Mehr Gestaltungsspielraum für Betriebs­feiern • Aktuelle Recht­sprechung verspricht Erleichterungen

Stefan Rattay [ - Uhr]

Betriebsfeiern sind ein wichtiges Instrument, um das Betriebsklima zu fördern. Oft fallen hierfür hohe Summen an, gerade wenn Veranstaltungen in stilvollem Ambiente stattfinden oder auch die Lebenspartner der Mitarbeiter teilnehmen.

Jüngst hat der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (BFH; Az. VI R 94/10, Az. VI R 7/11) die steuerlichen Rahmenbedingungen für Betriebsveranstaltungen verbessert. Zwar wenden viele Finanzämter die Urteile noch nicht an, doch Firmen sollten sich jetzt mit den Neuerungen vertraut machen. Unternehmen haben für Betriebsfeiern womöglich mehr Gestaltungsspielraum, betont die Niederrheinische Steuerberatungsgesellschaft WWS.

In jedem Fall sind unverändert strenge Formalitäten zu beachten, damit die Finanzbehörden bei den Kosten mitspielen.

Die steuerliche Freigrenze beträgt weiterhin 110 Euro pro Arbeitnehmer und zwar für maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr. Zentrale Neuerung: Es sollen nur noch unmittelbar konsumierbare Leistungen für die Freigrenze berücksichtigt werden.

Dazu zählen Speisen, Getränke oder künstlerische Darbietungen. Aufwendungen des Arbeitgebers, die Teilnehmer nicht direkt bereichern, bleiben außen vor.

So fließen etwa Kosten für die Raummiete, Dekoration oder das Event-Management nicht in die Berechnung der Freigrenze ein. Auch Reisekosten oder Übernachtungen werden nicht mit einberechnet.

Da es sich um eine beruflich veranlasste Veranstaltung handelt, ist eine steuerfreie Erstattung im Rahmen der Reisekostenabrechnung denkbar.

Wie wird ermittelt, ob die Ausgaben innerhalb der Freigrenze liegen?

Die Summe der unmittelbar konsumierbaren Leistungen wird gleichmäßig auf die Gäste aufgeteilt. Eine Besonderheit ergibt sich, wenn die tatsächliche Teilnehmerzahl stark von den Anmeldungen abweicht.

Dann können vergebliche Aufwendungen wie Speise- und Getränkepauschalen für Nichtanwesende aus der Summe herausgerechnet werden.

Auch das Einladen von Begleitpersonen wird finanziell erleichtert, falls die Finanzämter der BFH-Entscheidung folgen. Kosten für Partner oder Familienangehörige werden dann nicht mehr der Freigrenze des Arbeitnehmers zugerechnet.

Für sie gilt laut BFH eine gesonderte Freigrenze von 110 Euro.

Die obersten Finanzrichter sind der Ansicht, dass bei der Einladung von Familienangehörigen nicht die Entlohnung des Arbeitnehmers, sondern die Förderung des Betriebsklimas im Vordergrund steht. Keine Regel ohne Ausnahme: Besuchen Unternehmen allgemein zugängliche Veranstaltungen wie ein Musical oder Theater, werden die Kosten für Begleitpersonen weiterhin in die Freigrenze des jeweiligen Mitarbeiters einberechnet.

Ungeachtet der neuen Rechtsprechung bleiben die steuerlichen Anforderungen an eine Betriebsveranstaltung bestehen. Für die Freigrenze sind nicht die Netto-Ausgaben, sondern grundsätzlich die Brutto-Beträge maßgeblich.

Liegen die Kosten pro Teilnehmer nur geringfügig über 110 Euro, wird der vollständige Betrag steuer- und beitragspflichtig. Konsequenz:

Der Arbeitgeber muss dann alle Kosten mit 25 Prozent pauschal der Lohnsteuer unterwerfen oder die Ausgaben als zusätzlichen Arbeitslohn mit dem Monatsgehalt abrechnen.

Besonders kritisch beäugen die Finanzbeamten gemischte Rechnungen, die etwa Bewirtungs- und gleichzeitig Mietkosten ausweisen. Die berücksichtigungsfähigen Kosten für die Freigrenze sind von den weiteren Aufwendungen zu trennen.

Noch hat die Finanzverwaltung nicht klargestellt, wie eine Aufteilung gemischter Verträge bei Betriebsfesten zu erfolgen hat.

Um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, sollten Unternehmen möglichst auf gemischte Rechnungen verzichten. Bei Full-Service-Dienstleistern müssen Firmen auf eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen drängen.

Vorsicht ist grundsätzlich bei der Gästeauswahl für eine Betriebsfeier geboten. Die Veranstaltung muss allen Mitarbeitern offen stehen. Begrenzte Teilnehmerkreise erkennen die Finanzbehörden nur in Ausnahmefällen an.

Möglich sind Feierlichkeiten für bestimmte Abteilungen oder Fachgruppen. Allerdings dürfen einzelne Mitarbeiter keinesfalls bevorteilt oder benachteiligt werden. Bei Betriebsfeiern mit freien Mitarbeitern oder Geschäftspartnern sieht das Finanzamt besonders genau hin.

