Bernhard Wilms [ - Uhr]


Klage gegen Abfallgebühren • Teil II: Einrechnung von Kosten der Umladestellen in Abfallgebühren 2015 rechtswidrig • Teufel nach wie vor kein Interesse an Transparenz? • Fachbereich durch Rechtsamt falsch beraten?

[05.09.2015] Wie berichtet, hat die Stadt dem Klage­begehren einer Eigentümergemeinschaft gegen die Abfallgebühren 2015 ent­sprochen. Damit hat sie anerkannt, dass sie sich rechtswidrig verhalten hat, indem sie u.a. die vom Grundsatz her gerechtfertigte Umlage der Investitionskosten in die Umladestellen Heidgesberg und Luisenthal schon in die Berechnung der Abfallgebühren für 2015 aufgenommen hatte.