Fragemöglichkeiten für Bürger: In der Bezirksvertretung und über die BürgerZeitung

Red. Neuwerk [ - Uhr]

logo-mg-ostBürgerfragestunde in der Bezirksvertretung Ost – Am 2. Februar sind Einwohner des Stadtbezirkes frageberechtigt“, meldete die Stadt Mönchengladbach am 30.12.2011.

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Ost hatte beschlossen, in ihrer nächsten öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 02.02.2012, wieder eine Fragestunde abzuhalten.

Vorgaben:

  • Frageberechtigt sind die Einwohner des Stadtbezirkes Ost (Giesenkirchen, Volksgarten und Neuwerk).
  • Sie können eine Frage und bis zu zwei Zusatzfragen stellen.
  • Zulässig sind nur Fragen aus dem Aufgabenbereich der Bezirksvertretung.
  • Sie müssen kurz gefasst sein und dürfen keine Feststellungen oder Wertungen enthalten.

Abgabe schriftlich bis zum 22. Januar an den Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Ost, Liebfrauenstrasse 52, 41066 Mönchengladbach, Email: bezirksverwaltung-ost@moenchengladbach.de).

Jederzeit frageberechtigt und ohne Fristen können Bürger auch über Bürgerzeitung Mönchengladbach öffentlich und transparent Fragen an ihre Vertreter im Stadtrat stellen und zwar über das BZMG-Ressort „An die Ratsmitglieder“.

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