Ihre Bewirtung ist im Gegensatz zu Angestellten und ihrer persönlichen Begleitung nur eingeschränkt abzugsfähig. Unternehmen sollten eine Teilnehmerliste erstellen, die den Status der Gäste aufschlüsselt und ihre Anwesenheit vermerkt.

So können Unternehmen unbeschwert feiern und riskieren keine bösen Überraschungen mit den Finanzbehörden.

Der Autor ist Steuerberater der Kanzlei WWS in Aachen

Foto: Stephanie-Hofschlaeger-pixelio-de

Ein Kommentar zu “Mehr Gestaltungsspielraum für Betriebs­feiern • Aktuelle Recht­sprechung verspricht Erleichterungen”
  1. Vielen Dank an Herrn Rattay, der dieses dröge Thema für einen Normalsterblichen verständlich gemacht hat!

    Erleichterungen? Aber ehrlich, das ist ja trotzdem entsetzlich!

    Ist (fast) verständlich, dass alles seine „Ordnung“ haben muss. Geldwerte Vorteile und was es da alles zu beachten gibt.

    … aber, da will man doch schon gar nicht mehr feiern! Auch für Vereine kann so eine Feier einen ziemlichen finanziellen Katzenjammer bedeuten. Die Steuerwelt ist voller Bananenschalen.

    … und dann fällt mir dazu ein, was da bei „unseren“ Politikern (und zwar jeglicher Art und von der kommunalen bis zur EU-Ebene) und Prominenten/Gutbetuchten so alles läuft.

    Wird da auch ALLES so penibel und bis ins kleinste Detail berücksichtigt und vor allem besteuert? Oder gibt es da noch mehr „Erleichterungen“?

    Ehrlich, so manche Steuererklärung würde mich schon brennend interessieren! Insbesondere, da ja nicht nur bei Politikern ein gewisse „Vergesslichkeit“ grassiert. Klar, liegt daran, dass die wichtigen Leute immer viel mehr um die Ohren haben, als Normalos. Da vergisst man schon mal schnell was …

    Wie all‘ diese Herrschaften hier:

    http://www.n-tv.de/mediathek/bilderserien/wirtschaft/Prominente-und-der-Fiskus-article18401.html

    Ab Bild 33 wird es politisch.

    Ob zuletzt SPD (Kulturstaatssekretär André Schmitz) oder CDU (CDU-Schatzmeister Helmut Linssen, früher hatte die CDU –unter Schatzmeister Leisler-Kiep- schon mal einige Millionen Schwarzgeld in Liechtenstein „vergessen“, die auch noch aus illegalen Spenden stammten), FDP (2013 Landtagsabgeordneter –Hessen- Leif Blum), Prominenz wie Uli Hoeneß (der arme Kerl!) oder Borussenpräsident Rolf Königs, der vergessen hatte die Zinsen aus seinen in Luxemburg untergebrachten 1,6 Millionen Euro zu versteuern. Der hatte die gar nicht mehr auf dem Schirm! So was kann ja schon mal passieren!

    Stichwort dazu: Finanzamt Großkunden, wo in Hessen schon mal eine Banken-Gruppe des Finanzamtes Frankfurt zerschlagen wurde und weggemobbt werden sollte. Als das nicht klappte, mussten psychiatrische Gutachten her und die Finanzbeamten wurden zwangspensioniert. Na ja, schließlich hatte auch die hessische CDU (Ministerpräsident Roland Koch) unter dem putzigen Namen „Zaunkönig“ eine Stiftung in Liechtenstein und das sollte (unter anderem und weiteren Schwarzgeldkonten-Besitzern) nicht publik werden.

    http://www.berliner-zeitung.de/archiv/die-hessische-finanzverwaltung-liess-erfolgreiche-steuerfahnder-mit-falschen-psychiatrischen-gutachten-fuer-verrueckt-erklaeren–warum-eigentlich–im-schwarzen-loch,10810590,10683564.html

    Letztendlich wird wohl bei all dem, was Herr Rattay erklärte, dank der Menge einiges zusammen kommen. Das berühmte Kleinvieh, das auch Mist macht. Ja, es soll ja auch kein Missbrauch getrieben werden.

    Blöd nur, dass man als zum „Kleinvieh“ gehörender das dumme Gefühl nicht los wird, dass mit zweierlei Maß gemessen und gerade da, wo es sich lohnt, gar nicht so genau hingesehen wird.

    Geht ja auch gar nicht, weil die Finanzbeamten mit so wichtigen Dingen wie der Besteuerung von Betriebsfeiern beschäftigt gehalten werden. Und auch bei den Finanzämtern herrscht nun mal Personalknappheit. Deshalb müssen Prioritäten gesetzt werden. Zu Gunsten des Kleinviehs, das auch mehr Arbeit macht als so mancher „dicke Fisch“, der ganz schnell viel Geld in die leere Staatsschatulle bringen würde.

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