Masterplan-Beirat – Teil VI: Geschäftsordnung „Masterplan-Beirat“ morgen im Bauausschuss – Wurden Regeln von MG 3.0 vorgegeben? – Beirat ein „Institutionalisiertes Hinterzimmer“? [mit Video]

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Wenn es weiterer Indizien bedurft hätte, wie nach­drück­lich der Master­planverein MG 3.0 und die ihn tragen­den bauaffinen Mitglieder und Sponsoren die Stadtent­wicklung aktiv beeinflussen möchten, dann sind es der Masterplan-Beirat und die nun im Entwurf vorliegende so genannte „Geschäftsordung“.

Bemerkenswert schnell hatte die Verwaltung den Entwurf einer Geschäftsordnung (GO) für den vom Rat am 03.07.2013 beschlossenen Masterplan-Beirat „in den Geschäftsgang“ gegeben. Dieser wird morgen, 05.11.2013 im Planungs- und Bauausschuss behandelt.

Schon bei oberflächlicher Betrachtung bietet der vorliegende Entwurf dieser GO alle denkbaren Interpretationsspielräume, wodurch der Beirat offensichtlich mit einer erheblichen Einflussfülle ausgestattet werden soll.

Bemerkenswert sind die sehr weitgehenden „Zuständigkeiten“ der Geschäftsstelle, die u.a. dafür „verantwortlich“ sein soll, dass die Anforderungen des Masterplan-Beirates „umgesetzt“ werden sollen.

Dies kann alles und nichts bedeuten.

Nicht nur das Schriftbild des Entwurfs der Geschäftsordnung des Masterplan-Beirates, sondern auch viele Formulierungen weisen darauf hin, dass der Verein MG 3.0 hier maßgeblich die „Feder geführt“ hat, wenn nicht sogar dieses Schriftstück selbst lieferte.

Hört man genau in die Reden der beiden Vorsitzenden von MG 3.0 anlässlich der Übergabe des Masterplan-Buches am 02.10.2013 hinein oder liest man sie hier nach, scheint diese Vermutung nicht weit von der Realität entfernt zu sein.
 

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Link zu den Reden als PDF

Bemerkenswert ist aber auch, dass die einzurichtende Geschäftsstelle des Beirates nicht, wie bei Beiräten sonst üblich, einer Verwaltungsstelle, sondern dem Masterplan-Verein MG 3.0 zugeordnet werden soll. Einen Beschluss dazu gab es bislang nicht.

Die Kosten für die „externe“ und „unabhängige“ Moderation des Masterplan-Beirates sollen sich auf 20.000 Euro belaufen, die je zur Hälfte vom Verein MG 3.0 und der Stadt getragen werden sollen.

 

Anders als beim Masterplan Mönchengladbach gibt es in Köln (dessen Masterplan als „Blaupause“ für Mönchengladbach gilt), eine so genannte „Lenkungsgruppe“. Diese Arbeitsgruppe ist ausdrücklich kein „Beirat“!

Ebenfalls anders als in Mönchengladbach liegt deren Geschäftsführung beim Stadtplanungsamt und nicht bei der Kölner „Unternehmerschaft“, die den Plan inititiiert hatte.

Entgegen der ursprünglichen Diskussionslage, der zu entnehmen war, dass der Masterplan-Beirat sich nur aus Vertretern der Fachverwaltung und der im Rat vertretenen Fraktionen und einem Vertreter vom MG 3.0 zusammensetzen sollte, sollen nun neben den neu hinzugefügten Bezirksvorstehern auch Vertreter der IHK, von WFMG und EWMG sowie von städtischen Baugesellschaften mit am Tisch sitzen.

Nimmt man den Ratsbeschluss vom 03.07.2013 ernst, in dem es heißt, dass der Masterplan-Beirat eine „beratende Funktion gegenüber den politischen Gremien“ haben soll, stellt sich die Frage, welche Funktion die Vertreter der politischen Parteien als „Mitglieder“ in diesem Beirat übernehmen sollen.

Dadurch ist es geradezu unausweichlich, dass der Beirat zu einem politischen Gremium avanciert, in dem außerhalb der öffentlichen Gremien in politischen „Vorgesprächen“ schon entsprechende (politische) Interessenlagen abgesteckt werden.

Was soll dann in den Gremien noch diskutiert werden, wenn es dann dort heißt: „Das haben wir  schon alles im Beirat abgestimmt.“

Die nunmehr vorliegende GO des Beirates würde über den Masterplan von seinem (beschlossenen) „informellen“ Status in einen „entscheidungsvorbereitenden“ (also formellen) Status überführen.

Damit würde der Ratsbeschluss konterkariert.

Der Masterplan-Beirat wäre dann vergleichbar mit den nicht-öffentlichen „Fraktionsvorsitzendenrunden“, die von OB Bude einberufen werden, um Angelegenheiten „vorzubesprechen“, die dann von den Fraktionen (und später auch in den Gremien) nur noch „abgenickt“ werden würden.

