Kostenschätzung Bürgerbegehren „Haus Erholung“ • FDP in der BV Nord fragt nach

Hauptredaktion [ - Uhr]

Auf die Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom 28.11.2018 zur Kostenschätzung für das Bürgerbegehren „Haus Erholung“ hatte OB Hans Wilhelm Reiners (CDU) mit Schreiben vom 20.12.2018 reagiert und die Berechnung der Kosten und Erlöse näher aufgeschlüsselt und erläutert.

Die Zusammenstellung der Kosten hat bei der FDP-Fraktion nicht nur erheblichen Nachfragebedarf sondern auch große Verwunderung ausgelöst.

„Mit der Kostenschätzung setzt die Verwaltung Maßstäbe, die in nach unseren Erfahrungen in keiner Weise zur sonstigen Praxis bei Substanzerhaltung und Renovierung städtischen Eigentums passen“, sagt Bezirksvertreter Stefan Wimmers, der dazu in der BV Nord jetzt einen ausführlichen Katalog von Nachfragen vorlegte.

Gespannt wartet die FDP-Fraktion jetzt auf weitere Antworten und darauf, wie lange die Verwaltung diesmal für die Beantwortung braucht und ob diese noch während des laufenden Verfahrens zum Bürgerbegehren geschieht.

 

FDP-Anfrage in der Sitzung der BV Nord am 16.01.2019 im Wortlaut:

„Auf die Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom 28.11.2018 zur Kostenschätzung für das Bürgerbegehren „Haus Erholung“ hat der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 20.12.2018 die Berechnung der Kosten und Erlöse näher aufgeschlüsselt und erläutert. Dazu ergeben sich für uns folgende Nachfragen:

a) Sanierung Fassade und Dach

In dem Schreiben heißt es, dass die Abwicklung der Maßnahme in 2019 und 2020 „aus Zweckmäßigkeitsgründen im Anschluss an den 1. Bauabschnitt geboten“ sei.

Tatsächlich wurde der 1. Bauabschnitt aber bereits 2016 abgeschlossen.

Fragen:

  • Warum die Maßnahme dann nicht bereits 2017 im Haushalt veranschlagt und durchgeführt.
  • Welchen baufachlichen Zusammenhang gibt es nach einer derart langen Unterbrechung noch, der einen Maßnahmenbeginn in 2019 geboten sein lässt.

 

b) Sanierung Fassade und Dach, Erneuerung Küche, Erneuerung Brandmeldeanlage und Erneuerung Lüftung Kühlhaus

Die vorgenannten Maßnahmen sind laut Verwaltung alle in 2019 bzw. 2020 erforderlich.

Frage:

  • Warum hat die Verwaltung die Maßnahmen dann nicht vorsorglich in den Doppelhaushalt 2019/2020 aufgenommen, obwohl bis zum Abschluss des Verfahrens niemand wissen kann, ob ein Verkauf tatsächlich zustande kommt?

 

c) Erneuerung Brandmeldeanlage

Gemäß dem Schreiben des Oberbürgermeisters ist die Erneuerung der Brandmelder nach jeweils acht Jahren erforderlich und muss daher sowohl in 2019 als auch noch einmal in 2027 erfolgen:

Fragen:

  • Wann ist der Austausch der Brandmelder im Haus Erholung zuletzt erfolgt und
  • wann erfolgten die letzten beiden Erneuerungen der Brandmelder in der Kaiser-Friedrich-Halle, im Museum Abteiberg und im Theater?

 

d) Erneuerung der Beleuchtung

Frage:

  • Mit welchem Energieeinspareffekt ist die Erneuerung der Beleuchtung verbunden und wurde diese bei der Berechnung der Betriebskosten ab 2023 berücksichtigt?

 

e) Herstellung der Barrierefreiheit (Aufzug)

Gemäß dem Schreiben des Oberbürgermeisters ist „vor dem Hintergrund des § 55 BauO NRW die Herstellung der Barrierefreiheit durch Anschaffung und Einbau eines rollstuhlgerechten Aufzugs erforderlich“, wobei dafür Wände versetzt und Decken durchbrochen werden müssen.

 Da im „Haus Erholung“ bekanntlich ein Aufzug vorhanden ist, ergeben sich für uns folgende Nachfragen:

  • Inwiefern ist der vorhandene Aufzug nicht rollstuhlgerecht;
  • ist es richtig, dass dafür nach aktuellen Normen lediglich ein oder zwei Zentimeter fehlen?
  • Ergibt sich aus § 55 BauO NRW ein zwingender rechtlicher Handlungsbedarf?
  • Wenn ja, warum muss der Aufzug dann nicht schon vor 2024 ausgetauscht werden und
  • warum ist dann bei der Sanierung der Kaiser-Friedrich-Halle kein zwingender Handlungsbedarf zur Herstellung rollstuhlgerechter Zugangsmöglichkeiten für alle öffentlich genutzten Räume gegeben?

 

f) Erneuerung Heizkesselanlage und Rohre

Fragen:

  • Werden in allen städtischen Gebäuden, insbesondere auch in Verwaltungsgebäuden und Schulen, auch in einem Turnus von 20 Jahren die Heizkesselanlagen einschließlich Pumpen, Regelventilen und Rohrleitungen ausgetauscht.
  • Entspricht dieser Turnus der bisherigen Praxis?

 

g) Kosten für bisherige Planung und öffentliche Ausschreibung

Diese Position ist zwar schon vom Grundsatz her nicht sachgerecht, da die Kosten nicht durch das Bürgerbegehren veranlasst sind, sondern im Gegenteil durch die Verkaufsabsicht.

Dem Argument der Verwaltung, dass sie durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid nutzlos würden, ist entgegenzuhalten, dass dies auch dann eintritt, wenn der Verkauf aus anderen Gründen nicht zustande kommt.

Überrascht sind wir allerdings, wenn wir nun feststellen müssen, dass man hier nicht nur die Kosten für die externe juristische Beratung sondern sogar interne Personalkosten mit „Gruppe 12, Stufe 4“ in Höhe von 77.734,75 € angesetzt hat.

Fragen:

  • Handelt es sich um von der EWMG oder WFMG abgerechnete Leistungen oder um solche von Verwaltungsmitarbeitern?
  • , in welchen Fachbereichen wurden die Leistungen erbracht und wie vielen Arbeitsstunden/-tagen entspricht der angesetzte Betrag?

 

h) Personalkosten

Neben Personalkosten für Organisation, Buchhaltung und Marketing wurden „anteilige Personalkosten für Geschäftsführung“ in Höhe von 35.000 € angesetzt.

Fragen:

  • Handelt es sich hier ausschließlich um anteilige Kosten des (einzigen) Geschäftsführers oder wurden hier weitere Personalkosten berücksichtigt?
  • Geht die Verwaltung davon aus, dass sich das Gehalt des Geschäftsführers unmittelbar oder zumindest im Rahmen eines künftigen neuen Vertrages durch den Verkauf des „Hauses Erholung“ entsprechend reduzieren lässt?“ (Zitat Ende)

 

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