Aspekte des Wählens – Teil IV: Oberbürgermeister = Chef der Verwaltung (grüner Stimmzettel) • „Denkzettel-“ oder „Hoffungswahl“?

Bernhard Wilms [ - Uhr]

[19.05.2014] Mit diesem Stimmzettel hat der Wähler die Möglichkeit, einem Kandidaten/einer Kandidatin mit einem Jahreseinkommen von über 155.000 EURO zu einem sehr gut dotierten Arbeitsplatz zu verhelfen. Obwohl der Chef der Verwaltung (Hauptver­waltungs­­beamter) meist von einer Partei nominiert wird – es sei denn, er tritt ohne Parteizuge­hörigkeit als Einzelkandidat an – ist er zur politischen Neutralität verpflichtet. Soweit die Theorie.

Wie der Stellenplan der Stadtverwaltung ausweist, hat der Oberbürgermeister 80% seiner Arbeitszeit als Verwaltungsvorstand zu leisten, in den restlichen 20% Arbeitszeit muss er für die Funktionsfähigkeit des Stadtrats, der Ausschüsse und des Integrationsrates Sorge tragen.

Die 80% erkannte der amtierende OB in mehreren Veranstaltungen an. Als entsprechenden „Nachweis“ bot er seinen Terminkalender.

Entgegen des Stellenplans stuft er fälschlichereise – nicht nur beim politischen Aschermittwoch seiner Partei am 05.03.2014 – die restlichen 20% als Aufwand für Repräsentation „im weitesten Sinne“ im Interesse der Stadt ein. Mit seiner mindestens einmal geäußerten Meinung, seine Auftritte in Verkleidungen zu Schützen- und Karnevalsveranstaltungen seien  Teil des „Stadtmarketings“ beibt er sicherlich weitgehend alleine.

Die Motive der Kandidaten sind meist so unterschiedlich, wie die Kandidaten selbst. Einige möchten etwas bewirken und die Verwaltung „nach vorne bringen“, andere kandidieren, weil es „sich so gehört“, wieder andere folgend „dem Ruf der Partei“ und deren Bestreben, Macht zu behalten oder (wieder) zu erlangen.

Dass keiner der Kandidaten eine reelle Chance hat, im ersten Wahlgang am 25.05.2014 mehr als 50% der Wählerstimmen auf sich zu vereinigen, steht außer Frage, womit eine Stichwahl am 15.06.2014 als sehr wahrscheinlich gilt.

Am 25.05.2014 wird die Wahl zum Oberbürgermeister die wirkliche Auskunft darüber geben, wem die Wähler zutrauen für die nächsten sechs Jahre die Verwaltung zu führen und/oder wie sie mit der Arbeit des amtierenden OB zufrieden waren.

Aus der Stichwahl wird einer von ihnen mit „50% + x“ als Sieger hervorgehen.

Insofern wird eine Stichwahl zwar ausschlaggebenden Charakter für die Besetzung des Postens „Hauptverwaltungsbeamter“ haben, für die Wähler aber nur noch von statistischem Wert sein.

Ausschlaggebend für die „50% + x“ wird sein, wie intensiv der „Stichwahlkampf“ zwischen den beiden Kandidaten und deren Parteien geführt wird und falls überhaupt, welche Empfehlungen die „unterlegenen“ Kandidaten (und ihre Parteien) ihren dann „Ex-Wählern“ geben.

An der Intensität des „Stichwahlkampfes“ wird man erkennen können, welche Bündnisse sich mit Blick auf die politische Mehrheit im Rat ergeben werden, und ob es zu einer vertraglich abgesicherten Kooperation im Rat kommt, oder nicht.

Wenn nicht schon vor dem 25.05.2014 Absprachen getroffen wurden, werden am 26.05.2014 die Sondierungsgespräche beginnen, denn eine Woche nach der Stichwahl, nämlich am 23.06.2014, tritt der neue Rat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Ob bis dahin das „Pokern“ um die Posten der Ausschussvorsitze, Absprachen über die Wahl zu den Posten der vier Bezirksvorsteher und die Besetzung der teilweise lukrativen Aufsichtsratsposten abgeschlossen sein werden, ist noch nicht zu erkennen.

Vielleicht gibt es aber auch schon am späten Abend des Wahltages eine große Überraschung und es zeichnen sich „Bündnisse“ ab, an die derzeit noch niemand so richtig denkt.

Vielleicht sind die Konstellationen aber auch so, dass es keine vertraglich basierten Kooperationen gibt, was der CDU-OB-Kandidat für falsch hält. Im „Live-Duell“ beim BVMW am 13.03.2014 äußertes er, dass er davon übrzeugt sei, dass es eine feste Kooperation geben muss, um durch eine „stabile Mehrheit“ dem Bürger „Verlässlichkeit“ zu vermitteln. Was er damit meinte, blieb offen.

Ein anderer CDU-Ratskandidat wurde da schon etwas präziser. Er erklärte gegenüber unserer Zeitung, dass die „Verlässlichkeit“ weniger für die Bürger von Bedeutung sei, als vielmehr für die Verwaltung.

Weitere Informationen zum Amt des Oberbürgermeisters/Hauptverwaltungsbeamten/ Chef der Verwaltung sind u.a. hier nachzulesen oder mit dem Suchwort „Hauptverwaltungsbeamter“ im BZMG-„Finden“-Feld zu erhalten:

http://www.bz-mg.de/category/themenreihen/reihe-der-hauptverwaltungsbeamta-das-weitgehend-unbekannte-wesen

http://www.bz-mg.de/category/specials/special-wahlt-ob-bude-vorzeitigen-rucktritt

 

 

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