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Oberverwaltungsgericht bestätigt „Kuttenverbot“ auf der Cranger Kirmes

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das von der Stadt Herne angeordnete sog. „Kuttenverbot“ auf der Cranger Kirmes 2015 bestätigt.