E-Mail 'Islamschule: Erklärung des Türkisch-Deutschen Integrationsverbund (TDIV)'

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Ein Kommentar zu “Islamschule: Erklärung des Türkisch-Deutschen Integrationsverbund (TDIV)”
  1. Integration ist den Menschen in Mönchengladbach ebenso Überzeugung wie Herzenssache. Wichtig ist dabei eine städtische Kultur, die auf der Vollständigkeit und Zugänglichkeit des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG, 1949) beruht und auf der sie tragenden Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR, 1948). Denn wir integrieren schließlich in das Grundgesetz hinein und nicht in das Schariagesetz.

    Beim kritischen Blick auf die Gesellschaft ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau (nicht erst im Paradies) doch offensichtlich zentraler als die Frage, ob Menschen an denselben Gott glauben oder an verschiedene Götter.

    Wahrscheinlich kann nur ein sehr säkularer Staat ein freiheitlich demokratischer Staat sein, und hier wird die so genannte negative Religionsfreiheit, frei übersetzbar als „Lass mich mit deiner Religion in Ruhe“, zum Thema, mit dem die umstrittene Islamschule nach wie vor einige Probleme zu haben scheint.

    Warum nur möchte sich der Türkisch-Deutsche Integrationsverbund (TDIV) in seiner Erklärung zur Islamschule vom mittelalterlich gebliebenen und heutzutage schlicht reaktionären Gesellschafts- und Frauenbild der Salafiyya nicht ein wenig distanzieren?

    Im Sinne von AEMR und GG möge unsere Heimatstadt in der Tat „eine lebenswerte und liebenswerte Stadt am Niederrhein“ (TDIV) bleiben.

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