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Logistikzentren dürfen am 4. Advent keine Arbeitnehmer beschäftigen

Betreibergesellschaften zweier Logistikzentren in Rheinberg und Werne sind auch in zweiter Instanz mit ihren Begehren gescheitert, an den beiden letzten Adventssonn­tagen zur Bewältigung des Weihnachtsgeschäfts Arbeitnehmer beschäftigen zu dür­fen.