2005/2006 mit ihrer kommunalen Planungshoheit eine rechtssichere Situation geschaffen.

    Die Windkraftprojektierer und die in der Antragsbegründung genannte (interessierte) Bürgerschaft und Politik wissen das, anscheinend außer Dr. Schlegelmilch selbst, der deshalb mit seiner Wortwahl „Bürgerschaft“ wohl nur in einer für den Leser ungewohnten Variante des „Pluralis Majestatis“ spricht.

    Weiterhin wird der neue Landesentwicklungsplan frühestens 2016 verabschiedet.

    Fest steht darin bereits die Herbstufung der Größenvorgaben für Windkraftnutzungsflächen je Regierungsbezirk von Zielen zu Grundsätzen (zur Definition sh. § 3 ROG).

    Damit muss die Antragsbegründung als bloße Nebelkerze von Dr. Schlegelmilch gewertet werden.

    Er will mit ihr den Blick auf die aktuelle rechtssichere Situation vernebeln und dadurch „gefühlte“ Rechtsunsicherheit erzeugen.

    So verunsichert sollen die Ratsmitglieder die mit dem ersten Antrag von Herrn Heinrichs gewünschte viele 10.000 € teure Potentialstudie durchwinken.

    Nun verschwinden ja viele vom Rat nach außen vergebene Studien in irgend einem Schreibtisch ohne Schaden angerichtet oder gar Nutzen erzeugt zu haben.

    Wenn es aber wegen der dahinter stehenden wirtschaftlichen Interessen der NEW diesmal anders ist und die Studie zur Grundlage für die Ausweisung weiterer Flächen für die Windkraftnutzung wird, geht von ihr eine beträchtliche Gefahr aus, siehe „Büchse der Pandora“ http://tinyurl.com/njzzwxa .

    Fazit: es gibt weder einen Anlass für das mit Antrag 2 geforderte Rechtsgutachten noch ist es klug, mit Antrag 1 eine neue Potentialstudie zu beauftragen.

    Und die NEW, verlegen um neue Einnahmequellen, könnte, statt wenig phantasievoll in immer neue Windräder mit ungewissen Renditeaussichten zu investieren, z.B. den Glasfaserausbau im ländlichen Raum vorantreiben und dort neue Kunden z.B. durch Bündelung von Strom- Gas- und Kommunikationsangeboten (zurück)gewinnen.

    Das wäre auch ein von allen begrüßter und nachhaltiger Beitrag zur regionalen Wirtschaftsentwicklung.

  2. Was wollen die Herren Schlegelmilch und Heinrichs den Ratsherren und den Bürgern da klarmachen???

    Kein fremder oder privater Investor oder sonst wer kann gewünschte oder unerwünschte Standorte einklagen solange Mönchengladbachs gültiger, wasserdichter und rechtssichere Flächennutzungsplan nicht geöffnet wird.

    Das sollte doch hinreichend bekannt sein!!

    40.000€ für eine erneute Potentialstudie, das würde mich auch interessieren, wer die bezahlt bzw. aus welchem Topf die kommen sollen.

    Ich möchte daran erinnern, dass die NEW 2012 von zwei letztmöglichen Standorten in MG für WKA’s sprach und nun muss die zweite Potentialstudie her.

    Dabei hat MG bereits zwei Konzentrationszonen für Windkraftanlagen.

    Als Bürger dieser Stadt fühle ich mich aber ganz kräftig auf den Arm genommen um das gelinde auszudrücken!!!

  3. Zu diesem Post auf facebook

    https://www.facebook.com/burgerzeitung.monchengladbach?fref=nf&pnref=story

    stellte Norbert Kannenberg in einem Kommentar diese Frage: „Hmm, um was geht´s hier eigentlich?…“

    Daraufhin habe ich dort so kommentiert, was sicherlich auch hier interessieren könnte:

    Hallo Norbert Kannenberg,

    es geht sich um die klare Aussage der Politik vor einer Kommunalwahl, die im Kern auch nach der Wahl noch verbindlich sein muss.

    In diesem Fall hat die CDU sich gegen neue Windkraftflächen in MG ausgesprochen, die näher als sog. 10-H Abstand (also 10-fache Anlagenhöhe als Mindestabstand zur Wohnbebauung) .

    Jetzt hat der CDU Fraktionsvorsitzende (sowie Aufsichtsratsvorsitzende der NEW) Dr. Hans-Peter Schlegelmilch mit einem „geschickten“ Schachzug versucht das Wahlversprechen zu umgehen, indem er aufwirft, die Bürger bräuchten Rechtssicherheit – was überhaupt nicht den Tatsachen entspricht.

    Die Aussage vom Fraktionsvorsitzenden Dr. HP Schlegelmilch, dass angeblich Rechtsunsicherheit zu unserem jetzigen ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windindustrieanlagen herrscht, ist grundsätzlich falsch.

    Er suggeriert, dass ansonsten eine große Klagewelle auf die Stadt MG zukommen könnte.

    Wir haben einen sicheren, existierenden Flächennutzungsplan für Windkraft Konzentrationszonen aus dem Jahre 2003 in unserer Stadt , der unter Federführung von Herrn Hormes damalige Derzernatsleitung und rechtssicheren Argumenten fundiert begründet ist und keine weiteren WEA in unserer Stadt zu lassen.

    Logischerweise wäre die Stadt ansonsten längst von der angepriesenen Klagewellen überrollt worden.

    Herr Schlegelmilch will damit erreichen, dass eine neue, teure Potenzialanalyse für unsere Stadt erstellt wird , die neue, Windkraftstandorte im JHQ Lazarett ausweist, damit die NEW dort einen Windindustriepark errichten kann.

    Problematik besteht nun darin, dass man keine Flächen für einen bestimmten Betreiber schaffen kann sondern jeder Betreiber, der ein Windpark errichten möchte hat dieselben Ansprüche auf ein Gebiet, das kann man sich dann wirklich nötigenfalls auf dem Klageweg erstreiten.

    Es muss eine absolut sinnvolle, logisch nachvollziehbare Erklärung geschaffen werden, warum nur einige oder sogar nur eine einzige Fläche ausgewiesen wird und alle anderen möglichen nicht.

    Dem Repowering der jetzt schon vorhandenen Anlagen in unserer Stadt ist damit sofort Tür und Tor geöffnet.

    Das Verhalten des CDU Fraktionsvorsitzenden ist für uns ein Bruch des Wahlversprechens, dass die CDU vor der Kommunalwahl gegeben hat.

    Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Versuch von HP Schlegelmilch und einigen wenigen Ratsherren handelt, die als Erfüllungsgehilfen der NEW handeln.

    Ihre Bindung zur NEW könnte sich durch ihre Ausschussposten bei der NEW begründen.

    Ausdrücklich möchte ich betonen, dass ich volles Vertrauen zum Bundestagsabgeordneten und Parteivorsitzenden Dr. Günter Krings, unserem Oberbürgermeister HW Reiners sowie der Mehrzahl der Ratsherren habe, die nicht leichtfertig ein Wahlversprechen brechen.

    Hoffe Ihnen hiermit etwas Einblick vermittelt und Ihre Frage beantwortet zu haben.

    Günter Heymanns ( BI Windkraft mit Abstand )

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