Grundbesitzabgaben 2016 • Teil X: Vorschläge für Begründungstexte sowie „Kalkulation Abfallentsorgungs­gebühren“ zum Download

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[21.04.2016] Es ist nicht jedermanns Sache, gegen Bescheide Widerspruch einzulegen und dazu auch schlüssige Begründungen abzugeben. Vor diesem Hintergrund hatte BZMG in der letzten Woche angeregt, dass „Widersprüchler“ ihre Texte zur Verfügung stellen mögen, die dann auf BZMG zur Verfügung gestellt würden.

Dieser Anregung sind einige gefolgt, so dass wir „Widerspruchsargumente“ gesammelt und strukturiert haben und nunmehr als Textvorschläge anbieten können.

Hierfür den „Zuarbeitern“ herzlichen Dank.

„Abgabepflichtige“ können diese Textvorschläge, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit und rechtlicher Verbindlichkeit erheben können, natürlich so nutzen, wie sie das gerne möchten. Sie können Passagen weglassen, verändern, ergänzen, oder eigene Begründungen formulieren.

Auch handelt es sich bei den Textvorschlägen nicht um eine Rechtsberatung!

Hier die Vorschläge zum Download:

Textvorschläge „Grundsteuer B“ als Word-Datei

Textvorschläge „Straßenreinigung“ als Word-Datei

Textvorschläge „Abfallentsorgung“ als Word-Datei

 

HINWEISE:

Straßenreinigung

Weil in manchen Gebieten die Straßenreinigung den Anwohnern übertragen wurde, sie also nicht von der Stadt/der GEM durchgeführt wird, ist es natürlich sinnlos, dagegen eine Widerspruchsbegründung abzugeben.

Dieser Umstand ist aus dem Grundbesitzabgabenbescheid zu ersehen, wenn nämlich keine Straßenreinigungsgebühren in Rechnung gestellt wurden.

 

Abfallentsorgung

Zum Verständnis der Textvorschläge zu dieser komplexen Materie kann hier die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren als PDF heruntergeladen werden. Die Bereiche, auf die sich die Texte im Wesentlichen beziehen sind rot markiert.

Kalkulation-Abfallgebühren (Stand: Dezember 2015 für das Jahr 2016)

 

ÜBRIGENS:

Wenn ein „Abgabenpflichtiger“ Anfang des Jahres keinen Widerspruch eingelegt hatte, kann er dies nun auch NICHT mehr nachholen.

Er hat damit auch keinen Anspruch auf Gebührenreduzierung oder Rückerstattung – auch nicht über ein Gericht.

Denn ohne vorheriges Durchlaufen eines Widerspruchsverfahrens wird eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nicht zugelassen.

Je nachdem, wie groß das Vertrauen in die Verwaltung ist, kann es bei Abgabe der Widerspruchsbegründungen zweckmäßig sein, sich den Erhalt oder die Weiterleitung an die zuständige Dienststelle bestätigen zu lassen, wie beispielsweise mit Stempel und Unterschrift auf einer Kopie des Schreibens.

Hier noch einmal das Muster eines Schreibens, in das die relevanten Textvorschläge für Begründungen eingefügt werden könnten:

Download des Musters als Word-Datei

 

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