Engelblecker Straße für den Schwerlastverkehr nicht geeignet – Teil IV: Warum ist das Mönchengladbacher Straßenmanagement untätig?

Hauptredaktion [ - Uhr]

bzmg-100_0593Es war der 23.11.2005, als die Verwaltung den Auftrag erhielt, die Tragfähigkeit der Engel­blecker Straße für Schwerlastver­kehre zu überprüfen. Nichts geschah! Auch nicht, als 2008 (!) nach den Ergebnissen gefragt wurde. Im März 2009 sollten dann „wahrscheinlich“ die Ergebnisse vorliegen.

Es kam der Mai 2009 und die Diskussion über den so genannten „Flüsterasphalt“ für die Engelblecker Straße im Rahmen des Konjunkturpaketes II und ein weiteres Hinhalten bezüglich der Tragfähigkeitsfrage.

Ergebnis zum Konjunkturprogramm II: Die Engelblecker Straße bekommt keinen Flüsterasphalt und die Tragfähigkeitsgutachten liegen immer noch nicht vor.

Am 05.10.2009 per eMail fragte BZMG beim zuständigen Straßenbaukoordinator Neef nach dem Stand der Untersuchungen: keine Reaktion! Telefonische Nachfrage mit der Bitte um Rückruf: keine Reaktion!

23.11.2009: Erneute Zusendung der eMail vom 05.10.2009: keine Reaktion!

So stellt sich der Mönchengladbacher Bürger „Verwaltung“ vor: Benötigt sie vier Jahre um einen Auftrag nicht zu erledigen?

Solange die Tragfähigkeitsgutachten nicht vorliegen, bleiben diese Fragen offen:

  • War immer schon bekannt, dass die Engelblecker Straße für den Schwerlastverkehr ungeeignet sein könnte?
  • Wurde seinerzeit das Gewerbegebiet ausgewiesen, ohne dass die Straßeninfrastruktur für schwere Fahrzeuge geeignet war?
  • Soll das Gewerbegebiet Engelbleck „stillschweigend“ noch weiter vergrößert werden?
  • Welche Risiken bestehen, wenn eine Straße, deren Untergrund für den Schwerlastverkehr nicht geeignet ist, fortlaufend von 30-Tonnern befahren wird?
  • Wie lange halten die Abwasserrohre den Belastungen stand?
3 Kommentare zu “Engelblecker Straße für den Schwerlastverkehr nicht geeignet – Teil IV: Warum ist das Mönchengladbacher Straßenmanagement untätig?”
  1. Die Erledigung eines Auftrages, die Überprüfen einer Straße durch die Verwaltung kann also mal so einfach 4 Jahre lang von dieser schlicht ignoriert werden.

    Wenn dieses Verhalten nicht eindeutig die Mißachtung des politischen Willens durch die Verwaltung dokumentiert was dann?

    Wer hat in Mönchengladbach wie zu arbeiten?

    Noch etwas wirft dieser Artikel auf.

    Es wird die Frage gestellt, wie lange die Abwasserrohre diese Belastungen aushalten, in der Strasse wohlgemerkt!

    Was aber ist mit dem Bürgersteig?

    Auch dort verlaufen die Abwasserrohre der Häuser und diese sind von den Hauseigentümern zu reparieren und zu bezahlen, nicht von der „Allgemeinheit“ wie die Strassen.

    Diese Rohre liegen in einem kaum befestigten Raum und haben „Dauerparker“, also dauerhaftes Druckgewicht auszuhalten, ist das in Ordnung?

    Auch bei diesem Thema sollte die Verwaltung und speziell das Ordnungsamt Stellung beziehen.

    Das Parken auf Bürgersteigen zu Lasten von Hauseigentümern ist so nicht in Ordnung!

  2. Die Frage könnte auch sein:

    welcher Bürger zahlt welche Kosten!

    Die Verantwortung für die Rohre vom Haus bis zum Kanal in der Straße einschließlich dem Übergang ins Hauptrohr hat „die Stadt“ ja auf den Haus-Eigentümer abgewälzt und sich damit der Verantwortung und auch den Kosten entzogen.

    Sie kann also getrost zuschauen wer die Straße und damit auch die Kanäle kaputtfährt.

    Irgendeinen Bürger findet sie schon der zu zahlen hat.

    Die NVV (Stadt) lacht sich sicher dabei ins „Fäustchen“.

    Das bringt Arbeit und damit Geld und Gebühren.

    Doch wer zieht schon Konsequenzen aus solcher Unfähigkeit in der Verwaltung.

    Jahrzehnte der Partei-Kungeleien können nicht über Nacht verändert werden.

    Das Gute ist, die Bürger sind wach geworden und es werden immer mehr die aufbegehren.

  3. Kommt man weiter, wenn man fragt: “Cui bono“ (wem nutzt es) dieses Gewerbegebiet?

    Die Frage:

    „Welche Risiken bestehen, wenn eine Straße, deren Untergrund für den Schwerlastverkehr nicht geeignet ist, fortlaufend von 30-Tonnern befahren wird?“,

    könnte irgendwann so beantwortet werden müssen:

    Der Bürger zahlt!

    Cui bono?

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