Wichtigste Infos zu „Geld verdienen in den Ferien“

Hauptredaktion [ - Uhr]

Arbeiten gehen, während Mitschüler/innen oder Kommilitonen die Ferien genießen? Eine bessere Idee, als es auf den ersten Blick erscheint. Denn damit lässt sich das meist schmale Budget aufbessern. Und erste Erfahrungen in der Arbeitswelt gibt es quasi gratis.

Mit 15 Jahren erlaubt

Ab dem vollendeten 15. Geburtstag dürfen sich Jugendliche generell einen Ferienjob suchen, um ihr Taschengeld aufzubessern. Noch früher erlaubt ist es nur mit Ausnahmen.

Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Schüler/innen mit Einwilligung der Eltern für maximal zwei Stunden pro Tag in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen arbeiten.

Das sind zum Beispiel Jobs wie Babysitten, Zeitungen/Werbung verteilen, Nachhilfe geben, Gartenarbeit sowie Tätigkeiten als  Einkaufshilfe oder in der Tierbetreuung.

 

Zeitdauer genau festgelegt

Ab 15 Jahren dürfen Schüler/innen maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr liegen.

Zwischen zwei Arbeitstagen müssen zwölf Stunden Pause liegen (Ausnahmen nur in der Gastronomie).

Insgesamt dürfen höchstens 35 bis 40 Stunden in eine Woche fallen und der Ferienjob muss auf maximal vier Wochen begrenzt bleiben.

 

Sonderstellung für Studenten und Studentinnen

Da sie in den allermeisten Fällen bereits 18 Jahre und älter sind, gelten für sie die gesetzlichen Bestimmungen für Erwachsene.

 

Meist keine Wochenend-Arbeit erlaubt

Das Arbeiten am Wochenende, also an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist Schülern/innen nicht gestattet.

Ausnahmen davon gelten nur für Arbeitgeber wie Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäuser, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten.

 

Doris Schillings, Geschäftsführerin operativ der Agentur für Arbeit Mönchengladbach, hält es für eine gute Idee, in den Sommer- oder Semesterferien zu jobben: „Wenige Jugendliche werden für sechs Wochen verreisen. Die verbleibende Zeit zuhause kann schnell langweilig werden. Mal ganz abgesehen davon, dass ein Ferienjob prima die Finanzen aufbessert, macht dieser auch aus einem anderen Grund Sinn. Denn er ist wie eine Art Probelauf für die spätere Arbeitswelt. Ob Pünktlichkeit, Disziplin, Engagement – ein Ferienjob ist ein Vorteil für später. Vielleicht kann man auch schon mal in den künftigen Lehrberuf „reinschnuppern“ und Erfahrungen sammeln. Und auch für die anstehende Bewerbung sind solche Jobs gut. Sie zeugen vom Fleiß des Bewerbers. Er hätte ja in den Ferien ebenso gut einfach nichts tun können.“

 

Ferienjob finden

Häufig ergibt er sich durch „Vitamin B“ – will heißen: die Beziehungen der Eltern, Verwandten und Bekannten. Also ruhig im Familienkreis nachfragen und Interesse bekunden. Auch über das Internet kann nach einem Ferienjob gesucht werden. Seriöse Angebote gibt es unter anderem bei www.ferienjobs4you.de.

Das Jobportal für Schüler und Studenten bietet Infos, Tipps, Foren und viele Jobangebote.

Gesucht werden kann auch über www.schuelerjobs.de. Dieses Portal gibt es seit 1999 und wendet sich gezielt an Schüler/innen. Auch gut: Aushänge suchen oder selbst aushängen (z.B. am schwarzen Brett im Supermarkt) oder direkt bei Firmen und Geschäften fragen.“

 

Nicht in Fallen tappen

Es ist nur bedingt ratsam, sich über Zeitungsinserate einen Ferienjob zu suchen. Dort lauern schwarze Schafe. Unbedingt Hände weg vor Jobgeboten, in denen man angeblich „ganz schnell und ohne großen Aufwand viel Geld verdient“.

Sie sind in den meisten Fällen unseriös.

 

Reden wir übers Geld

Für Schülerjobs werden meist nicht so hohe Stundenlöhne gezahlt, dass man sich darum Gedanken machen muss. Zur Absicherung aber hier die Freibeträge für Einkommenssteuer, Kindergeld und Bafög:

  • Bei der Einkommensteuer liegt die Freigrenze bei 7.664 Euro pro Jahr.
  • Eine Einkommensgrenze zum Erhalt des Kindergeldes gibt es nur noch in speziellen Fällen. Die generelle Einkommensgrenze ist zum 01.01.2012 weggefallen.
  • Studenten, die Bafög beziehen, dürfen bis zu 4.800 Euro pro Jahr verdienen, damit ihr Anspruch bestehen bleibt.

 

Sozialabgaben

Wer bis zu maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen.

 

Foto: Stephanie-Hofschlaeger-pixelio-de

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