Bernhard Wilms [ - Uhr]


Grundbesitzabgaben 2016 • Teil VIII: Jedem Restmüllgefäß „seine“ braune Tonne! • Geht Verwirrspiel der GroKo um „zusätzliche“ braune Tonne nach hinten los?

[21.03.2016] Im Zuge der Diskussion um die Verchippung, für die die Gebührenzahler im Jahr 2015 mit so genannten Einmalkosten in Höhe von 560.000 EURO zu Kasse gebeten wurden, wurde auf Antrag der GroKo mit deren Stimmen beschlossen, dass „zusätzliche“ braune Tonnen, als „zusätzliche Leistung“ gebührenpflichtig werden.