Gratulation zum Ehejubiläum

Red. Wickrath [ - Uhr]

wappen-moenchengladbach-thb62Wenn die Eheleute dies möchten, gratuliert die Stadt Mönchengladbach zur 50-jährigen (Goldenen-), 60-jährigen (Diamantenen-), 65-jährigen (Eisernen-), 70-jährigen (Gnaden-) und zur 75-jährigen (Kronjuwelen-) Hochzeit. Es gilt das Datum der standesamtlichen Trauung.

Die kirchliche Eheschließung kann leider nicht berücksichtigt werden. Zur Diamantenen Hochzeit gratuliert außerdem der Regierungspräsident, zur Eisernen-, Gnaden- und Kronjuwelen Hochzeit auch der Bundes- und Ministerpräsident.

Da die Stadtverwaltung die Daten jedoch nicht kennt, werden die Eheleute gebeten, das Jubiläum spätestens zwei Monate vor der Feier der Stadt mitzuteilen.

Diese Mitteilung kann bei allen Bezirksverwaltungsstellen oder beim Büro des Oberbürgermeisters, Rathaus Abtei, Zimmer 23 (Di. – Fr. 8.30 bis 13.00 Uhr, Do 8.30 bis 17.00 Uhr), Tel. 02161-25-2505, 41061 Mönchengladbach erfolgen.

Dabei muß die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch vorgelegt werden. Nur so ist sichergestellt, daß die Gratulation zum Festtag erfolgen kann.

Mehr zu „Hochzeit“, vom ersten bis zum hundertsten Ehejubiläum:  www.der-chronist.de

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