Nebenwohnungssteuer ab Januar 2010 – 17.000 Bürger erhalten Post vom Steueramt

Hauptredaktion [ - Uhr]

bzmg-geld-wegAb 1. Januar 2010 wird in Mönchengladbach eine Nebenwohnungs­steuer eingeführt. Das beschloss der Rat in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich. Mit der Einführung der Steuer, die in einer Höhe von zehn Prozent der Kaltmiete erhoben werden soll, folgt die Stadt der längst gängigen Praxis anderer Städte wie Aachen, Dortmund, Köln und Essen.

Derzeit sind in Mönchengladbach rund 17.000 Personen mit einem Nebenwohnsitz gemeldet.

Die Verwaltung geht davon aus, dass bei der Einführung der Nebenwohnungssteuer etwa 2.000 Personen ihre Nebenwohnung in Mönchengladbach zur Hauptwohnung umwandeln werden.

Auf die Betroffenen kommen in diesem Fall keine finanziellen Mehrbelastungen zu. Vielmehr verfolgt die Stadt dadurch das Ziel, zusätzliche Schlüsselzuweisungen durch das Land zu erhalten.

Bei dieser Veränderung wird mit einer Erhöhung der Schlüsselzuweisungen des Landes NRW in Höhe von 600.000 Euro gerechnet. Durch die Steuer selbst erwartet die Stadt rund 180.000 Euro.

Bei der Einführung der Nebenwohnungssteuer werden sämtliche 17.000 Personen mit Nebenwohnsitz in Mönchengladbach vom Steueramt angeschrieben.

Um auch den Personenkreis zu erfassen, der eine meldepflichtige Wohnung hat, ohne entsprechend gemeldet zu sein, müssen alle rund 100.000 Grundstücks- und Wohnungseigentümer in Form eines Standardschreibens um Auskunft gebeten werden.

Dies geschieht im Januar gemeinsam mit dem Grundbesitzabgabenbescheid.

Meldet sich jemand mit seiner Nebenwohnung nicht an, begeht er eine Ordnunsgwidrigkeit.

Einzelheiten zum Anmeldeverfahren finden Sie hier: http://www.moenchengladbach.de/probuergermg/getfile.cfm?id=f114

6 Kommentare zu “Nebenwohnungssteuer ab Januar 2010 – 17.000 Bürger erhalten Post vom Steueramt”
  1. Ja, sind wir denn hier in Bielefeld?

    Die Zweitwohnungssteuersatzung MG besagt (§2 (3)):

    „Wohnung […] ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann.“

    Da ein Kleingarten nach Bundeskleingartengesetz nicht zum Wohnen geeignet sein darf und in der Regel nicht zum (regelmäßigen) Übernachten geeignet ist, ist er auch keine Zweitwohnung. Wir können das gerne nochmal besprechen, sollten tatsächlich Kleingärtner ZWSt-Bescheide bekommen. Die niedrige Zahl der von der Verwaltung erwarteten Steuerzahler (750 laut Ratsvorlage) deutet darauf hin, dass die Kleingärtner (es gibt in MG 2863 Kleingärten) nicht erfasst sind.

    „Die Argumentation, dass die Studierenden eh schon 700,- im Halbjahr zahlen und deswegen 75,- pro Quartal nicht ins Gewicht fallen möchte ich lieber nicht Kommentieren.“

    Jett verdreh mir nicht das Wort im Munde, ich sage nur, dass beide Steuern nicht vergleichbar sind.

    Studiengebühren gehören abgeschafft, weil sie eine zu hohe Belastung sind – die beiden Fragen haben aber nichts miteinander zu tun.

  2. Hallo,

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht 😉

    Nach § 15 Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen „Begriff der Wohnung“:
    „Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. § 22 bleibt unberührt.“

    Und jede Wohnung ist anzumelden!

    Ich stimme Thomas R. Diehl zwar zu, dass es kaum Auffallen wird, wenn das Zimmer bei den Eltern oder der Freundin nicht gemeldet wird.

    Aber die rechtliche Beurteilung ist rein anhand des Meldegesetz klar. Und da hilft es zusätzlich mal in die einzelnen Satzungen zu schauen. Und da ja im Internet immer gerne Bielefeld genommen wird, hier deren entscheidenden Auszüge aus der Satzung zur Zweitwohnung (von 12/2002 mit letzter Änderung 5/06):

    §2 Begriff der Zweitwohnung
    (1) c) die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat. Dies gilt auch für steuerlich anerkannte Wohnungen im eigengenutzten Wohnhaus.
    (3) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs für einen nicht unerheblichen Zeitraum abgestellt werden. Als nicht unerheblich gilt dabei ein Zeitraum von mehr als drei Monaten.

