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Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) stuft E-Scooter als „gefährliche Gegenstände“ ein • Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) mahnt Verkehrsverbund Rhein-Neckar ab

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) abgemahnt, da dieser in seinen ab 01.01.2016 gültigen Beförderungsbestimmungen E-Scooter als „gefährliche Gegenstände“ einstuft und somit Fahrgäste mit Behinderung, die auf E-Scooter angewiesen sind, von der Beförderung ausschließt.