Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Diesel-Fahrverbot: Mönchengladbacher Verwaltungsspitze meldet sich zwei Mal

Hauptredaktion [ - Uhr]

[27.02.2018] Gleich zwei Mal innerhalb von 3 Stunden erreichte die Presse Mittelungen der Stadtverwaltung, in denen erklärt wurde, dass Mönchengladbacher keine Fahrverbote zu befürchten hätten, von Dr. Gregor Bonin (CDU) und von OB Hans Wilhelm Reiners (CDU).

Hier die beiden Pressemitteilungen im Wortlaut:

Pressemitteilung Stadt Mönchengladbach von Dienstag, 27.02.2018 (15:41 Uhr)

Urteil zur möglichen Anordnung von Dieselfahrverboten: Mönchengladbach im Bereich Mobilität gut aufgestellt

Dr. Gregor Bonin: Dieselfahrverbot löst das grundsätzliche Problem nicht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seiner heute gesprochenen Entscheidung die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg überwiegend zurückgewiesen und damit erklärt, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge grundsätzlich rechtlich zulässig sind.

Hierzu erklärt Dr. Gregor Bonin, Technischer Beigeordneter: „Hier in Mönchengladbach werden wir uns in den kommenden Wochen und Monaten im Bereich Mobilität weiter gut aufstellen. Wir erarbeiten gerade einen Mobilitätsplan und werden bis Ende August mit Förderung durch die Bundesregierung einen ambitionierten Masterplan Elektromobilität erstellen. Im vergangenen Jahr hat der Rat bereits den Masterplan Nahmobilität als gesamtstädtisches Konzept zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs, und den Nahverkehrsplan mit neuem Buslinienkonzept als Rahmenplan für den Öffentlichen Nahverkehr beschlossen. Wir tun alles, um durch ein ganzes Maßnahmenbündel Fortschritte bei der Luftreinhaltung zu erreichen mit dem Ziel, dass die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden.“

Die zulässige Anzahl an Überschreitungstagen (35) für Feinstaub (PM10) wird bereits seit dem Jahr 2011 an den Messpunkten im Stadtgebiet nicht mehr erreicht.

Für Stickstoffdioxid (NO2) ist die Situation so, dass der zulässige Jahresmittelwert von 40 µg/m3 sich an den drei Messpunkten seit dem Jahr 2009 kontinuierlich verbessert hat, an einem Standort (Aachener Straße) jedoch trotz sinkender Werte noch überschritten wird.

In den Jahren 2009 bis 2016 wurden an diesem Messpunkt Jahreskenngrößen in Höhe von 50 – 45 – 45 – 48 – 48 – 44 – 42 – 44 ermittelt.

Der Wert für das Jahr 2017 wird aufgrund der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz dort angewendeten Messtechnik an der Station Aachener Straße voraussichtlich nicht vor April 2018 validiert vorliegen.

Hier sind zunächst Laboranalysen erforderlich.

Das an der Aachener Straße / Bahnstraße (Autobahnausfahrt Holt bis Monschauer Straße) aus Gründen der Luftreinhaltung bereits bestehende generelle Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t wird nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf ab Sommer diesen Jahres durch eine Verkehrsüberwachungsanlage („LKW-Blitzer“) ständig überwacht.

Zeitliche, flächenmäßige oder streckenbezogene Fahrverbote für Dieselfahrzeuge können im Rahmen der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der bereits angekündigten Überarbeitung des Luftreinhalteplans nur durch die hierfür zuständige Bezirksregierung Düsseldorf als eine mögliche Maßnahme festgelegt werden.

Der Luftreinhalteplan wird in einem förmlichen Verfahren erarbeitet, an dem neben der Stadt Mönchengladbach auch Wirtschafts-, Naturschutzverbände und in einer Offenlage auch die Bürgerschaft beteiligt werden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat bereits im vergangenen Jahr die Überarbeitung der Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk für dieses Jahr angekündigt, jedoch zunächst die bereits beklagten Luftreinhaltepläne für die Bereiche Düsseldorf und Essen (Ruhrgebiet West) priorisiert, die im April in Kraft treten sollen.

Der Luftreinhalteplan Mönchengladbach wird bisher nicht beklagt. Die Mönchengladbacher Bürger wären allerdings unter Umständen auch von möglichen Fahrverboten der Städte im Umkreis betroffen, wenn sie zum Beispiel als Pendler nach Düsseldorf, Neuss, Krefeld, Aachen oder Köln zur Arbeit fahren.

„Es ist erfreulich, dass die Stadt Mönchengladbach durch die Bundesregierung bei der Aufstellung von Masterplänen unterstützt wird“, so Dr. Bonin weiter.

