E-Mail 'CDU-Bezirksfraktion Nord bildet sich und wählt Herbert Pauls zu ihrem Sprecher'
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Redaktion BZMG schrieb am 29.10.2009 um 10:45 Uhr:
Wenn man das so liest, könnte man meinen, dass hier zwei Personen einer Partei gegeneinander für das Amt des Bezirksvorstehers antreten sollen.
Das ist nicht der Fall: Bezirksvorsteher und dessen Vertreter werden in einem Wahlgang gewählt, so dass aufgrund des anzuwendenden Berechnungsverfahrens der erste „Unterlegene“ (automatisch) zum Vertreter des Bezirksvorstehers wird.
Sollen nun mehr als ein Vertreter gewählt werden, könnte es sein, dass aus der Partei, die den Bezirksvorsteher stellt, auch ein Vertreter zu wählen ist. Gäbe es keinen Kandidaten eben dieser Partei, entfiele diese Vertreterposition.
Daher also die Nominierung von zwei CDU-Kandidaten.
Auf den ersten Blick etwas kompliziert, aber schlüssig.
Frau Luhnen tritt also als eine Bezirksvorstehervertreterin an, wenn Herr Pauls zum Bezirksvorsteher gewählt würde.
An dieser Stelle: Danke an CDU-Fraktionsgeschäftsführer Hans Wilhelm Reiners für die Erläuterungen
Wieder was dazu gelernt 😉