Wichtige Änderungen im Waffengesetz ab Juli 2017

Hauptredaktion [ - Uhr]

Der Bundestag hat Mitte Mai einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (2. WaffRÄndG) beschlossen.

Am 05.07.2017 wurde dies im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat daher am 06.07.2017 in Kraft.

Für Waffenbesitzer ergeben sich insbesondere Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen

Zudem ist es für einen befristeten Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich, straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen-und Polizeibehörden abzugeben.

Die für Waffenbesitzer relevanten Änderungen sind in zusammengefasster Form der Internetseite der Polizei Mönchengladbach zu entnehmen 

Für die Beantwortung von Fragen stehen die dort benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

Foto: Polizei Gütersloh / Corinna Koptik

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