E-Mail 'Verkaufsoffene Sonntage 2014 stehen fest - Gewerbekreise und City-Managements einigten sich'
Von Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
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2.
Ypsilon schrieb am 17.07.2013 um 23:40 Uhr:
Alle aufgeführten Veranstaltungen sind nicht davon abhängig, dass auch die Geschäfte geöffnet haben.
Welches „öffentliche Interesse“ sollte vorliegen?
Verständlich, dass der Einzelhandel verdienen möchte. Ist ein verkaufsoffener Sonntag wirklich so lohnend? Einkaufen kann man auch samstags.
Verkaufsoffene Sonntage zählen für mich zu den Dingen, die die Welt nicht braucht.
1.
Torben Schultz schrieb am 16.07.2013 um 23:41 Uhr:
Ich glaube es ist das erste mal, dass eine PM der Stadt auch noch mal im letzten Absatz auf die nötige „detaillierte Begründung“ für das „vorgeschriebene Anhörungsverfahren“ hinweist.
Liegt das daran, weil 2012 auf Anfrage der Linken in der BV Nord die Verabschiedung der verkaufsoffenen Sonntage geschoben werden mussten und erst später nachgeholt werden konnten, als bei diesen Begründungen „Nachgearbeitet“ wurde?
Hintergrund ist dafür nämlich ein Bundesverfassungsgericht Urteil vom 01.12.2009 in dem es heißt, dass ein bloßes wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstellen und ein alltägliches Shopping-Interesse potenzieller Kunden nicht genügt, um Ausnahmen von dem verfassungsgemäßen Schutz der Arbeitsruhe zu machen.
Vielmehr hat das BVerfG festgelegt, dass für verkaufsoffene Sonntage eine Sachbegründung genannt und ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden muss.
Ich glaube genau dies wird dieses mal extrem schwer. Wenn erst die Termine Stadtteilübergreifend ausgehandelt werden und erst danach der Anlass für ein öffentliches Interesse „konstruiert“ wird und eine entsprechende „Sachbegründung“ geschrieben wird, dann ist doch klar was der eigendliche Grund ist: Eben doch nur das wirtschaftliche Interesse der Verkaufsstellen!
Es wird keine rechtskonforme Beratungsvorlage geben!
Und egal wie darüber abgestimmt wird, ich glaube nicht daran, dass es dann auch so kommt.
Wenn die Rot-Grüne Landesregierung sich selbst halbwegs glaubwürdig halten will – sie hat ja die Reduzierung der Verkaufsoffenen Sonntage beschlossen – dann muss sie dies Vorgehen stoppen und kann es eben mit dem Verweis auf das BVerfG.