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Logistikzentren dürfen am 4. Advent keine Arbeitnehmer beschäftigen
Betreibergesellschaften zweier Logistikzentren in Rheinberg und Werne sind auch in zweiter Instanz mit ihren Begehren gescheitert, an den beiden letzten Adventssonntagen zur Bewältigung des Weihnachtsgeschäfts Arbeitnehmer beschäftigen zu dürfen.
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