E-Mail '"Jugendtypisches Verhalten"'
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2.
Hülldopp schrieb am 4.09.2010 um 16:26 Uhr:
wie bitte?
„Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Körperverletzung mit folgender Begründung ein: “Es handelt sich um ein jugendtypisches Verhalten mit geringem Schuldgehalt. Weitere erzieherische Maßnahmen sind deshalb ausnahmsweise entbehrlich.”- ??“
gilt: „und willst du nicht mein bruder sein, so hau‘ ich dir den schädel ein!“ ?
(Herkunft dieses Satzes: denen, die sich der jakobinischen Definition –französische Revolution- von Brüderlichkeit verweigerten: «La fraternité ou la mort!» schallte diesen entgegen, in Deutschland wurde daraus der Spruch: «Und willst du nicht mein Bruder sein, so schlag ich dir den Schädel ein.»)
jugendtypisches verhalten?
wäre es auch „jugendtypisch“ gewesen, wäre das opfer (was glücklicherweise nicht der fall war) schwerer, gar lebensgefährlich verletzt worden? hätte bleibende schäden davongetragen? besonders bei schlägen auf den kopf möglich!
besser wäre: wehret den anfängen.
was hätte herr/frau staatsanwalt gesagt, wäre es um sein/ihr kind gegangen?auch „jugendtypisches“ verhalten?
ich bezweifle es.
was ist das für eine seltsame einstellung – ausgerechnet von „fachleuten“, die später mit ergebnissen von „karrieren“, die „jugendtypisch“ begannen, konfrontiert werden?
rechtsprechung?
1.
Redaktion BZMG Gesundheit und Soziales schrieb am 3.09.2010 um 18:07 Uhr:
Dienstag, 7. September, 17 Uhr , Jugendzentrum Stepgesstraße 20
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Neben der Beratung des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2010/11 befasst sich der Ausschuss mit der Arbeit der Jugendkooperation Mönchengladbach-Mitte im Jugendzentrum Step.