Bernhard Wilms [ - Uhr]


Abfallgebühren 2018 • Teil III: Bescheide über Abfall- und Straßenreinigungs­gebühren und Grundsteuer B eingetroffen • Widersprüche gegen Grundsteuer kaum aussichtsreich, gegen Abfallgebühren usw. schon

[14.01.2018] Hauseigentümer und Hausverwaltungen, die gegen Gebührenbescheide der Stadt Mönchengladbach (nur Grundsteuer) und/oder der mags (nur Abfall- und Straßenreinigungsgebühren) Widerspruch einlegen möchten, müssen dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe tun.