„Sport für betagte Bürger“: Amtsgericht ordnet Mitgliederversammlung mit Tagesordnungspunkt „Abwahl des Vorstandes und Wahl eines neuen Vorstandes“ an

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[18.12.2014] Es ist schon eine außergewöhnliche Anordnung, die der Führung des „SFBB“ (Sport für betagte Bürger e.V.) vom Vereinsregister beim Amtsgericht Mönchengladbach in den letzten Tagen zugestellt wurde.

Bis zum 25.01.2015 muss der amtierende Vorstand eine (außerordentliche) Mitgliederversammlung durchgeführt haben, bei der u.a. ein neuer Vorstand gewählt werden soll.

Der dazu vorgeschriebene Tagesordnungspunkt dazu lautet „Absetzung des aktuellen Vorstandes und Wahl eines neuen Vorstandes“.

Seit Jahren bemängeln Mitglieder die Art und Weise, wie die Geschäfte des 1968 von Käthe Strötges gegründeten Vereins geführt und die satzungsgemäßen Rechte der Mitglieder eingeschränkt werden.

Das Fass zum Überlaufen gebracht hat dann wohl die Mitgliederversammlung am 05.11.2014, die wie in den letzten Jahren üblich vom Justitiar und 2. Vorsitzender des Vereins Christop Langens geleitet wurde.

So wurden Anträge auf Änderung bzw. Ergänzung der Tagesordnung nicht zur Abstimmung gestellt und fristgerecht eingegangene Anträge nicht in die Tagesordnung aufgenommen.

Wirtschaftsvorplanungen sollen in den letzten Jahren wie auch im November diesen Jahres nicht, wie es die Satzung vorsieht, den Mitgliederversammlungen zur Genehmigung vorgelegt worden sein.

Fragen zu nicht satzungsgemäßen Ausgaben, wie zwei Dauerkarten und ein Stellplatz für Heimspiele der Borussia, Zahlungen an Vorstandsmitglieder sind nur einige wenige aus einer Liste von über 50 im Laufe des Jahres an den Vorstand gestellte Fragen, die entweder gar nicht oder nur unzureichend beantwortet wurden.

Auf jeden Fall müsste der aktuelle Vorstand in der Mitgliederversammlung diese Fragen der Mitglieder bekannt geben und diese beantworten.

Sollte bis Ende Januar 2015 ein neuer Vorstand gewählt werden, hätte dieser zunächst einmal eine mehrmonatige Revision durchzuführen, um die von Mitgliedern geforderte Transparenz herstellen zu können.

Dann dürfte auch die Entstehung des „Defizits“ in mittlerer sechsstelliger EURO-Höhe geklärt werden können, das bei Investitionen an der Brückenstraße entstanden sein soll.

Dieses dürfte in keinem Zusammenhang mit der Kürzung des städtischen „Personalkostenzuschusses“ ab dem Jahr 2009 um jährlich 43.000 EURO stehen.

Das Vereinsheim an der Aachener Straße wurde 1983 bei 2,0 Mio. EURO Baukosten mit einem Zuschuss in Höhe von 1,3 Mio. EURO von Bund und Land gebaut und umfasst neben den Veranstaltungs- und Büroräumen des Vereins auch ein „Sportzentrum“.

Das Objekt befindet sich in städtischem Eigentum. Auch die Kosten der Objektinstandhaltung sowie die Reinigung des im Objekt befindlichen „Sportzentrums“ trägt die Stadt.

Die Stadt verpflichtete sich seinerzeit zudem, 25 Jahre lang die Betriebskosten zu tragen. Diese Verpflichtung lief 2008 aus.

Der Verein Sport für Betagte Bürger unterhält außerhalb des städtischen Vereinsheimes ein Altenheim, betreutes Wohnen, ambulante Pflegedienste und bietet Seniorenreisen an. Er beschäftigte 2012 rund 70 Mitarbeiter.

Da den Mitgliedern bislang die Finanzlage, unterteilt nach Zweckbetrieben und den ehrenamtlichen/gemeinnützigen Bereichen, nicht vorlag, könnte dieser Umstand ein nicht unwesentlicher Teil der Überprüfung durch den neuen Vorstand (und ggf. auch durch die Finanzbehörden) sein.

Ob ein neuer Vorstand mit „freiwilliger“ Unterstützung durch den bisherigen angestellten Geschäftsführer Karl-Georg Bürk (Schwiegersohn der Vereinsvorsitzenden Strötges)ist fraglich.

Bürk hat seinen Geschäftsführervertrag zum 31.12.2014 gekündigt.

 

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