E-Mail '
Lärmaktionsplanung Schiene: MdB Gülistan Yüksel (SPD) weist auf Öffentlich­keits­beteiligung des EBA hin • Kaum Chancen auf Lärmschutzmaßnahmen in Mönchengladbach'

Von Bernhard Wilms [ - Uhr]

Eine Kopie von '
Lärmaktionsplanung Schiene: MdB Gülistan Yüksel (SPD) weist auf Öffentlich­keits­beteiligung des EBA hin • Kaum Chancen auf Lärmschutzmaßnahmen in Mönchengladbach'
senden.

* Required Field






Separate multiple entries with a comma. Maximum 5 entries.



Separate multiple entries with a comma. Maximum 5 entries.


E-Mail Image Verification

Loading ... Loading ...
3 Kommentare zu “
Lärmaktionsplanung Schiene: MdB Gülistan Yüksel (SPD) weist auf Öffentlich­keits­beteiligung des EBA hin • Kaum Chancen auf Lärmschutzmaßnahmen in Mönchengladbach”
  1. Frau Yüksel könnte uns statt dieser zu vernachlässigenden Mitteilung mal was zu ihrer Meinung über Fracking verraten.

    Damit meine ich nicht die Allgemeinplätzchen, die alle SPD-Abgeordneten dank Argumentationsunterstützung von Seiten der Partei nahezu identisch verkünden. Eine Meinung müsste sie doch haben.

    Bei der Abstimmung gehörte sie zu den 410 Bundestagsabgeordneten, die sich gar nicht erst an der Abstimmung beteiligt haben. Weitere 153 SPD-Abgeordnete taten es ihr gleich. So kann man es natürlich auch machen!

    Dr. Krings hat sich enthalten (wie weitere 31 CDU-Abgeordnete und 34 der SPD).

    Von 631 Bundestagsabgeordneten haben sich 410 (!!!) gar nicht erst bei der Abstimmung beteiligt und 68 enthalten – das hat doch was!

    Zur Erinnerung: der überwiegende Teil der Bevölkerung ist gegen Fracking.

    Nur die Grünen und die Linke haben geschlossen dagegen gestimmt.

    Wen es interessiert kann hier nachsehen, wer wie gestimmt hat:

    https://www.abgeordnetenwatch.de/petitionen/fracking-gesetzlich-verbieten

  2. @ Torben Schultz

    Was soll diese „Öffentlichkeitsbeteiligung“ bringen, warum findet die statt?

    Hat Frau Yüksel auch mitbekommen, dass eine Prüfung, gar Realisierung nicht mal mittelfristig zu erwarten ist? Sie weist also auf was hin, das so ne Art Beschäftigungstherapie ist und Bestandsschutz für die Bahn auch noch dazu kommt. Hätte sie sich also auch gleich sparen können.

    Hier hatte ich deshalb bereits kommentiert, weil sowas schlicht ärgerlich ist:

    http://www.bz-mg.de/mobilitaet-verkehr/schienenverkehr/larmaktionsplanung-eisenbahn-%E2%80%A2-offentlichkeitsbeteiligung-bis-zum-30-juni-verlangert-%E2%80%A2-kein-rechtsanspruch-auf-larmschutzmasnahmen-an-strecken-in-monchengladbach.html

    Soll das ein Witz sein:

    „Wie das Eisenbahnbundesamt auf Nachfrage mitteilte, werden Bürger-Vorschläge zu konkreten Maßnahmen an konkreten Orten zwar entgegen genommen, eine Prüfung und ggf. Realisierung sind nicht einmal mittelfristig zu erwarten.“

    Motto: sagt uns wo es Probleme gibt – die sind uns aber schnurz!

    Sowas verkaufen die als „Öffentlichkeitsbeteiligung“.

    Toll die Sache mit dem Bestandsschutz. Da bleibt auch alles wie es ist.
    Geht’s noch?

    Welcher Bürger bekäme in derselben Sache Bestandsschutz? Dem Bürger würde erklärt, das auf Grund neuer Erkenntnisse und Zunahme der Lärmbelastungen was zu unternehmen ist und zügig umgesetzt werden muss. Selbstverständlich haben die die Kosten zu tragen.

    Und dann wundern die sich, dass die Bürger immer politik- und verwaltungsverdrossener werden.

    Das ist was für Absurdistan. Ein Stück aus dem Tollhaus.

    Beteiligung an dem Verfahren ist also nur Beschäftigungstherapie für Betroffene, die sich die Mühe machen zu schreiben und ein Feigenblatt fürs EBA.

    Frechheit.

  3. Hier muss ich aber mal die Pressestelle der Stadt loben, die sehr früh auf diese Bürgerbeteiligung hingewiesen hat:

    Pressemitteilung von Montag, 4. Mai 2015
    Stadt Mönchengladbach

    Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
    Bis zum 31. Mai können Betroffene der Bundesbehörde wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln

    Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, das die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt (§47), ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) seit dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen über 30.000 Züge pro Jahr zuständig.

    Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll. Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner erhalten in diesem Zusammenhang einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden. Das EBA führt derzeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durch. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

    Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat jetzt begonnen und dauert bis zum 31. Mai 2015. In diesen sechs Wochen können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen. Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Im Anschluss daran folgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. (pmg/sp)

Ihr Kommentar