E-Mail 'Unzulässige Baumfällung am alten Real-Standort: Bezirksvorsteher Sasserath entsetzt und wütend'

Von Hauptredaktion [ - Uhr]

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4 Kommentare zu “Unzulässige Baumfällung am alten Real-Standort: Bezirksvorsteher Sasserath entsetzt und wütend”
  1. Den Gesprächsablauf der mündlichen Fällungsbeantragung und die Zustimmungsgebung durch den städtischen Mitarbeiter stelle ich mir wie folgt vor:

    Anruf des Bauarbeiters (A) beim Grünflächenamt-Mitarbeiter (B), „Wir wollen hier auf der Baustelle 10 Bäume fällen, geht das in Ordnung?“

    B:„Warten Sie bis ich bei Ihnen bin, ich komme mir das ansehen“

    A: „Hallo, da sind Sie ja, die 10 dort vorne sind es, wir müssen loslegen, die Folgearbeiten müssen noch heute begonnen werden.“

    B: „ Ja,Ja, das würde Ihnen so passen, ich habe leider keine korrekten Unterlagen hier, muß die ganze Sachen prüfen“.

    A: „Das können Sie ja machen, wir fangen schon mal an“.

    B: „ Wenn Sie das machen, geht das auf Ihre Kappe. Meine Chefs kann ich auch nicht erreichen. Die könnten eventuell weiterhelfen.“

    B geht zurück zum Amt und prüft.

    So ähnlich mißverständlich könnte die „Zustimmung“ erfolgt sein. Glaubhaft? Keinesfalls.

    Das Grünflächenamt sollte den Bürgern eine ordentliche Erklärung geben: die Wahrheit.

  2. Wenn es, wie behauptet, bei der Fällung der Bäume kein Zusammenhang zu den Zielen des Investors Jessen(?) und Makler Schroeren gibt, dann steht ja einer Neubepflanzung qualitativ gleichwertiger Bäume an gleicher Stelle nichts im Wege.

    Alles andere ist absolut unglaubwürdig.

    Die Übernahme der Kosten (solche alten Bäume kann man pflanzen, sind nur entsprechend teuer) sind auf rechtlichem Wege zu klären, die Organisation innerhalb der Verwaltung zu überprüfen, Mitarbeitern evtll. Rügen oder Abmahnungen zu erteilen (damit so etwas nicht nochmal vorkommt).

    Ein „in Aussicht stellen neuer Anpflanzungen“ hört sich nach vertrösten an in der Hoffnung nach einer gewissen Zeit fragt keiner mehr danach.

    Selbst wenn eine Neupflanzung der irrtümlich gefällten Bäume an einem für das Bauvorhaben günstigeren Stelle erfolgt, bleibt ein schlechter Beigeschmack und man darf dann schon von vorsätzlicher Fällung ausgehen.

  3. Zur Klarstellung:

    Die Regel „Baurecht vor Baumschutz“ ist keine „personliche Einstellung“ von Herrn Brickwedde, sondern eine Prämisse in den Baumschutzsatzungen fast aller Kommunen.

  4. Da bin ich als sensible Bürgerin aber ganz anderer Meinung.

    Was als Fakt dargestellt wird, ist in Wirklichkeit eine durch nichts bewiesene Behauptung, bisher.

    Herr Brickwedde muß sich allerdings einige Fragen stellen lassen.

    1. Besitzt der „Mitarbeiter“ die Entscheidungskompetenz für derartige Vorgänge?

    2. Wenn ja, dann ist es unerheblich wo Brickwedde oder sein Vertreter waren. Wenn nein, wieso waren sie nicht erreichbar, waren sie außer Dienst? Mußte es eine ad hoc-Entscheidung geben, war Gefahr im Verzug, dass eine Entscheidung gefällt werden mußte, war sie unaufschiebbar? Was wäre passiert, wenn sie nicht getroffen worden wäre?

    3. Wer hat die „Fehlentscheidung“ entgegengenommen?

    4. Wo bitte hat Herr Brickwedde denn 700 neue Bäume wann pflanzen lassen aus Kompensationsgründen. Wann und wo wurden denn die Kompensations-Bäume gepflanzt für die Baumfällungen im Nordpark (Stadion etc.)

    Ein Amtsleiter mit dieser offensichtlichen Anti-Natur-Einstellung (“Baurecht vor Baumschutz”) sollte nicht in unserem Grünflächenamt arbeiten, es sei denn, seine Partei-Nähe würde in „befähigen“.

    Da Herr Schroeren als Mitglied im Personalausschuß mittägig ist, sind weitere Möglichkeiten durchaus vorstellbar.

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