    Ein/e Studierende/r kommt mit allen Wochenenden und der Vorlesungsfreien Zeit auf die 3 Monate und damit wird auch das Zimmer bei den Eltern meldepflichtig. Und bitte in einer Diskussion über einen Ratsbeschluss jetzt nicht mit „fällt doch gar nicht auf, einfach sein lassen“ kommen 😉

    Und ein Bielefeld gibt es gar nicht hilft auch nicht, die Satzung von Bonn ist z.B. fast identisch 😉

    Grundsätzlich gilt in NRW sogar die Nutzungsdauer von 2 Monaten. In Berlin z.B. erst ab 6 Monaten und auch nur wenn die Wohnung für länger als ein Jahr bezogen wird.

    Ich möchte dann auch erwähnen, dass von mir geschilderte Situation zeitweilig durch das „Gelsenkirchener Kinderzimmer-Urteil“ widersprochen wurde. Wer Mut hat und die Möglichkeiten sollte hier ggf. eine erneute Rechtssprechung erwirken. DOCH aufgepasst, in Köln wurde dies eben nicht so bestätigt:

    „Die Kölner Zweitwohnungsteuer will die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen, die durch das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung demonstriert wird. Ist eine Wohnung melderechtlich als Nebenwohnung erfasst, handelt es sich mithin stets und uneingeschränkt um eine Zweitwohnung im steuerrechtlichen Sinn.“

    Letztlich läuft alles drauf hinaus, das Nutzen eines umschlossenen Raumes zum Wohnen oder Schlafen über den festgeschriebenen Zeitraum ist gleichbedeutend mit dem Innehaben einer Zweitwohnung.

    Interessant wird die Rechtliche Beurteilung jetzt, wenn unser/e Studierende/r gar nicht auf die 2 Monate kommt, aber jedes Wochenende in der Elterlichen Wäscherei als gemeldeter Mini-Job Arbeitet um sich den Unterhalt zu finanzieren. Da muss ich mit meinem Basis-Wissen aus der früheren Beratungsarbeit beim AStA aussteigen.

    Die Argumentation, dass die Studierenden eh schon 700,- im Halbjahr zahlen und deswegen 75,- pro Quartal nicht ins Gewicht fallen möchte ich lieber nicht Kommentieren.

    Die u.U. wegfallenden Förderungen bei der Eigenheimzulage kann ich auch hin nehmen, aber welche Gruppe vom Wohngeld Anspruch der Eltern getroffen wird dürfte wohl klar sein! Hier ist die Zweitwohnungssteuer ein weiterer Baustein hin zum Studium nur für Reiche.

    Doch noch mal ganz deutlich, meine Ablehnung resultiert nicht nur aus der Situation der Studierenden. Getroffen werden eben auch die Wochenend-Pendler, und die Steuerliche Anrechenbarkeit gleicht die Kosten nicht voll aus. Und getroffen werden eben auch Dauercamper, bzw. Kleingarten Besitzer.

    Das Mittel der Zweitwohnsitzsteuer wurde geschaffen, um Kommunen die viele Ferienwohnungen haben zu helfen. Diese müssen den regulären Betrieb von Straßen und Versorgungsbetrieben aufrecht erhalten, haben aber nahezu keine Einnahmen aus kommunalen Anteil der Einkommensteuer.

    Und die weiteren Einnahmen aus dem Tourismus sind auch nur Session-Bedingt. Hier würde Berechtigt der Luxus einer Zweitwohnung besteuert werden, der in das Umfeld dieser Wohnung investiert wird.

    Die Massen an Ferienwohnungen sind mir aber in Mönchengladbach nicht bekannt – hier trifft eine Zweitwohnsteuer die falschen.

  3. „Melden sie sich in Mönchengladbach mit Hauptwohnsitz an, müssen sie eben ihren Zweitwohnsitz in ihrer Heimat anmelden.“

    Warum das denn? Mir ist keine Pflicht bekannt, sich an einem Ort als Einwohner (ob Erst- oder Zweit) zu melden, nur weil man die Wochenenden und Feiertage dort verbringt, solange man den dortigen Wohnsitz nicht besitzt.

