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Städtische Mitarbeiter dürfen in Wahlkampfzeiten nicht an Parteiveranstaltungen teilnehmen • OB Reiners behält sich Entscheidung über Überlassung von städtischen Räumlichkeiten durch Parteien vor'
Von Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
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Städtische Mitarbeiter dürfen in Wahlkampfzeiten nicht an Parteiveranstaltungen teilnehmen • OB Reiners behält sich Entscheidung über Überlassung von städtischen Räumlichkeiten durch Parteien vor' senden.
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Torben Schultz schrieb am 13.03.2017 um 15:17 Uhr:
Wenn hier schon der „Breymann-Elsen-Schulwahlkampf“ unter dem Tarnmantel „Dialog der Demokraten“ angesprochen wird, dann sollte auch ergänzt werden, dass die Dienstlichen Mitteilungen des Oberbürgermeisters am 24.01.2017 raus gingen.
Dass Herr Breymann zusammen mit Herrn Elsen noch mal die Schulbank drückte war am 15.2.
Damit dürfte die indirekte Frage des vorletzten Absatz geklärt sein.
Solche Besuche wurden nach der Dienstanweisung genehmigt und werden sicherlich auch weiterhin genehmigt … da geht es ja nur um „Vier Fäuste für die Demokratie“ und die Hauptdarsteller haben halt die richtigen Parteibücher.