Lärmschutzwand Hardt: Stadt verliert vor OVG Münster • Muss sie nun mehr als 800.000 Euro an Anrainer zurück­zahlen?

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Wie der WDR 2 am 29.11.2013 berichtete, hat die Stadt Mönchengladbach den Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wegen der Kostenbeteiligung der Anrainer an der Lärmschutzwand an der A 52 verloren.

Dass die Stadt Mönchengladbach in dem Rechtsstreit unterliegen würde, zeichnete sich bereits nach einem Erörterungstermin Ende Oktober diesen Jahres ab.

In Hardt-Tomp waren die Kosten für einen Lärmschutzwall aus dem Ruder gelaufen. Aus zunächst veranschlagten 90.000 Euro für einen Erdwall wurden letztendlich fast 1,0 Mio. Euro.

Deshalb hatte die Stadt kurzerhand die Anwohner beteiligt und zwar mit der stattlichen Summe von 812.000 Euro. Dies entsprecht etwa 90% der Bausumme. Anlieger sollten sich mit rd. 60.000 Euro beteiligen.

Zwei Gewerbetreibende haben dagegen bis zum Oberverwaltungsgericht Münster geklagt und nun Recht bekommen, da Fehler bei der Stadtverwaltung liegen.

Das Gericht hat keine Revision zugelassen. Die Stadt könnte noch Beschwerde einlegen.

FWG-Chef Oberem hatte sich stets für die Belange der betroffenen Anwohner eingesetzt und letztendlich mit seiner Einschätzung Recht behalten.

Ursprünglich waren es mehr als 70 Kläger. Es ist durchaus möglich, dass nicht nur die beiden verbliebenen Kläger ihr Geld zurückfordern können, sondern auch die anderen Anwohner, die zur Zahlung durch die Stadt aufgefordert worden waren.

http://www.bz-mg.de/stadtbezirk-nord/hardt-hehn/fwg-hardter-larmschutzwand-soll-erneut-thema-im-rat-werden.html

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