    Wär ja noch schöner, wenn man beispielsweise Fernbeziehungen im Wohnort des Partners anmelden müsste…

    Studierende müssen sich nicht mit Wohnsitz anmelden, wenn sie die Bude ihrer Eltern nutzen und Verheiratete mit berufsbedingter Zweitwohnung müssen die Steuer nach aktueller Rechtssprechung gar nicht zahlen.

    Es stellt sich auch die Frage, wer von so weit her pendelt, dass er hier eine Zweitwohnung benötigt.

    Offenbar gibt es bei Abmeldung im Altwohnort ein paar Einschnitte bei Förderungen (ich nehme grundsätzlich kein Geld vom Staat in Anspruch wenn ich nicht muss, daher kenne ich mich mit sowas wenig aus).

    Da müssen die Betroffenen dann natürlich abwägen, was für sie günstiger ist – einschließlich der Option, in (bspw.) Korschenbroich zu wohnen, das ist niemandem übelzunehmen.

    Was Konkurrenz und Wegzug angeht: Ich denke, Mönchengladbach ist gegenüber den konkurrierenden Hochschulstandorten mit ähnlichem Fächerangebot in der Umgebung (also Aachen und Köln, die übrigens auch beide 10% Zweitwohnungssteuer erheben) gut profiliert, hier sehe ich keinen Nachteil.

    Und nun zur Mathematik: Ich komme bei 250 Euro (also dem mittleren Wert aus den diversen im letzten Kommentar) auf 25 Euro im Monat, macht zwar in der Tat 300 im Jahr, aber in Happen von 75 Euro pro Quartal.

    Das ist mit einem halbjährlichen Klotz von ca. 700 Euro (Studiengebühren einschließlich weiterer Beiträge für NRW-Ticket, AStA etc.) kaum vergleichbar.

  4. Hallo, die Argumentation von Thomas R. Diehl ist so nicht ganz richtig: Zum einen haben die Hauptsächlich betroffenen (Wochenend-Pendler und Studierende) nicht immer die Möglichkeit sich einfach umzumelden, bzw. werden sie oft weiterhin einen Zweitwohnsitz behalten müssen.

    Zum anderen ist es mit den Einnahmen ein Nullsummenspiel.

    Pendler und Studierende sind oft am Wochenende und in den Ferien zu Hause bei ihrer Familie. Melden sie sich in Mönchengladbach mit Hauptwohnsitz an, müssen sie eben ihren Zweitwohnsitz in ihrer Heimat anmelden.

    Sie kommen aber nicht drum herum einen Erst- und Zweitwohnsitz zu haben, so ist das Meldegesetz. Für diese Gruppen ist der Zweitwohnsitz also kein Luxus der eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vermuten lässt, sondern eine Notwendigkeit.

    Für die Pendler kann nun angeführt werden (wie Thomas R. Diehl ja auch sagte), dass sie die Kosten für die Zweitwohnung steuerlich angerechnet werden können. Die Studierenden haben in der Regel diese Möglichkeit nicht, es sei denn, sie kapseln sich so weit von ihren Eltern ab, dass sie da nach Einwohnermeldegesetz wirklich nur noch Gast sind.

    Nun kommen aber bei manchen Studierenden noch weitere Gründe hinzu den Hauptwohnsitz nicht Umzulegen. So könnte eine noch laufende Förderungsdauer der Eigenheimzulage der Eltern ein Grund sein oder Versicherungsverträge (Haftpflicht oder Hausrat, bei Krankenkasse ist es unerheblich). Richtig entscheidend könnte es beim Wohngeld Anspruch der Eltern sein, hier ist im Gesetz (§ 4 Abs.3 WoGG) die Formulierung „vorübergehende Abwesenheit“ entscheidend. Diese wird zumindest bei BAföG Bezug und einem Umlegen des Hauptwohnsitzes nicht mehr angenommen.

    Wir könnten jetzt weiter Durchgehen, welche Fälle alle zu einem klaren Nachteil für Studierende (und ihre Familien) führen wenn sie den Hauptwohnsitz ummelden. Da könnten bisher geltend zu machende Mehraufwendungen (bei Behinderungen) ein Grund sein, bei Kooperativen Studiengängen auch das BAföG (wenn diese als Ausbildung und nicht als Studium angesehen werden).

    Jedoch ist wohl klar aufgezeigt, ein „einfach aus dem Weg gehen“ ist nicht so einfach 😉

    Ein Zimmer im Studentwohnheim (egal ob das von Herrn Jansen-Winkeln oder in der Hubertusstr.) gibt es ab 229,-, eine eigene Studentenbude können wir mit mind. 250,- Kaltmiete annehmen. Somit reden wir um etwa 300,- im Jahr! Nur mal so, das ist fast noch mal 1/3 der Studiengebühren oben drauf!

