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Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht • Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster unanfechtbar'

Von Hauptredaktion [ - Uhr]

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4 Kommentare zu “
Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht • Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster unanfechtbar”
  1. @Doris Kroll-Hartge

    Das ist das wunderbare an der Politik/ den Politikern.

    Egal welchen Mist die verzapfen, von der Subvention bis zu schwachsinnigen Gesetzen, die gegen bestehendes Recht verstoßen:

    WIR, die Bürger, zahlen IMMER!

    Sowas kann jeder Depp! Politik/er tangiert das nicht mal peripher. Den größten Blödsinn können die ungestraft und FOLGENLOS (!!!) verzapfen.

    In der freien Wirtschaft, selbst „nur“ als Arbeiter am Fließband ,würde man für Murks hochkant rausfliegen und zur Rechenschaft gezogen.

    Allerdings wiederum nicht als hochdotierter, gut vernetzter Manager. Für die gelten dieselben Politikerregeln. Die können völlig ungetrübt agieren. Koste es, was es wolle. Meist die Mitarbeiter die Arbeitsstelle und das Einkommen. Diese Typen können auf den „goldenen Handschlag“ vertrauen und ziehen weiter.

    … und dann gehen alle jene, die sich über den Wahnsinn aufregen, bei den nächsten Wahlen hin und wählen dasselbe Elend WIEDER.

  2. Dann schütten wir umgehend unsere Internetanbieter mit Briefen zu. Meiner ist bereits unterwegs.

    https://kubieziel.de/blog/archives/1630-Schreibt-eure-Provider-wegen-der-Vorratsdatenspeicherung-an!.html

    Wen den Rechtsbruch nicht mobilisiert, der wird wenigstens über die höheren Kosten, die durch die Datenspeicherung entstehen und an die Kunden weitergegeben wird, erbost sein.

  3. Orwell lässt grüßen.

    Deutschland immer vorneweg dabei.

    Angeblich wegen der Sicherheit. Wer es glauben will!

  4. Aus dem Artikel:

    „Erforderlich seien aber nach Maßgabe des Gerichtshofs jedenfalls Regelungen, die den von der Speicherung betroffenen Personenkreis von vornherein auf Fälle beschränkten, bei denen ein zumindest mittelbarer Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Verfolgung schwerer Straftaten bzw. der Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehe.“

    Na sowas. Sicher wird die EU für die Beseitigung dieses handwerklichen Fehlers sorgen.

    Grund: Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

    Terror funktioniert doch immer prima als Grund für alles und jedes.

    Das wird sich bestimmt noch machen lassen. Sonst ist die ganze schöne Überwachung dahin!

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