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Hallo Ü-Wagen in Mönchengladbach: „Raus, Frau?! – Das neue Unterhaltsrecht“

dscn7908Was waren das doch für beschauliche Zeiten früher! Da brauchte eine geschiedene Mutter, bis ihr Kind acht Jahre alt war, nicht erwerbstätig zu sein und erst nach seinem 15. Geburtstag in Vollzeit. Bis dahin bekam sie Unterhalt von ihrem Ex-Mann.