    Doch kommen wir mal zu den Einnahmen für die Stadt. Es geht weniger um die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer direkt, sondern um Geld aus dem kommunalen Anteil der Einkommensteuer sowie aus dem Finanzausgleich des Landes NRW.

    Da immer mehr Städte die Zweitwohnungssteuer einführen, werden genauso Leute hier ihren Hauptwohnsitz abmelden und wo anders anmelden. Es kommt also im ganzen Betrachtet nur zu einer Verschiebung – eben auf ganz NRW gesehen ein Nullsummenspiel.

    Doch wer sind die Gewinner dieser Verschiebungen? Ohne dass Mönchengladbach das in der Hand hat, es sind die Großen Städte die viele Pendler und Studierende haben – gehört Mönchengladbach wirklich dazu?

    Hier hat sich der Rat entschieden, kurzfristig das Mehr an dem kommunalen Anteil der Einkommensteuer mitzunehmen und Langfristig immer noch die Zweitwohnungssteuer zu haben.

    Ich glaube es wäre schon mittelfristig besser gewesen der Stadt einen Standortvorteil zu sichern. Studierende werden sich lieber für die HSNR entscheiden, wenn sie hier eben keine Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen. Und auch Pendler entscheiden sich lieber für einen Arbeitsplatz ohne Zweitwohnungssteuer, und das könnte wiederum für Firmen ein Grund sein sich hier nieder zu lassen.

    Meiden diese Gruppen mittelfristig Mönchengladbach, dann merkt das schnell der Einzelhandel, die Gastronomie, … und am Ende eben auch die Stadt 🙁

  5. Um der Zweitwohnungssteuer zu entgehen, meldet man sich im Einwohnermeldeamt einfach kurzerhand um – das bringt keine Nachteile und wissen Sie was, Herr Keitel? –

    Die umgemeldeten können dann sogar hier wählen.

    Das Problem ist Ihnen ja sicherlich bekannt: Einmal ist die Stadt hoch verschuldet, andererseits zahlt niemand gerne Steuern.

    Also nehmen wir die Einkünfte aus einem Bereich, der möglichst wenigen schadet und der zugleich einen bestehenden Nachteil der Stadt (Zuweisungen im Verhältnis zum belegten Wohnraum) behebt.

    Die von dieser Steuer Betroffenen gliedern sich in zwei Gruppen: Solche, die ihr einfach aus dem Weg gehen können (Erstwohnsitzummeldung, vor allem Studierende) und solchen, die es sich offenbar leisten können (die 15-30 Euro machen den Braten „Miete“ für diese nicht fett).

    Und von letzteren können einige die Steuer sogar als Werbungskosten von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer absetzen, fragen Sie mal Ihren Steuerberater.

  6. Zweitwohnungssteuer ist Beutelschneiderei.

    Die Kommunen gehen hier gegen einen Personenkreis vor, der sich bei der nächsten Wahl nicht dafür „bedanken“ kann, denn der überwiegende Teil der Zweitwohnungssteuerpflichtigen ist in der veranlagenden Gemeinde nicht wahlberechtigt.

    Es wird auch immer der Eindruck erweckt, dass die Zweitwohnungssteuerpflichtigen nur die Vorteile in einer Gemeinde ausnutzen, dies ist Polemik von Politikern die ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen, denn auch die Zweitwohnungssteuer wird deren Misere nicht abhelfen.

    Man geht hier nur den Weg des geringsten Widerstands.

    Jeder zweitwohnungssteuerpflichtige Eigentümer zahlt ohnehin sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren usw. und soweit vorhanden die Kurabgabe, so wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige, nur der Zweitwohnungssteuerpflichtige zahlt zusätzlich noch die Zweitwohnungssteuer ohne dafür einen zusätzlichen Vorteil zu erhalten.

    Nur Bestrafung und Doppelbesteuerung dafür, dass für die besteuerte Wohnung aus gutem Grund kein Erstwohnsitz angemeldet wurde. Es ist eben doch eine Reichen- und Neidsteuer, erhoben auch unter dem Vorwand einen Erstwohnsitz erreichen zu wollen, den man der Nachbargemeinde somit aber gerne abjagt.

    Anschließend jammert man dann gemeinsam über fehlende Mittel.

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