Dass der Masterplan-Beirat hinter verschlossenen Türen tagt, erweckt den Eindruck eines „Institutionalisierten Hinterzimmers“.

Ähnliche „Hinterzimmer“ kennen wir noch aus der Ära Alfred Bohnen (CDU) & Co. ff., diesmal jedoch ganz offiziell vom Rat „gebilligt“.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint auch die von Ernst Kreuder in seiner Rede als „erste Idee“ erwähnte „mobilie Denkfabrik“ äußerst diskussionswürdig.

Hier sollen an markanten Stellen des Masterplan-Gebietes Ideen der Bürger zu städtebaulichen Aspekten aufgegriffen werden. Ob solche Ideen dann den Weg in den Masterplan-Beirat schaffen, werden die ideen-gebeden Bürger nicht erfahren.

Denn wenn es nach den Verfassern des Entwurfes der Geschäftsordnung für den Masterplan-Beirat geht, soll es keine „Öffentlichkeit“ geben.

Würde der Beirat nach den Regeln von Rat und Ausschüssen grundsätzlich öffentlich tagen (ggf. mit einem nicht-öffentlichen Teil), wie es die NRW-Gemeindeordnung in § 48 vorgibt. wäre der „Hinterzimmer-Eindruck“ zunächst einmal abgeschwächt.

Der fade Beigeschmack bliebe dennoch erhalten.

Von der vielgerühmten Transparenz, die Oberbürgermeister Bude und MG 3.0 immer wieder gerne hervorheben zu praktizieren, bleibt dann rein gar nichts übrig.

Unabhängig davon könnte sich bewahrheiten, dass der Masterplan Mönchengladbach faktisch ein Trojanisches Pferd ist und die „Gladbacher Schöpfungsgeschichte“ ein weiteres Update, erfährt.

Sollte der Planungs- und Bauausschuss und später auch der Rat dieser Geschäftsordnung zustimmen, leisten die Politiker einen Beitrag dazu, sich – über die Kommunalwahl 2014 hinaus – eines wesentlichen Einflusses auf die Stadtentwicklung selbst mindestens zu beschneiden, wenn nicht sogar zu nehmen.

Denn geht es nach dem GO-Entwurf, entscheidet der Beirat darüber, ob überhaupt und wenn, was an die Gremien berichtet werden soll. Kaum anders ist diese Passage zu verstehen:

„Mögliche Berichtspunkte werden vorab im Rahmen der Sitzungen des Masterplan-Beirates mit der Geschäftsstelle abgestimmt.“

 Nicht allein zu diesem Komplex bietet der Entwurf der Geschäftsordnung reichlich Konfliktpotenziale, weil z.B. „Abstimmungsregeln“ vollends fehlen.

Angesichts der Vorlage der Geschäftsordnung des Masterplan-Beirates, dürften sich FDP und FWG in ihrer Ablehnung des Masterplan-Beirates bestätigt sehen.

Die FDP hatte in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 10.09.2013 mit Vorlage eines eigenen Antrages zum Masterplan betont, dass sie keine Fortsetzung des Prozesses Masterplan wünsche. Die Verwaltung könne so weiter arbeiten, wie bisher.

Dies solle jedoch unter dem Prüfkriterium „Konformität mit dem Masterplan“ geschehen.

Die FDP ist der Auffassung, dass ein Masterplan-Beirat nicht benötigt werde.

Ähnlich sah es der Vertreter der FWG im Planungs- und Bauausschuss, Erich Oberem.

Seine Fraktion hatte in einem eigenen Antrag den Oberbürgermeister u.a. gebeten, die umsetzbaren, im Masterplan genannten Maßnahmen zu bestimmen, damit festgelegt werden könne, in welcher Reihenfolge und innerhalb welcher Fristen diese Maßnahmen z.B. bei Erarbeitung von Bauleitplänen berücksichtigt werden sollen.

Dieser Antrag wurde bedauerlicherweise mit Mehrheit der Ausschussmitglieder von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE abgelehnt.

Diese hatten gemeinschaftlich einen eigenen Antrag vorgelegt, der im wesentlichen den Vorstellungen von MG 3.0 zu entsprechen schien.

Vor diesem Hintergrund bekommt die Forderung von Hans-Wilhelm Reiners (CDU) und Thomas Fegers (SPD): „Wir wollen MG 3.0 nicht aus der Verantwortung lassen…“ eine ganz neue, wenn auch nicht unerwartete Bedeutung.

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ERGÄNZUNG (05.11.2013)

Aufgrund mehrerer Anfragen per Mail und telefonisch stellen wir diesen Artikel (ausnahmsweise) auch noch als PDF zum Download zur Verfügung: 13-11-04-masterplan-Beirat-Teil-6

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