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Kein verkaufsoffener Sonntag in Düsseldorf am 2. April • Verwaltungsgericht Düsseldorf erlässt einstweilige Anordnung • Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich

Am Sonntag, dem 02.04.2017, dürfen die Geschäfte in Düsseldorf-Stadtmitte und in der Altstadt nicht geöffnet sein. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf Antrag der Gewerkschaft verdi durch eine einstweilige Anordnung vom gestrigen Tage vorläufig festgestellt.