„Wir als Stadt Mönchengladbach sind gut aufgestellt. Jetzt kommt es darauf an, den weiteren Prozess gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden zu gestalten. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass sich mit einem Dieselfahrverbot das Problem nicht wirklich lösen lässt. Es wird daher wichtig sein, bessere Maßnahmen zu entwickeln, um Fortschritte bei der Luftreinhaltung zu erzielen.“

Pressemitteilung Stadt Mönchengladbach von Dienstag, 27.02.2018 (18:41 Uhr)

Urteil zur möglichen Anordnung von Dieselfahrverboten: Mönchengladbach im Bereich Mobilität gut aufgestellt

OB Reiners lehnt Fahrverbote ab.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seiner heute gesprochenen Entscheidung die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg überwiegend zurückgewiesen und damit erklärt, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge grundsätzlich rechtlich zulässig sind.

Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners, der sich im Rahmen der heutigen Städtetags-Präsidiumssitzung in Lübeck eingehend mit der Thematik befasst hat, lehnt Diesel-Fahrverbote grundsätzlich ab: „Wir werden von Seiten der Stadt keine Diesel-Fahrverbote vorschlagen. Es kann nicht sein, dass nun die Kommunen den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Vielmehr sind die Autohersteller in der klaren Pflicht, Fahrzeuge mit möglichst geringem Schadstoffausstoß anzubieten und für die Nachrüstung zugelassener Fahrzeuge zu sorgen“.

„Hier in Mönchengladbach werden wir uns in den kommenden Wochen und Monaten im Bereich Mobilität weiter gut aufstellen“, betont der für Umwelt und Mobilität zuständige Beigeordnete Dr. Gregor Bonin.

„Wir erarbeiten gerade einen Mobilitätsplan und werden bis Ende August mit Förderung durch die Bundesregierung einen ambitionierten Masterplan Elektromobilität erstellen. Im vergangenen Jahr hat der Rat bereits den Masterplan Nahmobilität als gesamtstädtisches Konzept zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs, und den Nahverkehrsplan mit neuem Buslinienkonzept als Rahmenplan für den Öffentlichen Nahverkehr beschlossen. Wir tun alles, um durch ein ganzes Maßnahmenbündel Fortschritte bei der Luftreinhaltung zu erreichen mit dem Ziel, dass die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden“, betont er weiter.

Die zulässige Anzahl an Überschreitungstagen (35) für Feinstaub (PM10) wird bereits seit dem Jahr 2011 an den Messpunkten im Stadtgebiet nicht mehr erreicht.

Für Stickstoffdioxid (NO2) ist die Situation so, dass der zulässige Jahresmittelwert von 40 µg/m3 sich an den drei Messpunkten seit dem Jahr 2009 kontinuierlich verbessert hat, an einem Standort (Aachener Straße) jedoch trotz sinkender Werte noch überschritten wird.

Das an der Aachener Straße / Bahnstraße (Autobahnausfahrt Holt bis Monschauer Straße) aus Gründen der Luftreinhaltung bereits bestehende generelle Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t wird nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf ab Sommer diesen Jahres durch eine Verkehrsüberwachungsanlage („LKW-Blitzer“) ständig überwacht.

Zeitliche, flächenmäßige oder streckenbezogene Fahrverbote für Dieselfahrzeuge können im Rahmen der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der bereits angekündigten Überarbeitung des Luftreinhalteplans nur durch die hierfür zuständige Bezirksregierung Düsseldorf als eine mögliche Maßnahme festgelegt werden.

Der Luftreinhalteplan wird in einem förmlichen Verfahren erarbeitet, an dem neben der Stadt Mönchengladbach auch Wirtschafts-, Naturschutzverbände und in einer Offenlage auch die Bürgerschaft beteiligt werden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat bereits im vergangenen Jahr die Überarbeitung der Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk für dieses Jahr angekündigt, jedoch zunächst die bereits beklagten Luftreinhaltepläne für die Bereiche Düsseldorf und Essen (Ruhrgebiet West) priorisiert, die im April in Kraft treten sollen.

Der Luftreinhalteplan Mönchengladbach wird bisher nicht beklagt.

Die Mönchengladbacher Bürger wären allerdings unter Umständen auch von möglichen Fahrverboten der Städte im Umkreis betroffen, wenn sie zum Beispiel als Pendler nach Düsseldorf, Neuss, Krefeld, Aachen oder Köln zur Arbeit fahren.

„Es ist erfreulich, dass die Stadt Mönchengladbach durch die Bundesregierung bei der Aufstellung von Masterplänen unterstützt wird“, so Dr. Bonin weiter. „Wir als Stadt Mönchengladbach sind gut aufgestellt. Jetzt kommt es darauf an, den weiteren Prozess gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden zu gestalten. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass sich mit einem Dieselfahrverbot das Problem nicht wirklich lösen lässt. Es wird daher wichtig sein, bessere Maßnahmen zu entwickeln, um Fortschritte bei der Luftreinhaltung zu erzielen.“

Ein Kommentar zu “
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Diesel-Fahrverbot: Mönchengladbacher Verwaltungsspitze meldet sich zwei Mal”
  1. Logo, ALLES bestens.

    Das übliche Blabla.

    Logo auch, dass Reiners und Bonin ins selbe Horn tuten.

    Die Volksverdummung ist fast unerträglich.

Ihr Kommentar