[14.01.2018] Hauseigentümer und Hausverwaltungen, die gegen Gebührenbescheide der Stadt Mönchengladbach (nur Grundsteuer) und/oder der mags (nur Abfall- und Straßenreinigungsgebühren) Widerspruch einlegen möchten, müssen dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe tun.